«Die Anzei­chen wach­sen­der Alters­ar­mut sind nicht zu übersehen.

Alte Men­schen, die in Müll­ei­mern nach Leer­gut suchen, gehö­ren mitt­ler­weile zum all­täg­li­chen Erschei­nungs­bild in Deutsch­land. Sup­pen­kü­chen sprie­ßen wie Pilze aus dem Boden.

Der aktu­elle Armuts­be­richt des Deut­schen Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­ban­des stellt fest: Die Armut ist im Alter grö­ßer als im Durch­schnitt der Gesamt­be­völ­ke­rung. 3,4 Mil­lio­nen Rent­ner gel­ten als arm – bei kei­ner ande­ren Bevöl­ke­rungs­gruppe ist die Armuts­quote in den letz­ten Jah­ren so stark gestie­gen. Auch sind immer mehr ältere Men­schen auf Grund­si­che­rung ange­wie­sen. Der Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band warnt vor einer «Lawine der Alters­ar­mut». Nach EU-Defi­ni­tion gilt als arm oder armuts­ge­fähr­det, wer weni­ger als 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens zur Ver­fü­gung hat.»

Ren­ten und Altersarmut

Ren­ten­klau
„Es geht nicht um den Pro­zent­wert eines aus dem fer­nen Dunst des Jah­res 2030 her­aus schei­nen­den Ren­ten­ni­veaus, es geht um einen tie­fen Schnitt in das gewohnte Para­digma der Sozi­al­po­li­tik…“, höhnte die FAZ im Herbst 2000, als Ries­ter sich gerade anschickte, die Gewerk­schaf­ten mit dem Ver­spre­chen eines Ren­ten­ni­veaus von 67 Pro­zent zu ködern und diese – Schrö­der-treu, wie sie lei­der immer waren – dem fata­len Ren­ten­deal am Ende tat­säch­lich zustimm­ten. Dabei ver­bar­gen sich hin­ter den 67 Pro­zent bei kor­rek­ter Berech­nung 64 Pro­zent, und auch diese hätte nur der sta­tis­ti­sche „Eck­rent­ner“ nach 45 voll­be­schäf­tig­ten Bei­trags­jah­ren erhal­ten – also niemand.1 Aber nicht allein das wird die FAZ beru­higt haben. Sie wusste vor allem, dass Ries­ter den Schein­kom­pro­miss mit den Gewerk­schaf­ten umso leich­ter schlie­ßen konnte, weil er Gewiss­heit hatte, dass ihn dafür in zehn, geschweige denn in 30 Jah­ren keine Men­schen­seele mehr haft­bar machen würde. „Nach der Ren­ten­re­form wird mich Sicher­heit vor der Ren­ten­re­form sein“, bekun­dete damals auch Lud­wig Georg Braun, Prä­si­dent des Deut­schen Indus­trie- und Han­dels­ta­ges, seine Zuver­sicht. Dass Ries­ters Ver­spre­chen aller­dings noch nicht ein­mal zwei Jahre hal­ten würde, hät­ten ver­mut­lich weder Braun noch die FAZ zu hof­fen gewagt. Also wird das Ren­ten­al­ter wei­ter ange­ho­ben, die gesetz­li­che Rente noch wei­ter abge­senkt – inzwi­schen hat sie ein Niveau von 47,5 Pro­zent erreicht – und die Vor­ru­he­stands-rege­lun­gen wer­den dras­tisch ver­schlech­tert; wer im Alter noch halb­wegs men­schen­wür­dig leben will, muss tüch­tig pri­vat anspa­ren – so er es kann und sich außer­dem nicht den fal­schen Fonds von sei­ner Bank auf­schwat­zen lässt.
Selbst­ver­ständ­lich hat sich diese wie jede Untat mit guten Grün­den gewapp­net: Nicht poli­ti­scher Wille, aus­schließ­lich die desas­tröse Ein­nah­me­si­tua­tion der Ren­ten­kas­sen erzwinge sol­che Ände­run­gen, heißt es. Schuld ist, wir wis­sen es seit Blüm, die demo­gra­phi­sche Ent­wick­lung. Der ehe­ma­lige baden-würt­tem­ber­gi­sche Minis­ter­prä­si­dent und Vor­stands­vor­sit­zende der Jena-Optik Lothar Späth2 hatte das Ein­mal­eins des Ren­ten­klaus im Novem­ber 2002 im Han­dels­blatt durch­buch­sta­biert: Die Leute fin­gen halt immer spä­ter an zu arbei­ten, gin­gen immer frü­her in den Ruhe­stand und leb­ten dann zu allem Über­fluss auch noch immer län­ger. Unter sol­chen Bedin­gun­gen könne „ die jet­zige kol­lek­tive Ren­ten­sys­te­ma­tik für die nächste Gene­ra­tion nicht auf­recht­erhal­ten wer­den“.
Lei­der funk­tio­niert es immer wie­der, dass ein absur­der Fehl­schluss nur oft genug wie­der­holt wer­den muss, bis er all­ge­mein für logisch zwin­gend gilt. In Wahr­heit besteht das Fun­da­ment der demo­gra­phi­schen Ren­ten-Lüge aus einer Ansamm­lung fal­scher Annah­men. Es gibt kei­nen Grund, wes­halb in einem Sys­tem, wo jeder pri­vat vor­sorgt, am Ende ins­ge­samt mehr Geld zur Ver­fü­gung ste­hen sollte als in einem umla­ge­fi­nan­zier­ten. Die Rent­ner jeder Gene­ra­tion leben von dem, was die zu die­ser Zeit Erwerbs­tä­ti­gen erwirt­schaf­ten; wenn das nicht aus­reicht, wird die schönste Ren­dite pri­va­ter Divi­den­den­pa­piere in dem Augen­blick infla­tio­när ent­wer­tet, in dem ihre Eig­ner sie aus­ge­ben möch­ten. Wer ohne Umlage am Ende mehr hat, sind nicht alle, son­dern einige: die­je­ni­gen näm­lich, die dank hoher Ein­kom­men viel anspa­ren kön­nen. Je brei­ter die pri­vate Säule, desto nied­ri­ger die Umver­tei­lungs­kom­po­nente, d.h. desto weni­ger müs­sen sie an jene abge­ben, die wegen Nied­rig­löh­nen, Arbeits­lo­sig­keit, Kin­der­er­zie­hung, Krank­heit oder was auch immer keine aus­rei­chende Vor­sorge betrei­ben kön­nen und dann eben in die Röhre gucken. Kräf­tig pro­fi­tie­ren natür­lich auch die Unter­neh­men, denn zur pri­va­ten Vor­sorge gibt es kei­nen „Arbeit­ge­ber­an­teil“.
Bewusst aus­ge­blen­det in der „Uns-gehen-die-Jungen-aus“-Debatte wird außer­dem, dass wir schon sehr viel wei­ter wären, wenn wenigs­tens jeder, der erwerbs­fä­hig ist, auch erwerbs­tä­tig sein könnte und dies nicht als Bil­lig­job­ber, son­dern in sozi­al­ver­si­cher­ter Beschäf­ti­gung mit ordent­li­chem Ein­kom­men. Weit über 6 Mil­lio­nen Men­schen in die­sem Land wären ver­mut­lich heil­froh, wenn sie Gele­gen­heit erhiel­ten, auf diese Weise die Ren­ten der Rent­ner mit­zu­er­ar­bei­ten. Der Ver­band deut­scher Ren­ten­ver­si­che­rer weist mit Recht jähr­lich auf die zusätz­li­chen Bedro­hun­gen hin, die der Ren­ten­ver­si­che­rung durch die Umset­zung des Hartz-Kon­zep­tes ent­stan­den sind. Denn Nied­rig­lohn und Leih­ar­beit bedeu­ten eben auch wei­ter sin­kende Bei­trags­zah­lun­gen. Igno­riert wird schließ­lich, dass die von den Erwerbs­tä­ti­gen geleis­tete Arbeit von Jahr zu Jahr pro­duk­ti­ver wird. In den letz­ten 10 Jah­ren ist Pro­duk­ti­vi­tät in der Bundesrepublik3 um durch­schnitt­lich 2 bis 2,5 Pro­zent pro Jahr ange­stie­gen. Die Zahl der Rent­ner wird zwi­schen 2015 und 2030 um etwa 0,75 Pro­zent jähr­lich zuneh­men. Selbst wenn das Pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tum sich hal­bie­ren würde, wäre somit die demo­gra­phi­sche Ver­än­de­rung durch die Pro­duk­ti­vi­täts­ent­wick­lung mehr als aus­ge­gli­chen.
Wie bei im Grunde allem, was sich heut­zu­tage Reform schimpft, geht es nicht um die Lösung rea­ler Pro­bleme, son­dern um Inter­es­sen­po­li­tik. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes kann sich über ein Drit­tel der Bevöl­ke­rung wegen zu gerin­ger Ein­kom­men ohne­hin keine pri­vate Alters­vor­sorge leis­ten. Ohne Skru­pel wer­den also Ver­ar­mung und soziale Not in Kauf genom­men, mit Fol­gen, die man längst nicht nur auf den Stra­ßen von Los Ange­les oder Lon­don, son­dern auch bei uns besich­ti­gen kann.
Alters­ar­mut
Die Anzei­chen wach­sen­der Alters­ar­mut sind nicht zu über­se­hen. Alte Men­schen, die in Müll­ei­mern nach Leer­gut suchen, gehö­ren mitt­ler­weile zum all­täg­li­chen Erschei­nungs­bild in Deutsch­land. Sup­pen­kü­chen sprie­ßen wie Pilze aus dem Boden.
Der aktu­elle Armuts­be­richt des Deut­schen Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­ban­des stellt fest: Die Armut ist im Alter grö­ßer als im Durch­schnitt der Gesamtbevölkerung.4 Nach EU-Defi­ni­tion gilt als arm oder armuts­ge­fähr­det, wer weni­ger als 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens zur Ver­fü­gung hat.

In Deutsch­land liegt die Schwelle für Allein­ste­hende bei 917 Euro im Monat, für Allein­er­zie­hende mit einem Kind unter sechs Jah­ren bei 1.192 Euro und für ein Paar mit einem klei­nen Kind bei 1.651 Euro. Die Schwelle vari­iert nach dem Alter der Kin­der und beträgt etwa für Paare mit zwei älte­ren Kin­dern rund 2.100 Euro.
Bei Rent­nern wer­den alle Ein­künfte gezählt, nicht nur die Ren­ten selbst. Besitz geht aber in den Armuts­be­richt nicht ein. Nach die­ser Berech­nung waren im Jahr 2015 in Köln 14.150 und in NRW 147.424 Men­schen „alters­arm“. Dies ent­spricht einer Stei­ge­rung von 3,9 Pro­zent zum Vorjahr.5
Die Ursa­che für die zuneh­mende Armut und bei Fort­set­zung der gegen­wär­ti­gen Poli­tik für die in Zukunft zu erwar­tende Welle an Alters­ar­mut liegt in dem seit über 20 Jah­ren betrie­be­nen Abbau des Sozi­al­staats. Sie ist Folge einer neo­li­be­ra­len Arbeits­markt­po­li­tik, die im Sozi­al­staat nur einen Kos­ten­fak­tor sieht. Alle Lebens­be­rei­che wer­den dem Markt unter­wor­fen, die kon­se­quent betrie­bene Umver­tei­lung von unten nach oben wird fort­ge­setzt. For­ciert wird der Sozi­al­ab­bau seit Anfang der 1990er Jahre betrie­ben, nicht zufäl­lig mit dem Weg­fall der Sys­te­mal­ter­na­tive. Die Exis­tenz eines sozia­lis­ti­schen Staa­ten­bun­des, Wirt­schafts­wachs­tum, die all­ge­meine Wohl­stands­ent­wick­lung und starke Gewerk­schaf­ten hat­ten nach dem Krieg den Auf­bau des west­deut­schen Wohl­fahrts­staa­tes in sei­ner Funk­tion als „Schau­fens­ter des Wes­tens“ ermög­licht.
Die Ren­ten­re­form von 1957 brachte die Ein­füh­rung des Umla­ge­ver­fah­rens und die Dyna­mi­sie­rung der Alters­rente, d.h. die Anpas­sung an die Lohn- und Gehalts­ent­wick­lung. Fort­schritt­lich war auch die Reform von 1972 der SPD/FDP Koali­tion unter Willy Brandt mit der Absen­kung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters auf 63 Jahre und der Rente nach Min­dest-ein­kom­men (75 % des Durch­schnitts).
Das am 1. Januar 1992 in Kraft getre­tene „Gesetz zur Reform der Gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung“ stellt einen bedeu­ten­den Schritt in der Demon­tage der­sel­ben dar. Das Leis­tungs­ni­veau für Mil­lio­nen Men­schen wurde gesenkt, die Anpas­sung der Ren­ten an den Netto- statt den Brut­to­lohn gebun­den und Abschläge bei vor­zei­ti­gem Ren­ten­be­zug ein­ge­führt. Außer­dem wurde das Ren­ten­ein­tritts­al­ter für Frauen auf 65 Jahre ange­ho­ben und die Höchst­dauer der Anrech­nung der Aus­bil­dungs­zei­ten ver­kürzt.
Die ein­schnei­dends­ten neo­li­be­ra­len Struk­tur­re­for­men wur­den von der rot-grü­nen Regie­rung unter Ger­hard Schrö­der unter­nom­men. Die rot-grüne Ren­ten­re­form von 2001 beinhal­tete neben einer wei­te­ren Schwä­chung der Gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) auch mit der Ein­füh­rung der sog. „Ries­ter Rente“ die Teil­pri­va­ti­sie­rung der Rente, die Abkehr vom soli­da­ri­schen Modell der umla­ge­fi­nan­zier­ten GRV hin zu einer pri­va­ten kapi­tal­ge­deck­ten Alters­vor­sorge. Seit­dem wer­den alle Kür­zun­gen in der GRV mit der Ein­hal­tung der Bei­trags­sta­bi­li­tät begrün­det. Es wur­den sog. „Dämp­fungs­fak­to­ren“ (Nach­hal­tig­keits­fak­tor, Ries­ter­fak­tor) in die Ren­ten­for­mel ein­ge­führt und das kon­ti­nu­ier­li­che Absen­ken des Ren­ten­ni­veaus beschlos­sen.
Auf­grund die­ser als Dämp­fungs­fak­to­ren bezeich­ne­ten Kür­zungs­fak­to­ren und der jähr­li­chen Aus­set­zung der Ren­ten­an­pas­sung (sog. Null­run­den) ist die Kauf­kraft der gesetz­li­chen Rente bis 2015 bereits um 8% gesun­ken. Das Ren­ten­ni­veau betrug 2001 53% und soll bis 2030 auf 43% gesenkt wer­den. Fol­gen­des Rechen­ex­em­pel zeigt, wie weit die Demon­tage der GRV fort­ge­schrit­ten ist: Ein Beschäf­tig­ter mit einem Durch­schnitts­ein­kom­men von € 2.500, der 35 Jahre ohne Unter­bre­chung in die Ren­ten­kasse ein­ge­zahlt hat, bekommt ledig­lich eine Rente auf Grund­si­che­rungs­ni­veau von der­zeit € 688! An die­sem Bei­spiel lässt sich erah­nen, mit wel­chen Aus­ma­ßen an Alters­ar­mut in Zukunft zu rech­nen ist. Auch die von der gro­ßen Koali­tion 2006 unter dem dama­li­gen Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter Franz Mün­te­fe­ring beschlos­sene stu­fen­weise Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters auf 67 Jahre läuft auf eine Ren­ten­kür­zung hin­aus. Nur ein ver­schwin­dend gerin­ger Pro­zent­satz der Beschäf­tig­ten gelingt es, bis zu die­sem Alter in Arbeit zu blei­ben. Die Voll­zeit­be­schäf­ti­gung bei den 64-Jäh­ri­gen beträgt nur knapp 10 Pro­zent. Wer frü­her in Rente geht, wird mit emp­find­li­chen Abschlä­gen bestraft, maxi­mal 14,4 Pro­zent von den monat­li­chen Ren­ten­be­zü­gen.
Die Men­schen sol­len in die pri­vate Vor­sorge getrie­ben wer­den. Zu die­sem Zweck wird von den Pro­pa­gan­dis­ten der kapi­tal­ge­deck­ten Alters­vor­sorge ein demo­gra­fi­sches Hor­ror­sze­na­rio der immer älter wer­den­den Gesell­schaft ent­wor­fen. Immer weni­ger Erwerbs­tä­tige stün­den immer mehr Rent­nern gegen­über und die GRV sei nicht mehr zu finan­zie­ren. Die­ses Argu­ment wurde übri­gens auch in der Ver­gan­gen­heit immer benutzt, wenn es darum ging, die Rente zu kür­zen und ist heute so falsch wie damals. Auf stei­gende Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät und Brut­to­in­lands­pro­dukt wird von die­ser Seite natür­lich nicht hin­ge­wie­sen. Die kapi­tal­ge­deckte pri­vate Alters­vor­soge ist im übri­gen sehr unsi­cher, da sie den Wech­sel­fäl­len des Finanz­mark­tes unter­wor­fen ist. Das wurde nach der Finanz­krise 2007 deut­lich, die auch zu einer Akzep­tanz- und Legi­ti­ma­ti­ons­krise des Kapi­tal­de­ckungs­prin­zips geführt hat.
Nutz­nie­ßer der Ries­ter-Reform sind die Arbeit­ge­ber, die zusätz­lich ent­las­tet wur­den sowie die Ver­si­che­rungs­bran­che und die Finanz­dienst­leis­ter. Mil­li­ar­den sind durch die zuneh­mende Pri­va­ti­sie­rung der Alters­vor­sorge bereits als zusätz­li­che Spe­ku­la­ti­ons­masse in die Finanz­märkte geflos­sen. Die Ries­ter-Rente wurde von 2002 bis 2010 vom Staat mit 12 Mil­li­ar­den Euro sub­ven­tio­niert. Davon gin­gen 11 Mil­li­ar­den an die Ver­si­che­rer und ledig­lich 1 Mil­li­arde über Steu­ern an die Ver­si­cher­ten. Zusam­men mit den über 25,5 Mil­li­ar­den an Bei­trä­gen der Ver­si­cher­ten macht das ein sat­tes Geschäft von 36 Mrd. Euro. Der dama­lige Arbeits­mi­nis­ter und Namens­ge­ber der Reform Wal­ter Ries­ter wurde dafür mit einem hoch­do­tier­ten Pos­ten in der Ver­si­che­rungs­bran­che belohnt. 2009 wurde er Auf­sichts­rat des Finanz­dienst­leis­ters Union Asset Manage­ment Hol­ding.
Für die über­wie­gende Mehr­heit der Bevöl­ke­rung ist die Ries­ter-Rente für die Alters­vor­sorge und im Hin­blick auf die Schlie­ßung der mit der Zer­stö­rung der GRV ver­bun­de­nen Ver­sor­gungs­lü­cke voll­kom­men unbrauch­bar. Viele gering­fü­gig Beschäf­tige und Nied­rig­löh­ner kön­nen schlicht­weg nichts zur Seite legen. Dass die Ries­ter-Rente ein gro­ßer Betrug ist, hat sich mitt­ler­weile her­um­ge­spro­chen. Ca. 16 Mio. Ries­ter­ver­träge sind bis­lang geschlos­sen wor­den. Das sind knapp 40 Pro­zent der poten­ti­el­len Spa­rer. Davon kom­men ledig­lich 5,4 Mio. in den Genuss einer voll­stän­di­gen Zula­gen­för­de­rung. Wenn man Glück hat, wird man alt genug, um das wie­der raus­zu­be­kom­men, was man ein­ge­zahlt hat. Eine Frau bei­spiels­weise, die vor 10 Jah­ren im Alter von 35 ange­fan­gen hat zu „ries­tern“, muss dazu 80 Jahre alt wer­den. Soll noch eine kleine Ren­dite von 2,5 Pro­zent dabei her­aus­kom­men, muss sie das jugend­li­che Alter von 90 Jah­ren errei­chen, bei 5 Pro­zent 128 Jahre. Die sog. Ries­ter-Rente ist Alters­ar­mut per Gesetz und „ein poli­ti­scher Mei­len­stein auf dem Weg zum Für­sorge- „Almo­sen- bzw. Suppenküchenstaat“.6
Den­noch hält auch die jet­zige Große Koali­tion an die­sem Kurs und der Ries­ter-Rente mit dem am 7.August 2012 unter der Regie­rung von CDU/CSU und FDP beschlos­se­nen „Gesetz zur Stär­kung der Alters­si­che­rung“ fest. Natür­lich läuft die­ses Gesetz genau auf das Gegen­teil hin­aus. Beschlos­sen wurde darin das Kon­zept einer Zuschuss-Rente von der dama­li­gen Sozi­al­mi­nis­te­rin Ursula von der Leyen. Vor­aus­set­zung für den Bezug die­ser Rente ist das jahr­zehn­te­lange „ries­tern“. Aus­ge­rech­net die Bevöl­ke­rungs­gruppe der „flei­ßi­gen Gering­ver­die­ner“ (von der Leyen), der Mehr­fach- und Lang­zeit­ar­beits­lo­sen erfüllt diese Vor­aus­set­zun­gen nicht, weil sie vor­her schon nicht finan­zi­ell in der Lage waren, Ries­ter-Ver­träge abzu­schlie­ßen. Neben­bei wurde die von der FDP ver­langte Sen­kung des Ren­ten­bei­trags­sat­zes von 19,6 auf 19 Pro­zent beschlos­sen, zur Freude der Unter­neh­mer. (Die Pflicht­bei­träge für Hartz4-Betrof­fene wur­den übri­gens 2011 gleich ganz gestri­chen.)
Die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Voll­zeit­be­schäf­ti­gung – das soge­nannte Nor­mal­ar­beits-ver­hält­nis – sinkt trotz kon­stan­ter Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen. Mitt­ler­weile ist ein Drit­tel der Erwerbs­tä­ti­gen „aty­pisch“ beschäf­tigt. All diese Men­schen wer­den nicht von der GRV auf­ge­fan­gen und haben nicht die Mit­tel, um pri­vat für ihr Alter vor­zu­sor­gen. Die Alters­ar­mut für Mil­lio­nen Men­schen ist somit vor­pro­gram­miert. Da die Mehr­heit der Mini-Job­ber und pre­kär Beschäf­tig­ten weib­lich ist, sind vor allem Frauen vom Armuts­ri­siko betrof­fen.
Bereits heute ist die Alters­ar­mut akut. Noch 2009 bestritt die Bun­des­re­gie­rung trotz ein­deu­ti­ger Befunde, dass Alters­ar­mut ein gesell­schaft­li­ches Pro­blem dar­stellt und ver­wies auf die Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung, die es seit dem 1.Januar 2003 gibt.
Die Zahl der Rent­ner, die im Alter auf einen Zuver­dienst ange­wie­sen sind, steigt bestän­dig. So ist die Zahl der gering­fü­gig Beschäf­tig­ten im Ren­ten­al­ter von 2000 bis 2011 um ca. 60 Pro­zent von 281.507 auf 761.736 gestie­gen, dar­un­ter 118.084 Minijobber/innen, die 75 Jahre und älter sind.
Mit Aus­nahme der Links­par­tei tra­gen alle im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­teien die seit der Agenda 2010 for­ciert betrie­bene Poli­tik der Dere­gu­lie­rung des Arbeits­markts, des Sozi­al­ab­baus und der Pri­va­ti­sie­rung der Alters­vor­sorge. Ein­zig Die Linke. tritt im Bun­des­tag für die Stär­kung der soli­da­ri­schen gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung mit einer Min­dest­rente von 1.050 Euro ein. Sie benennt auch Maß­nah­men, die zur Bekämp­fung der wach­sen­den Armut in Deutsch­land not­wen­dig sind, wie die Bekämp­fung des Nied­rig­lohn­sek­tors und der pre­kä­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse, Ver­bot von Leih­ar­beit und eine stär­kere Besteue­rung hoher Ein­kom­men und Ver­mö­gen, also eine Umver­tei­lung von oben nach unten.
Zwi­schen 2003 und 2029 wer­den die Ren­ten um fast 12 Pro­zent­punkte von der Lohn­ent­wick­lung abge­kop­pelt. Dabei hat die Tal­fahrt noch nicht ein­mal rich­tig begon­nen. Allein zwi­schen 2016 und 2029 wird die Ren­ten­an­pas­sung fast 8 Pro­zent­punkte hin­ter den Löh­nen zurück­blei­ben. Das ist für Bei­trags­zah­le­rIn­nen und Rent­ne­rIn­nen glei­cher­ma­ßen fatal. Wäh­rend lang­jäh­rige Bei­trags­zah­lun­gen schon jetzt kaum noch für aus­kömm­li­che Ren­ten sor­gen, lei­den die heu­ti­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner schon jetzt an dem ste­ti­gen Wert­ver­lust ihrer Ren­ten. Daher for­dern wir:
- Ein­füh­rung einer soli­da­ri­schen Min­dest­rente
- Anhe­bung des Ren­ten­ni­veaus von aktu­ell 47,5 Pro­zent auf das ursprüng­li­che
Niveau von 53 Prozent.

- Ver­bot von Leih­ar­beit und Werk­ver­trä­gen
- Erhö­hung des Min­dest­lohns auf 12 Euro und damit ver­bun­den die sofor­tige Abschaf­fung des Nied­rig­lohn­sek­tors
- Rück­ab­wick­lung der Ries­ter-Rente und Wie­der­ein­füh­rung der pari­tä­ti­schen gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Gegen­wär­tig wird von den abhän­gig Beschäf­tig­ten erwar­tet, dass sie den Ren­ten­bei­trags­satz in Höhe von 9,45 Pro­zent zah­len und dazu noch 4 Pro­zent ihres Brut­to­ein­kom­mens in eine Ries­ter-Rente und wei­tere 2 Pro­zent in andere zusätz­li­che Alters­vor­sorge, z.B. eine Betriebs­rente, ste­cken – ins­ge­samt also 15,45 Pro­zent ihres Ein­kom­mens, bis 2030 sogar 17 Pro­zent. Wären die Unter­neh­men mit einem pari­tä­ti­schen Arbeit­ge­ber­an­teil betei­ligt, wären es aktu­ell nur 12,45 Pro­zent und 2030 nicht mehr als 14 Pro­zent.
- Ein­füh­rung einer „Bür­ger­ver­si­che­rung“ für alle. Bis­her müs­sen Gut­ver­die­nende nur bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­grenze in die GRV ein­zah­len. Viele Berufs­grup­pen sind außer­dem in Son­der­sys­te­men abge­si­chert. In Zukunft sol­len alle Erwerbs­tä­ti­gen (Selb­stän­dige, Beamte, Frei­be­ruf­li­che, Abge­ord­nete) in die GRV ein­zah­len.
- Die Rente folgt 1:1 den Löh­nen. Lang­fris­tig pro­fi­tie­ren hier­von nicht nur die Rent­ne­rIn­nen son­dern vor allem die Bei­trags­zah­le­rIn­nen. Da durch eine Lebens­stan­dard sichernde Rente pri­vate Alters­vor­sorge über­flüs­sig wird, wer­den sie finan­zi­ell sogar ent­las­tet. Zugleich müsste sich die Arbeit­ge­ber­seite wie­der an der pari­tä­ti­schen Finan­zie­rung der Ren­ten­ver­si­che­rung beteiligen(s.o.).
Wür­den die Ren­ten­kür­zun­gen bis zum Jahr 2017 rück­gän­gig gemacht, hätte eine Rent­ne­rin, die 45 Jahre zum Durch­schnitts­ver­dienst gear­bei­tet hätte, bei einer monat­li­chen Rente von € 1.314,45 immer­hin € 60,21 mehr im Monat. Im Jahr 2029 wären es sogar € 244,95 im Monat, d.h. im Jahr € 2.939,34. Für die Rent­ne­rin wäre das eine 13. Monats­rente.
Wolf­gang Rei­ni­cke-Abel / Dirk Steh­ling, Mai 2016