Wer gehört zur Wal­lo­nie? – CETA mit gro­ßem „Aber“

Wer gehört zur Wal­lo­nie? – CETA mit gro­ßem „Aber“
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat am 13. Okto­ber über die Eil­an­träge von Cam­pact, food­watch, Mehr Demo­kra­tie, Lin­ken und wei­te­ren Klä­gern gegen die vor­läu­fige Anwen­dung des geplan­ten Han­dels­ab­kom­mens CETA zwi­schen der EU und Kanada ent­schie­den. Die Klä­ger sehen in dem Urteil einen Teil­erfolg. Auch das Bünd­nis „NRW gegen CETA & TTIP“ sieht sich in sei­ner Kri­tik an den Frei­han­dels­ab­kom­men bestä­tigt.
Mit ihrem Urteil haben die Rich­ter meh­rere Anträge auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung abge­lehnt, die sich gegen eine Zustim­mung des deut­schen Ver­tre­ters im Rat der Euro­päi­schen Union zur Unter­zeich­nung, zum Abschluss und zur vor­läu­fi­gen Anwen­dung des Frei­han­dels-abkom­mens zwi­schen der Euro­päi­schen Union und Kanada rich­te­ten. Was zunächst ent­täu­schend klingt, ist in der Sache ein wich­ti­ger Erfolg. Denn die Bun­des­re­gie­rung muss einige Maß­ga­ben befol­gen, damit die Rechte der Beschwer­de­füh­rer sowie die Mit­wir­kungs­rechte des Deut­schen Bun­des­ta­ges gewahrt blei­ben. Wei­ter im .pdf.

Die­ses 13-Sei­tige Refe­rat wurde im Kreis­vor­stand Köln der DKP vor­ge­tra­gen und kann hier als .pdf gele­sen, her­un­ter­ge­la­den und für gut befun­den werden.