Krieg gegen Iran und die Folgen

Völ­ker­rechts­bruch! Wie­der mit­ten in Verhandlungen

Vor nicht ein­mal einem Jahr, am 13. Juni 2025, begann Israel unter dem Code­na­men „Ope­ra­tion Rising Lion“ einen 12 Tage dau­ern­den Krieg gegen Iran. In der Nacht zum 22. Juni schloss sich die USA unter Bezeich­nung „Ope­ra­tion Mid­night Ham­mer“ den Luft­an­grif­fen an.

Danach wurde von der Zer­stö­rung des Groß­teils ira­ni­scher Atom­an­la­gen und Rake­ten­ab­schuss­ram­pen gemel­det. Getö­tet wur­den gezielt hoch­ran­gige Ver­tre­ter der ira­ni­schen Streit­kräfte, der Revo­lu­ti­ons­gar­den sowie Nukle­ar­phy­si­ker. Rake­ten fie­len aber auch nicht weni­ger gezielt auf Wohn­ge­bäude und Kran­ken­häu­ser. Hun­derte Men­schen star­ben. Die Bun­des­re­gie­rung ver­ur­teilte den völ­ker­rechts­wid­ri­gen Angriffs­krieg nicht, genauso wie die von Israel und den USA began­ge­nen Kriegs­ver­bre­chen. Fried­rich Merz ver­trat gar die Mei­nung, dass die Israe­lis die „Drecks­ar­beit“ für den Wes­ten erledigen.

Auch damals bestand schon die Gefahr, dass der ganze Nahe Osten in Brand gerät. Das blieb aus. Die mili­tä­ri­schen Reak­tio­nen des Iran fie­len rela­tiv mode­rat aus und die His­bol­lah beschränkte sich dar­auf, die israe­li­schen Angriffe zu verurteilen.

Was sagt die UNO?

Seit dem 28. Februar bom­bar­die­ren die USA und Israel erneut Iran. Auf Antrag von Bah­rain und Frank­reich trat noch am sel­ben Abend der UN-Sicher­heits­rat zusam­men. Der Deutsch­land­funk berich­tete: UNO-Gene­ral­se­kre­tär Guter­res ver­ur­teilte die israe­lisch-ame­ri­ka­ni­schen Luft­an­griffe auf den Iran sowie die ira­ni­schen Ver­gel­tungs­an­griffe scharf. Er for­derte eine sofor­tige Ein­stel­lung der Kampf­hand­lun­gen und rief alle Kon­flikt­par­teien zur Dees­ka­la­tion auf. Die chi­ne­si­sche Regie­rung äußerte sich ange­sichts der Ent­wick­lung besorgt. Die staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät, Sicher­heit und ter­ri­to­riale Unver­sehrt­heit des Irans müss­ten respek­tiert wer­den, erklärte das Außen­mi­nis­te­rium in Peking. In einer Erklä­rung des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums war die Rede von einem geplan­ten und unpro­vo­zier­ten Akt bewaff­ne­ter Aggres­sion gegen einen sou­ve­rä­nen und unab­hän­gi­gen Mit­glieds­staat der Ver­ein­ten Nationen.

Im Aus­wär­ti­gen Amt in Ber­lin wurde der Kri­sen­stab ein­be­ru­fen. Ein Regie­rungs­spre­cher erklärte, man sei im Vor­feld über die israe­li­schen Angriffe auf den Iran infor­miert wor­den. Gemein­sam mit dem fran­zö­si­schen Prä­si­den­ten Macron und dem bri­ti­schen Pre­mier­mi­nis­ter Star­mer ver­ur­teilte Bun­des­kanz­ler Merz die ira­ni­schen Ver­gel­tungs­an­griffe auf Staa­ten der Region.

Schon diese Hal­tung hatte eine Schlag­seite zuguns­ten der Angrei­fer. Doch am 12. März kam das Thema erneut auf die Agenda des Sicher­heits­rats. Dies­mal ent­hält er sich einer Bewer­tung der Aggres­sion von Israel und den USA, statt­des­sen ver­ur­teilte er allein die Angriffe des Iran auf Golf­staa­ten und andere Län­der der Region.

Die Golf­staa­ten sehen sich Rake­ten- und Droh­nen­an­grif­fen aus dem Iran aus­ge­setzt, seit­dem die USA gemein­sam mit Israel den Iran ange­grif­fen haben. In der Reso­lu­tion wird unter ande­rem die sofor­tige Ein­stel­lung der ira­ni­schen Angriffe gefor­dert. Außer­dem wird kri­ti­siert, dass der Iran Stell­ver­tre­ter­grup­pen wie die His­bol­lah ein­setze. 13 der 15 Mit­glie­der des Rates stimm­ten in New York für den Text, den das nicht­stän­dige Mit­glied Bah­rain ein­ge­bracht hatte. Russ­land und China, die beide ein Veto­recht in dem Gre­mium haben, ent­hiel­ten sich. (aus der Pres­se­mit­tei­lung der UNO vom 12. März)

Der Angriff auf Iran, wie­derum ein ekla­tan­ter Völ­ker­rechts­bruch, erfolgte mit­ten in den Atom­ver­hand­lun­gen zwi­schen den USA und Iran in Genf ver­mit­telt durch Oman. Iran habe in den Ver­hand­lun­gen bereits zuge­si­chert, nie­mals über nuklea­res Mate­rial zur Her­stel­lung einer Atom­bombe ver­fü­gen zu wol­len, so Omans Außen­mi­nis­ter Badr Albu­s­aidi. Mar­cus Schnei­der, von der Fried­rich Ebert-Stif­tung in Bei­rut kommt zu dem Schluss, dass das, was Washing­ton ver­langt habe, einer kom­plet­ten Kapi­tu­la­tion gleich­ge­kom­men wäre. Die Ver­hand­lun­gen waren also von vor­ne­her­ein eine Farce.

Die Ver­hand­lun­gen zum Thema Uran­an­rei­che­rung haben eine lange, für den Iran ent­wür­di­gende Geschichte.

Die Geschichte der Atomabkommen

Die ira­ni­schen Bemü­hun­gen um die zivile Nut­zung der Kern­ener­gie rei­chen bis ins Jahr 1959. Sie

wur­den durch die Isla­mi­sche Revo­lu­tion 1979 und den Ers­ten Golf­krieg 1980 bis 1988

unter­bro­chen. Die Inter­na­tio­nale Atom­ener­gie­or­ga­ni­sa­tion (IAEO) nennt den 20. Juli 2011 als Beginn der kom­mer­zi­el­len Strom­erzeu­gung im Kern­kraft­werk Bushehr.

Obwohl der Iran den Ver­trag über die Nicht­ver­brei­tung von Kern­waf­fen (NVV), kurz Atom­waf­fen­sperr­ver­trag, schon 1968 unter­schrie­ben hatte, for­derte Aja­tol­lah Raf­sand­schani (1934 – 2017, von 1989 bis 1997 Staats­prä­si­dent) zwan­zig Jahre spä­ter, 1988, die Ent­wick­lung von ira­ni­schen Atom­waf­fen, just am Ende des acht­jäh­ri­gen ers­ten Golf­krie­ges, zu dem die USA den Irak ver­an­lasst hat­ten. Den Nicht­ver­brei­tungs­ver­trag hat­ten die dama­li­gen fünf offi­zi­el­len Atom­mächte (USA, Russ­land, GB, F, China) am 1. Juli 1968 unter­zeich­net und am 5. März 1970 in Kraft gesetzt.

Die­sem Nicht­ver­brei­tungs­ver­trag von Kern­waf­fen war der Iran also schon sehr früh, näm­lich 1968, bei­getre­ten. Mitt­ler­weile gehö­ren die­sem völ­ker­recht­li­chen Ver­trag 190 Staa­ten an. Aller­dings nicht Israel, Indien und Paki­stan. Diese Staa­ten eig­ne­ten sich Atom­waf­fen in Geheim­pro­jek­ten an (Israel 1968, Indien 1974, Paki­stan 1990). Nord­ko­rea erklärte im Januar 2003 den Rück­zug vom Atomwaffensperrvertrag.

Die Inter­na­tio­nale Atom­ener­gie-Orga­ni­sa­tion (IAEO) dage­gen ist eine auto­nome wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche Orga­ni­sa­tion. Sie wurde 1957 gegrün­det und ist durch ein sepa­ra­tes Abkom­men mit der UNO ver­bun­den. Sat­zungs­zweck: den Bei­trag der Kern­ener­gie zu Frie­den, Gesund­heit und Wohl­stand welt­weit zu beschleu­ni­gen und zu ver­grö­ßern; sie soll einer­seits die zivile Anwen­dung radio­ak­ti­ver Stoffe und die inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit för­dern, aber ande­rer­seits die mili­tä­ri­sche Nut­zung die­ser Tech­no­lo­gie durch Über­wa­chungs­maß­nah­men ver­hin­dern. Dem Iran gegen­über hat aber die Erfül­lung der zwei­ten Auf­gabe, die Ver­hin­de­rung der mili­tä­ri­schen Nut­zung der Kern­ener­gie, dazu gedient, die der ers­ten, ihre zivile Nut­zung, fast unmög­lich zu machen.

Das Staats­ober­haupt des Iran, Ali Cha­menei, ver­bot 2005 in einem reli­giö­sen Rechts­gut­ach­ten (Fatwa) Mas­sen­ver­nich­tungs­waf­fen als unver­ein­bar mit dem Islam.

Iran wurde am 31. Juli 2006 durch den UN-Sicher­heits­rat (Reso­lu­tion 1696) auf­ge­for­dert, wei­tere Uran­an­rei­che­rung zu unter­las­sen. Alle Staa­ten soll­ten die Lie­fe­rung von Arti­keln, Mate­ria­lien, Gütern und Tech­no­lo­gien ver­hin­dern, die der Anrei­che­rung und den Wie­der­auf­be­rei­tungs­ak­ti­vi­tä­ten die­nen kön­nen oder als Bei­trag zu den Flug­kör­per­pro­gram­men des Iran tau­gen. Dem Iran wur­den Sank­tio­nen ange­droht und Ende des Jah­res auch ver­hängt. Geld­zah­lun­gen zwi­schen EU und Iran wur­den blo­ckiert. Eine Reihe von Insti­tu­tio­nen, Ban­ken, Fir­men, Uni­ver­si­tä­ten, Regie­rungs­stel­len und auch Ein­zel­per­so­nen gerie­ten auf die Sank­ti­ons­lis­ten der UN, der EU, der USA und Kanadas.

So wurde der Iran an den Ver­hand­lungs­tisch gezwun­gen. Am 14. Juli 2015 erziel­ten China, Deutsch­land, Frank­reich, Groß­bri­tan­nien, Russ­land und die USA eine Eini­gung in Gestalt einer UNO-Reso­lu­tion, die „Gemein­sa­mer umfas­sen­der Akti­ons­plan“ = Joint Com­pre­hen­sive Plan of Action (JCPOA) heißt und seit dem 19. Okto­ber 2015 galt.

Es han­delt sich dabei um ein Bün­del von tech­ni­schen Beschrän­kun­gen und Kon­troll­me­cha­nis­men zur Ver­mei­dung von nuklea­rer Bewaff­nung. Im Gegen­zug war die Auf­he­bung von Sank­tio­nen ver­spro­chen. In einem gewis­sen Maße geschah das auch. Das US-Embargo indes blieb in Kraft. Aus­nah­men bil­dete der Han­del mit Lebens­mit­teln, Tep­pi­chen und Flug­zeu­gen. Auch Filia­len von US-Unter­neh­men wur­den von dem Embargo aus­ge­nom­men. Die Straf­maß­nah­men der USA wegen Ter­ro­ris­mus­un­ter­stüt­zung, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Geld­wä­sche indes dau­er­ten an. Das Embargo für Waf­fen, Rake­ten­be­stand­teile und Nukle­ar­tech­no­lo­gie blieb in Kraft. Der Zeit­raum der Sank­tio­nen war aber auf acht Jahre befris­tet, wenn die Inter­na­tio­nale Atom­ener­gie-Orga­ni­sa­tion (IAEO) geheime Akti­vi­tä­ten und mili­tä­ri­sche Zwe­cke wei­ter­hin aus­schlie­ßen könne.

So zeigte sich die Lage vor neun Jah­ren. Offen­kun­dig sind vom Iran alle Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wor­den. Das bestä­tigte die Inter­na­tio­nale Atom­ener­gie-Orga­ni­sa­tion (IAEO).

Aber Donald Trump cha­rak­te­ri­sierte das Abkom­men wäh­rend des sei­ner­zei­ti­gen Wahl­kampfs als „desas­trös“ und ver­sprach, es zu demon­tie­ren. So geschah es. Trump erklärte am 8. Mai 2018 den Aus­tritt der USA aus dem Abkom­men. Bis zum Abschluss eines bes­se­ren soll­ten die alten Sank­tio­nen in vol­ler Härte gel­ten. Län­der, die sie unter­lau­fen, wur­den und wer­den eben­falls mit Sank­tio­nen belegt.

Deutsch­land, Frank­reich und Groß­bri­tan­nien zeig­ten Bedau­ern. Die euro­päi­schen Län­der erklär­ten zwar, an der Ver­ein­ba­rung fest­hal­ten zu wol­len. Die EU ver­sprach sogar, den euro­päi­schen Unter­neh­men bei der Umge­hung der US-Sank­tio­nen zu hel­fen. Unter­des­sen schei­terte das neue Zah­lungs­sys­tem der EU Ins­tex (= Instru­ment in Sup­port of Trade Exch­an­ges). Der Han­del kam zum Erlie­gen mit der Folge, dass Iran am 8. Mai 2019 ankün­digte, sich sei­ner­seits nicht mehr an das Abkom­men hal­ten zu wollen.

Der Iran ist durch west­li­che Sank­tio­nen wirt­schaft­lich geschwächt. Zudem löste am 28. Dezem­ber ein plötz­li­cher Kurs­sturz der Lan­des­wäh­rung Rial blu­tig aus­ge­tra­gene Pro­teste aus.

Ziele der „Epic Fury“ (Epi­sche Wut) genann­ten Luft­an­griffe auf den Iran sind nicht nur mili­tä­ri­scher Natur. Sie zie­len auf die Zer­stö­rung des zivi­len Staats- und Ver­wal­tungs­ap­pa­rats und der Ener­gie- und Ölin­fra­struk­tur. Bei soge­nann­ten Ent­haup­tungs­schlä­gen wur­den bereits zahl­rei­che Ver­tre­ter der Staats­füh­rung getö­tet, dar­un­ter der Revo­lu­ti­ons­füh­rer Ali Cha­menei und erst kürz­lich der Sicher­heits­chef Ali Laridschani.

Kriegs­ziele der USA und Israels

Die Angrei­fer ver­fol­gen offen­bar das Ziel, das Land mit sei­nen 90 Mil­lio­nen Men­schen zu zer­stö­ren und ins Chaos zu stür­zen. Bei Kriegs­mi­nis­ter Pete Hegs­eth klingt das so: Iran sei „erle­digt, und sie wis­sen das“. Das sei kein fai­rer Kampf: Man trete die Geg­ner, wäh­rend sie am Boden lägen, „genau so soll es sein“. Ame­rika sei für die­sen Kampf gemacht, „und wir sind hier, um zu sie­gen“. Das eigene Vor­ge­hen sei „Welt­klasse“, man gewinne „ent­schlos­sen, ver­nich­tend und ohne Gnade“. Es gebe den gan­zen Tag „Tod und Ver­der­ben aus dem Him­mel“. Und eine vor dem Hin­ter­grund der angeb­li­chen unmit­tel­ba­ren Bedro­hung durch Iran, die als Begrün­dung für den Über­fall genannt wurde, inter­es­sante Äuße­rung: Nie­mand bringe die Ver­ei­nig­ten Staa­ten in Gefahr. „Wir brin­gen die Ande­ren in Gefahr.“

Den US-israe­li­schen Luft­an­grif­fen sind bereits in den ers­ten Tagen nach Anga­ben von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen über 1000 Men­schen zum Opfer gefal­len. Allein bei der Bom­bar­die­rung einer Grund­schule in Minab durch US-Rake­ten star­ben 170 Mäd­chen. Mehr als 20.000 nicht­mi­li­tä­ri­sche Gebäude, davon etwa 17.000 Wohn­häu­ser wur­den nach Anga­ben der Finan­cial Times bis­her zerstört.

Aus der Erklä­rung der kom­mu­nis­ti­schen Tudeh-Par­tei des Iran vom 1. März 2026

»Das ira­ni­sche Volk ent­schei­det über die Zukunft des Iran«

…Gleich­zei­tig wis­sen wir, dass der ame­ri­ka­ni­sche Impe­ria­lis­mus und seine Ver­bün­de­ten in der Region, ins­be­son­dere die ras­sis­ti­sche Regie­rung Netan­jahu, und ihre ira­ni­schen Söld­ner wie Reza Pahl­avi fins­tere Pläne haben, das Land und seine Fähig­kei­ten zu zer­stö­ren und den Iran zu einer Halb­ko­lo­nie der Ver­ei­nig­ten Staa­ten in der Region zu machen oder den Iran in lang­wie­rige eth­nisch-reli­giöse Bür­ger­kriege (wie in Libyen oder Syrien) zu ver­wi­ckeln, um die natio­nale Sou­ve­rä­ni­tät voll­stän­dig zu zer­stö­ren und den Iran zu tei­len. Ein Volk, das seit Jah­ren unter der Herr­schaft der Isla­mi­schen Repu­blik um seine Ange­hö­ri­gen trau­ert, mit Armut kämpft, unter Umwelt­zer­stö­rung und Luft­ver­schmut­zung lei­det und mit Krank­heit, Ver­zweif­lung und einer unge­wis­sen Zukunft kon­fron­tiert ist, die Werk­tä­ti­gen, die Arbei­ter­klasse, die Rent­ner, die Leh­rer, Frauen und die bewuss­ten und mili­tan­ten Jugend­li­chen und Stu­den­ten, die unter gro­ßen per­sön­li­chen Opfern wei­ter pro­tes­tiert und Wider­stand geleis­tet haben, mit ande­ren Wor­ten: Diese große, lei­dende Nation besitzt die Reife und das Bewusst­sein, die not­wen­dig sind, um ihre eige­nen Füh­rer und den Kurs ihrer Zukunft zu bestim­men. Sie braucht kei­nen Füh­rer, der von aus­län­di­schen Inva­so­ren und Plün­de­rern und ihren ira­ni­schen Agen­ten – ob von außer­halb oder inner­halb des Lan­des – auf­ge­zwun­gen oder ernannt wird.…

In einer Zeit, in der die kri­mi­nel­len Bom­ben­an­griffe der USA und Isra­els andau­ern und inner­halb der Struk­tur der Isla­mi­schen Repu­blik ein Füh­rungs­va­kuum ent­stan­den ist, müs­sen wir mit allen ver­füg­ba­ren Mit­teln und Res­sour­cen mit einer Stimme und geschlos­sen zuerst den Kriegs­trei­bern im Inland und den Aggres­so­ren im Aus­land Frie­den auf­zwin­gen und dann die Vor­aus­set­zun­gen für einen Über­gang zu einem freien Iran schaf­fen, der von Tyran­nei und Unge­rech­tig­keit befreit ist.

Das ira­ni­sche Volk ent­schei­det über die Zukunft des Iran! Frei­heit für alle poli­ti­schen, ideo­lo­gi­schen und zivi­len Gefan­ge­nen! Es lebe der Frie­den! Möge die natio­nale Sou­ve­rä­ni­tät gestärkt wer­den, vor­wärts zur Errich­tung einer natio­na­len und demo­kra­ti­schen Regierung!

Iran reagiert mit allen ihm zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln und wei­tet den Krieg auf die Region aus. Ziele ira­ni­scher Droh­nen sind neben israe­li­schen Städ­ten auch die US-Stütz­punkte und die Öl- und Gas­in­fra­struk­tur der Golf­mon­ar­chien. Wobei es auch Hin­weise auf False-Flag-Ope­ra­tio­nen Isra­els gibt, für die Iran ver­ant­wort­lich gemacht wird. Auch die His­bol­lah hält nicht still und hat als Reak­tion auf die Tötung des obers­ten ira­ni­schen Füh­rers Aja­tol­lah Ali Cha­menei nach einer län­ge­ren Kampf­pause wie­der damit begon­nen, Rake­ten auf Israel abzu­feu­ern. Anlass für Israel, den Liba­non groß­flä­chig zu bom­bar­die­ren und mehr als 700.000 Men­schen aus dem Süden des Lan­des zu ver­trei­ben. Israe­li­sche Sied­ler hegen schon Annexionspläne.

Zu den mili­tä­ri­schen Maß­nah­men Irans zählt auch die Teil-Blo­ckade der Straße von Hormus.

Die FAZ vom 17. März berich­tet von zwei indi­schen Frach­tern, die am 14. März die Meer­enge hät­ten pas­sie­ren kön­nen. Auch ein unter libe­ria­ni­scher Flagge fah­ren­der Frach­ter mit Ziel Indien hätte in den Tagen zuvor mit der Erlaub­nis Irans pas­sie­ren dür­fen, dazu Schiffe aus China und der Tür­kei. Die Straße von Hor­mus sei von einem inter­na­tio­na­len See­weg in einen „poli­ti­schen Aus­wahl­me­cha­nis­mus“ ver­wan­delt wor­den, wird ein Beob­ach­ter von der FAZ zitiert.

Die Straße von Hor­mus, die Meer­enge zwi­schen der ira­ni­schen Küste im Nor­den und dem Oman im Süden, ist eine der welt­weit wich­tigs­ten Han­dels­stra­ßen, für Erdöl und Flüs­sig­gas die bedeu­tendste. Sechs Lie­fer­län­der nut­zen sie, Iran, Irak, Kuwait und Qua­tar sind voll­kom­men auf diese Was­ser­straße ange­wie­sen. Etwa ein Fünf­tel der welt­wei­ten Erdöl- und Flüs­sig­gas-Exporte pas­sie­ren die­ses 55 km enge Nadelör. Das sind rund 20 Mio. Bar­rel täg­lich. 1,5 Mil­lio­nen Bar­rel davon fal­len auf den Iran. Stockt die­ser Ölfluss, ist die glo­bale Ener­gie­krise da.

Europa ist weni­ger von den aus­blei­ben­den Lie­fer­men­gen als von der Preis­stei­ge­run­gen für Öl- und Flüs­sig­gas betrof­fen, die mit der Sper­rung der Straße von Hor­mus ver­bun­den sind.

Betrof­fen sind vor allem die asia­ti­schen Län­der. Mehr als 80% der Lie­fe­run­gen, die diese Mee­res­enge pas­sie­ren, geht nach Asien, allein 70% davon an Indien, China, Süd­ko­rea und Japan.

China bezieht zwei Fünf­tel sei­ner Ölein­fuh­ren über die Straße von Hor­mus, Indien gar rund die Hälfte.

Allein eine Äuße­rung Trumps, der Krieg werde bald been­det sein, ließ die Preise sin­ken. Das erklärt auch womög­lich, warum die US-Regie­rung nach eige­ner Aus­sage nicht auf die Sper­rung der Straße von Hor­mus vor­be­rei­tet war und sich erst frü­hes­tens Ende März in der Lage sieht, diese mit mili­tä­ri­schem Eskort­schutz zu bre­chen. Frank­reich hat die Initia­tive ergrif­fen und berei­tet eine Mili­tär­ope­ra­tion zur Öff­nung der Straße von Hor­mus vor. Sie soll aller­dings erst dann begin­nen, wenn „die hei­ßeste Phase des Kon­flikts“ vor­über sei. Auch Deutsch­land lehnt zur­zeit eine Betei­li­gung an einer mili­tä­ri­schen Eskorte von Han­dels­schif­fen ab.

Abge­se­hen davon, dass es sich dabei um eine kriegs­ver­län­gernde Maß­nahme han­delt, wären laut Exper­ten bis zu zwölf Kriegs­schiffe nötig, um fünf bis zehn Tan­ker durch die Meer­enge zu geleiten.

Im übri­gen wird es ange­sichts der zer­stör­ten Öl- und Gas­in­fra­struk­tur im Iran und den Golf­staa­ten noch lange dau­ern, bis auch bei freier Schiff­fahrt wie­der die Vor­kriegs­menge durch den per­si­schen Golf trans­por­tiert wer­den kann.

Die USA sind als Netto-Gas- und Ölex­por­teur, was die Ver­sor­gung anbe­langt, nicht von der Blo­ckade betrof­fen. Die stei­gen­den Öl- und Gas­preise wan­dern als Gewinn in die Kas­sen von US- Erd­öl­kon­zer­nen. Die Akti­en­kurse von Che­vron und Exxon Mobil wer­den durch die Erwar­tung der Zuspit­zung der Ener­gie­krise und stei­gen­der Preise beflügelt.

Am 12. März berich­tete die FAZ, dass höhere Ölpreise sich direkt in höhere Gewinn-Mar­gen der Kon­zerne nie­der­schlü­gen. Eine Gra­fik illus­trierte den Wert­zu­wachs der Ölak­tien. Exxon Mobil, zweit­größte Ölge­sell­schaft der Welt, habe seit Jah­res­be­ginn um fast ein Vier­tel an Wert zuge­legt. Auf­wind habe es auch für Aktien der euro­päi­schen Ölkon­zerne Shell und BP gege­ben, etwas weni­ger für Totalenergies.

Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für wei­tere Ener­gie­kon­zerne, die neben den Rüs­tungs­kon­zer­nen zu den Pro­fi­teu­ren des Iran-Krie­ges zäh­len. Mit Fort­dauer des Krie­ges und der Blo­ckade hat Trump die Hand am Ölhahn und die Macht, die Preise zu beeinflussen.

Das Gas­feld South Pars ist die welt­weit größte bekannte Gas­re­serve und lie­fert rund 70 Pro­zent der ira­ni­schen Gas­ver­sor­gung. Das rie­sige Feld wird auch von Katar aus­ge­beu­tet. Am Don­ners­tag, 19. März, wurde ein israe­li­scher Angriff auf das Gas­feld durch ira­ni­sche Rake­ten gegen die größte Gas­an­lage in Qatar sowie eine Raf­fi­ne­rie in Saudi-Ara­bien beant­wor­tet. Der Hafen Janbu – der­zeit der wich­tigste Export­weg für Rohöl der Golf­staa­ten – wurde eben­falls von einem Luft­an­griff getrof­fen. Im welt­weit größ­ten LNG-Kom­plex Ras Laf­fan kam es zu schwe­ren Schä­den und Brän­den. Unver­züg­lich schnell­ten der Öl- und der Gas­preis erneut in die Höhe. Der Preis für ein Bar­rel der Nord­see-Sorte Brent legte noch am sel­ben Tag zeit­weise um mehr als zehn Pro­zent zu, der Gas­preis im Früh­han­del um fast ein Viertel.

Die Ener­gie­preise wer­den für einen Anstieg der Infla­tion sor­gen. Laut Berech­nung des IW dürf­ten die Ver­brau­cher­preise im Jahr 2026 bei einem dau­er­haf­ten Ölpreis von 100 US-Dol­lar zusätz­lich um 0,8 Pro­zent­punkte, 2027 um 1,0 Pro­zent­punkte stei­gen. Bei einem Ölpreis von 150 US-Dol­lar käme es zu einer zusätz­li­chen Infla­tion von 1,6 bezie­hungs­weise 1,9 Prozentpunkten.

Um die Ener­gie­krise abzu­mil­dern, hat die Inter­na­tio­nale Ener­gie-Agen­tur (IEA) zuge­stimmt, 400 Mil­lio­nen Bar­rel der Ölre­ser­ven aller 32 IEA-Mit­glied­staa­ten, etwa ein Drit­tel, freizugeben.

Der Ölpreis gab dar­auf­hin ein wenig nach, um dann erneut wie­der auf über 90 Dol­lar pro Bar­rel zu stei­gen. Ohne­hin reicht diese Menge gerade mal etwa 20 Tage, um die Menge des Öls, die durch den Krieg dem Welt­markt nicht mehr zur Ver­fü­gung steht, auszugleichen.

Wie kann die Explo­sion der Öl- und Gas­preise gestoppt werden?

Die Auto­fah­rer beka­men die neuen Preise sofort zu spü­ren. Bemer­kens­wert sind unter­des­sen die gro­ßen Unter­schiede in ande­ren euro­päi­schen Ländern.

Am 19. März zeigte die FAZ die Ent­wick­lung der euro­päi­schen Sprit­preise ab dem 23. Februar bis zum 9. März in einer Tabelle. Von 31 Län­dern waren die nie­der­län­di­schen Tank­stel­len die teu­ers­ten. Die­sel kos­tete dort im Durch­schnitt zunächst 1,87 Euro je Liter, 14 Tage spä­ter 2,26 Euro. Das ist ein Anstieg um 20,4%. Der Ben­zin­preis lag bei 2,06 Euro, 14 Tage spä­ter 2,17 Euro. Ein Anstieg von 5,3%.

Aber schon auf dem zwei­ten Rang lan­dete Deutsch­land: Die­sel stieg hier im Preis von 1,73 auf 2,16 Euro, das sind 24,8%. Ben­zin ver­teu­erte sich von 1,82 auf 2,08 Euro = 13,8%.

In allen ande­ren euro­päi­schen Län­dern geriet die Spritin­fla­tion ver­gleichs­weise mode­rat. In Bel­gien stie­gen die Preise für Die­sel von 1,63 auf 1,85 Euro = 13,5%, die für Ben­zin von 1,50 auf 1,63 Euro = 8,3%. Die euro­päi­schen Durch­schnitts­werte stei­gen nach die­ser Tabelle für Die­sel (von 1,57 auf 1,76 Euro) um 12,5%, bei Ben­zin (1,57 auf 1,67 Euro) um 6,2%.

Die obs­zöne Preis­ent­wick­lung wird scham­los an jeder Tank­stelle prä­sen­tiert. Aber die Preis­stei­ge­run­gen bei Öl und Ener­gie wer­den auf eine breite Palette von Waren­grup­pen durch­schla­gen. Alle Welt fragt, wie die Ben­zin­preise gestoppt wer­den können.

Am ver­gan­ge­nen Mitt­woch (18. März) ver­sprach die Bun­des­re­gie­rung, gegen miss­bräuch­li­che Preis­er­hö­hun­gen künf­tig stär­ker vor­zu­ge­hen, wenn Hin­weise auf unan­ge­mes­sen hohe Preise vor­lie­gen. Ja, sie will sogar die kar­tell­recht­li­che Miss­brauchs­auf­sicht im Kraft­stoff­sek­tor verschärfen.

Bei Ver­dacht auf miss­bräuch­lich über­höhte Kraft­stoff­preise müs­sen die Unter­neh­men dann dar­le­gen, dass die Erhö­hun­gen gerecht­fer­tigt sind. Ver­schärfte Kon­trol­len bei Kos­ten und Prei­sen sind eine Vor­aus­set­zung für Preis­dämp­fun­gen.“ „Tank­stel­len dür­fen bald ihre Kraft­stoff­preise nur noch ein­mal am Tag erhö­hen. Das hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt mit einem Sprit­preis­pa­ket auf den Weg gebracht. Zudem gibt sie einen Teil der Ölre­ser­ven frei.“

Den­noch stei­gen die Sprit­preise wei­ter. Ange­sichts des­sen stellt sich die Frage nach der Wirk­sam­keit des Kar­tell­rechts.1

Nun wis­sen wir, dass das Grund­ge­setz kein bestimm­tes Wirt­schafts­sys­tem vor­sieht.2 Aller­dings regelt Arti­kel 14 GG die Frage des Eigen­tums. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der All­ge­mein­heit die­nen. Eine Ent­eig­nung ist zuläs­sig. Nach Arti­kel 15 GG kön­nen Grund und Boden, Natur­schätze und Pro­duk­ti­ons­mit­tel zum Zwe­cke der Ver­ge­sell­schaf­tung durch ein Gesetz, das Art und Aus­maß der Ent­schä­di­gung regelt, in Gemein­ei­gen­tum oder in andere For­men der Gemein­wirt­schaft über­führt werden.

Hier öff­nen sich sogar sozia­lis­ti­sche Perspektiven.

Arti­kel 27 der Lan­des­ver­fas­sung von NRW ist noch deut­li­cher. Er sieht vor, dass (1) Groß­be­triebe der Grund­stoff­in­dus­trie und Unter­neh­men, die wegen ihrer mono­pol­ar­ti­gen Stel­lung beson­dere Bedeu­tung haben, in Gemein­ei­gen­tum über­führt wer­den sol­len, sowie (2) Zusam­men­schlüsse, die ihre wirt­schaft­li­che Macht miss­brau­chen, zu ver­bie­ten sind.

Just zum Zwe­cke der Vor­beu­gung einer der­ar­ti­gen Ver­ge­sell­schaf­tung wurde das Kar­tell­recht erdacht. Preis­stopps wird es erst dann geben, wenn die Eigen­tums­frage mas­sen­haft gestellt wird.

12 Uhr mittags

Aber was unter­nimmt das zustän­dige Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie gegen die Spritpreisexplosion?

  1. Ein neues Kraft­stoff­preis­an­pas­sungs­ge­setz soll künf­tig dafür sor­gen, dass die Kraft­stoff­preise an Tank­stel­len nur noch ein­mal am Tag um 12 Uhr mit­tags ange­ho­ben wer­den dür­fen. Preis­sen­kun­gen blei­ben hin­ge­gen jeder­zeit und belie­big oft möglich.
  2. Effek­ti­vere Kon­trolle hoher Preise. Die Unter­neh­men sol­len künf­tig der Kar­tell­be­hörde dar­le­gen, wie die gefor­der­ten Preise zustande kommen.
  3. Schnel­le­res und effek­ti­ve­res Vor­ge­hen nach Sek­tor­un­ter­su­chun­gen. Das Bun­des­kar­tell­amt wird im Bereich der Sek­tor­un­ter­su­chun­gen gestärkt. Das Ver­fah­ren wird gestrafft.

Diese Maß­nah­men wur­den am 17. März ver­öf­fent­licht. Seit­dem sind die Sprit­preise wei­ter gestie­gen. Laut Lob­by­pe­dia war Kathe­rina Rei­che bis zu ihrer Ernen­nung zur Bun­des­mi­nis­te­rin für Wirt­schaft und Ener­gie Vor­stands­vor­sit­zende der E.ON-Tocher West­ener­gie AG. Eine Böckin als Gärtnerin!

Qua­tars Ener­gie­mi­nis­ter pro­gnos­ti­ziert einen Anstieg des Ölprei­ses auf 150 Dol­lar, wenn die Straße von Hor­mus län­ger gesperrt bleibe. Die Fol­gen für die Welt­wirt­schaft im all­ge­mei­nen und für die deut­sche Wirt­schaft wer­den um so gra­vie­ren­der sein, je län­ger der Krieg dau­ert und der Waren- und Öltrans­port im per­si­schen Golf blo­ckiert ist. Nach Schät­zun­gen des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft (IW) fiele bei einem Ölpreis von 150 Dol­lar das Wirt­schafts­wachs­tum für 2026 um 0,5 Pro­zent­punkte gerin­ger aus, 2027 sogar um 1,3 Prozentpunkte.

Der Öko­nom Gabriel Fel­ber­mayr warnte jüngst im Han­dels­blatt „bei einem län­ger anhal­ten­den Krieg“ seien „die Fol­gen kaum aus­zu­ma­len“. Beson­ders träfe es ener­gie­in­ten­sive Bran­chen wie Che­mie und Stahl, aber auch die Auto­mo­bil- und die Maschinenbauindustrie.

Im Unter­schied zu den schon spür­ba­ren öko­no­mi­schen Fol­gen sind die geo­po­li­ti­schen Aus­wir­kun­gen des Krie­ges noch nicht abzu­se­hen. Laut einem Arti­kel in Ger­man For­eign Policy vom 13. März, der sich auf die FAZ bezieht, ergä­ben sich aus der Ableh­nung des Iran-Krie­ges für Europa neue stra­te­gi­sche Optio­nen im Mitt­le­ren Osten. Die Wut der ara­bi­schen Golf­staa­ten dar­über, „dass sie in einen Krieg gezwun­gen wur­den, den sie nicht woll­ten“, die „Aver­sion gegen die israe­li­sche Regie­rung“ und das „begrenzte Ver­trauen in die Ver­ei­nig­ten Staa­ten“ eröffne den Staa­ten Euro­pas die Mög­lich­keit, sich mit den ara­bi­schen Golf­staa­ten zu ver­bün­den und auf lange Sicht die USA aus der Region zu verdrängen.

Gegen China

Die unter­schied­li­chen Äuße­run­gen Trumps zu Dauer und Zie­len des Krie­ges kön­nen verwirren.

Was will er bzw. die US-Regie­rung eigent­lich? Der Iran-Krieg erscheint als wei­te­rer Beleg für die Unbe­re­chen­bar­keit Trumps und einer erra­ti­schen US-Außen­po­li­tik wie die Ent­füh­rung Madu­ros oder der Anspruch auf Grön­land. So wird in einem FAZ-Arti­kel vom 14. März beklagt, dass es keine kla­ren Gründe und keine kla­ren Ziele gebe: „So ver­gin­gen nach dem ers­ten Angriff nur wenige Tage, bis Trump in Aus­sicht zu stel­len begann, die „kurz­fris­tige Exkur­sion“ werde sehr bald enden – ursprüng­lich sollte der Krieg vier, fünf Wochen dau­ern. Die Aus­füh­run­gen der Trump-Regie­rung dar­über, wann die Kriegs­ziele erreicht seien, klin­gen dabei genauso kako­phon wie die anfäng­li­che Begrün­dung der Kampf­hand­lun­gen. Washing­ton lie­fert ein kom­mu­ni­ka­ti­ves Desas­ter. Anfangs ging es noch darum, dem ira­ni­schen Volk Frei­heit zu geben, was fak­tisch Regime­wech­sel bedeu­tete, aber nicht so hei­ßen durfte. Dann ging es um die Zer­stö­rung des bal­lis­ti­schen Rake­ten­pro­gramms und die Auf­gabe der nuklea­ren Ambi­tio­nen Tehe­rans. Zwi­schen­zeit­lich for­derte Trump eine „bedin­gungs­lose Kapi­tu­la­tion“, was seine Spre­che­rin aber schon bald poli­tisch über­set­zen musste: Es gehe nicht darum, dass Tehe­ran die weiße Fahne his­sen müsse. Am Ende werde Trump selbst bestim­men, wann Iran sich in einem Zustand der bedin­gungs­lo­sen Kapi­tu­la­tion befinde.“

In einem Arti­kel der FAZ vom 7. März mit der Über­schrift „Erst Vene­zuela, dann Iran: Trumps Angriff auf Chi­nas Öllie­fe­ran­ten“ stel­len die Autoren Winand von Peters­dorff und Gus­tav Theile die rich­tige Frage, die aus der Ver­wir­rung über die Kriegs­ziele der US-Regie­rung her­aus­führt: Wollte Trump mit dem Schlag den gro­ßen Kon­kur­ren­ten treffen?

Die Autoren füh­ren aus, dass vor allem der Aus­fall der Gas­lie­fe­run­gen für China ein Pro­blem wer­den könnte. China bezieht dem­nach etwa ein Drit­tel sei­ner Flüs­sig­ga­sim­porte über die Straße von Hor­mus. Das Land habe ein struk­tu­rel­les Flüs­sig­gas­de­fi­zit. Die chi­ne­si­schen Reser­ven wür­den nur für 13 Tage rei­chen. Die Ölre­ser­ven reich­ten dage­gen für rund 100 Tage. Die Autoren wei­sen auf den hohen Ener­gie­ver­brauch Chi­nas hin, der jähr­lich um etwa 5% wächst. Das Land impor­tiert rund ein Vier­tel der Ener­gie. „Es ist jeweils mit gro­ßem Abstand der größte Koh­le­pro­du­zent, der größte Gas- und Ölim­por­teur und der größte Nut­zer erneu­er­ba­rer Ener­gien der Welt“.

China bezieht 80 % des ira­ni­schen Öls. Das ent­spricht etwa 15 % der gesam­ten chi­ne­si­schen Ölim­porte auf dem See­weg. Aber noch wich­ti­ger ist der Iran für China in geo­stra­te­gi­scher Hin­sicht. „Mit den direk­ten Angrif­fen auf Iran reißt die Trump-Regie­rung einen Pfei­ler von Chi­nas regio­na­ler Archi­tek­tur ein“ so Zineb Riboua von der Denk­fa­brik Hud­son Insti­tute. Seit 2016 besteht zwi­schen China und Iran eine „umfas­sende stra­te­gi­sche Part­ner­schaft“. 2019 trat Tehe­ran der chi­ne­si­schen Sei­den­straße-Initia­tive (Belt and Road Initia­tive, BRI) bei. Der Iran nimmt auf­grund sei­ner geo­gra­fi­schen Lage als Brü­cke zwi­schen Asien und Europa und als Kno­ten­punkt für den Land- und See­weg eine zen­trale Rolle in die­sem Infra­struk­tur­pro­jekt ein. 2023 trat das Land dar­über hin­aus der Shang­hai Coöpe­ra­tion Orga­ni­sa­tion bei und ein Jahr dar­auf den BRICS um Russ­land, China, Indien, Bra­si­lien und Südafrika.

Der Iran-Krieg muss vor dem Hin­ter­grund der Ver­än­de­rung der glo­ba­len Kräf­te­ver­hält­nisse betrach­tet wer­den. Die USA ver­sucht mit allen Mit­teln, ihren öko­no­mi­schen und poli­ti­schen Nie­der­gang auf­zu­hal­ten und die auf­stre­ben­den BRICS-Staa­ten, allen voran China in ihrer Ent­wick­lung zu hem­men. Sank­tio­nen und Zoll­krieg sind dabei nur die Vor­stufe zur Anwen­dung mili­tä­ri­scher Mittel.

In der Natio­na­len Sicher­heits­stra­te­gie der USA (NSS) sowie der Natio­na­len Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie (NDS) wird China als der bedeu­tendste stra­te­gi­sche Wett­be­wer­ber, sys­te­mi­scher Rivale und die größte lang­fris­tige Her­aus­for­de­rung für die USA bezeichnet.

Sollte eine pro­ame­ri­ka­ni­sche Regie­rung an die Macht kom­men, wür­den die USA Irans Öl kon­trol­lie­ren und könn­ten die Ener­gie­ko­ope­ra­tion zwi­schen China und Iran beein­träch­ti­gen.“ Die Ent­wick­lung „würde Chi­nas diplo­ma­ti­schen Ein­fluss in der Region wei­ter schwä­chen“, befürch­tet Wen Shao­biao von der Shang­haier Uni­ver­si­tät für Inter­na­tio­nale Studien.

Allein schon Iran in Schutt und Asche zu legen und zusam­men mit der gan­zen Region ins Chaos zu stür­zen, um China zu schwä­chen, liegt durch­aus im Inter­esse der USA.

Aber am Ende geht es vor allem darum, den arbei­ten­den Men­schen unver­züg­lich mit­tels Infla­tion ein wei­te­res Stück Mehr­wert abzu­neh­men, zur Umver­tei­lung von Arm zu Reich.

Die Bun­des­re­gie­rung ändert die Tonlage

Von der Bun­des­re­gie­rung sind inzwi­schen andere Töne zu ver­neh­men als zu Beginn des Krie­ges. Da zeigte Merz noch unein­ge­schränkt Ver­ständ­nis für die US-israe­li­schen Angriffe. Appelle aus Europa und Deutsch­land, die Ver­ur­tei­lung ira­ni­scher Rechts­brü­che und selbst umfang­rei­che Sank­ti­ons­pläne hät­ten wenig aus­ge­rich­tet. „Das hat auch daran gele­gen, dass wir nicht bereit waren, grund­le­gende Inter­es­sen not­falls mit mili­tä­ri­scher Gewalt durch­zu­set­zen“, so Merz am Tag nach Beginn des Angriffs. „Des­halb ist jetzt nicht der Moment, unsere Part­ner und Ver­bün­de­ten zu beleh­ren“. Völ­ker­recht­li­che Ein­ord­nun­gen wür­den „rela­tiv wenig bewir­ken“ und fol­gen­los blei­ben. Im Fall der Ent­füh­rung Madu­ros war die Ein­ord­nung zu „kom­plex“.

Inzwi­schen äußert Merz sachte Kri­tik am Vor­ge­hen der USA, frei­lich darum bemüht, die trans­at­lan­ti­sche Part­ner­schaft nicht zu sehr zu belas­ten: es gebe „offen­sicht­lich kei­nen gemein­sa­men Plan“, wie der Krieg „zu einem über­zeu­gen­den Ende“ gebracht wer­den könne. Ber­lin habe „kein Inter­esse an einem end­lo­sen Krieg“ und auch nicht „an einer Auf­lö­sung der ter­ri­to­ria­len Inte­gri­tät, der Staat­lich­keit oder der wirt­schaft­li­chen Lebens­fä­hig­keit“ Irans. Deut­li­che Kri­tik am Völ­ker­rechts­bruch der USA und Isra­els kommt von der ita­lie­ni­schen Minis­ter­prä­si­den­tin Meloni und dem unga­ri­schen Regie­rungs­chef Orban. Die Staa­ten Euro­pas gehen sachte auf Distanz und drän­gen auf eine Ver­hand­lungs­lö­sung. Die öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen für Europa wer­den mit Fort­dauer des Krie­ges immer gravierender.

Kalte Füße

Ein Kom­men­tar im Wirt­schafts­teil der heu­ti­gen FAZ ( 23. März 2026, Johan­nes Pen­ne­kamp): „Das Kriegs­aus­maß ist jetzt schon his­to­risch: Das Ölan­ge­bot ist stär­ker ein­ge­bro­chen als in bei­den Ölkri­sen zusam­men, der Gas­markt ist fast dop­pelt so stark getrof­fen wie nach dem Angriff auf die Ukraine, warnt der Chef der Inter­na­tio­na­len Ener­gie­agen­tur gegen über der F.A.Z. – er sieht die ‹größte Bedro­hung der Ener­gie­si­cher­heit der Geschichte der Mensch­heit.› Noch gehen Opti­mis­ten davon aus, dass die Welt­wirt­schaft mit einem blauen Auge davon kom­men kann. Doch es erscheint immer rea­lis­ti­scher, dass eine Kas­kade von Ereig­nis­sen sys­te­mi­sche Dimen­sio­nen anneh­men könnte: Dau­er­haft stei­gende Lebens­hal­tungs­kos­ten, stei­gende Leit­zin­sen und staat­li­che Ret­tungs­pa­kete kön­nen zu Stag­fla­tion und hyper­ner­vö­sen Finanz­märk­ten füh­ren. Die stei­gen­den Risi­ko­auf­schläge für Staats­an­lei­hen in Ame­rika, Frank­reich und auch Deutsch­land sind eine War­nung dafür. Der Krieg kos­tet nicht nur die unmit­tel­bar betrof­fe­nen Men­schen ihr Leben. Schon jetzt haben der ver­dop­pelte Gas­preis und der über 100 Dol­lar je Fass gestie­gene Ölpreis huma­ni­täre Fol­gen in ärme­ren asia­ti­schen Län­dern. Wenn der Krieg nicht bald auf­hört, wird der Preis auch in Europa nicht allein in Euro und Cent zu bemes­sen sein.“ Es droh­ten „Wirt­schafts­kri­sen mit stei­gen­der Arbeits­lo­sig­keit, Unsi­cher­heit und Perspektivlosigkeit…“

Dirk und Klaus, MV der DKP Gruppe Köln-Innen­stadt am 23. März 2026

1 Die gesetz­li­che Grund­lage gegen miss­bräuch­li­che Preis­er­hö­hun­gen fin­det sich im „Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen“ (GWB) vom 27. Juli 1957 in sei­ner Fas­sung vom 26. Juni 2013. Die letzte Ände­rung hat es am 10. Februar 2026 erfah­ren, bezeich­nen­der­weise durch das „Gesetz zur beschleu­nig­ten Pla­nung und Beschaf­fung für die Bundeswehr“.

Vor­geb­li­cher Zweck des Geset­zes ist das Ver­bot wett­be­werbs­be­schrän­ken­der Vereinbarungen:

Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Unter­neh­men, Beschlüsse von Unter­neh­mens­ver­ei­ni­gun­gen und auf­ein­an­der abge­stimmte Ver­hal­tens­wei­sen, die eine Ver­hin­de­rung, Ein­schrän­kung oder Ver­fäl­schung des Wett­be­werbs bezwe­cken oder bewir­ken, sind ver­bo­ten.“ (§1)

Das Gesetz trat am 1. Januar 1958 in Kraft und löste die alli­ier­ten Dekar­tel­lie­rungs­re­ge­lun­gen ab. Diese wie­derum basier­ten auf dem Pots­da­mer Abkom­men, Teil III, Arti­kel 12 und waren gegen die faschis­ti­schen Mono­pole und Kar­telle gerich­tet: „In prak­tisch kür­zes­ter Frist ist das deut­sche Wirt­schafts­le­ben zu dezen­tra­li­sie­ren mit dem Ziel der Ver­nich­tung der bestehen­den über­mä­ßi­gen Kon­zen­tra­tion der Wirt­schafts­kraft, dar­ge­stellt ins­be­son­dere durch Kar­telle, Syn­di­kate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.“

Folg­lich sind der­ar­tige Bestim­mun­gen etwas älter als das Grund­ge­setz vom Mai 1949. Aber auch der Arti­kel 101 des Ver­trags über die Arbeits­weise der Euro­päi­schen Union (AEUV) vom 1. Dezem­ber 2009 (ex-Arti­kel 81 EGV) legt fest:

(1) Mit dem Bin­nen­markt unver­ein­bar und ver­bo­ten sind alle Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Unter­neh­men, Beschlüsse von Unter­neh­mens­ver­ei­ni­gun­gen und auf­ein­an­der abge­stimmte Ver­hal­tens­wei­sen, wel­che den Han­del zwi­schen Mit­glied­staa­ten zu beein­träch­ti­gen geeig­net sind und eine Ver­hin­de­rung, Ein­schrän­kung oder Ver­fäl­schung des Wett­be­werbs inner­halb des Bin­nen­markts bezwe­cken oder bewirken.

2 Fol­ge­rich­tig hat am 20. Juli 1954 das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit der Inves­ti­ti­ons­hilfe-Ent­schei­dung fest­ge­legt, dass das Grund­ge­setz weder die wirt­schafts­po­li­ti­sche Neu­tra­li­tät der Regie­rungs- und Gesetz­ge­bungs­ge­walt noch eine nur mit markt­kon­for­men Mit­teln zu steu­ernde „soziale Markt­wirt­schaft“ garan­tiert. Daher spricht das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt von der „wirt­schafts­po­li­ti­schen Neu­tra­li­tät“ des Grundgesetzes.


Krieg gegen Iran und die Folgen