Völkerrechtsbruch! Wieder mitten in Verhandlungen

Vor nicht einmal einem Jahr, am 13. Juni 2025, begann Israel unter dem Codenamen „Operation Rising Lion“ einen 12 Tage dauernden Krieg gegen Iran. In der Nacht zum 22. Juni schloss sich die USA unter Bezeichnung „Operation Midnight Hammer“ den Luftangriffen an.
Danach wurde von der Zerstörung des Großteils iranischer Atomanlagen und Raketenabschussrampen gemeldet. Getötet wurden gezielt hochrangige Vertreter der iranischen Streitkräfte, der Revolutionsgarden sowie Nuklearphysiker. Raketen fielen aber auch nicht weniger gezielt auf Wohngebäude und Krankenhäuser. Hunderte Menschen starben. Die Bundesregierung verurteilte den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nicht, genauso wie die von Israel und den USA begangenen Kriegsverbrechen. Friedrich Merz vertrat gar die Meinung, dass die Israelis die „Drecksarbeit“ für den Westen erledigen.
Auch damals bestand schon die Gefahr, dass der ganze Nahe Osten in Brand gerät. Das blieb aus. Die militärischen Reaktionen des Iran fielen relativ moderat aus und die Hisbollah beschränkte sich darauf, die israelischen Angriffe zu verurteilen.
Was sagt die UNO?
Seit dem 28. Februar bombardieren die USA und Israel erneut Iran. Auf Antrag von Bahrain und Frankreich trat noch am selben Abend der UN-Sicherheitsrat zusammen. Der Deutschlandfunk berichtete: UNO-Generalsekretär Guterres verurteilte die israelisch-amerikanischen Luftangriffe auf den Iran sowie die iranischen Vergeltungsangriffe scharf. Er forderte eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen und rief alle Konfliktparteien zur Deeskalation auf. Die chinesische Regierung äußerte sich angesichts der Entwicklung besorgt. Die staatliche Souveränität, Sicherheit und territoriale Unversehrtheit des Irans müssten respektiert werden, erklärte das Außenministerium in Peking. In einer Erklärung des russischen Außenministeriums war die Rede von einem geplanten und unprovozierten Akt bewaffneter Aggression gegen einen souveränen und unabhängigen Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen.
Im Auswärtigen Amt in Berlin wurde der Krisenstab einberufen. Ein Regierungssprecher erklärte, man sei im Vorfeld über die israelischen Angriffe auf den Iran informiert worden. Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Macron und dem britischen Premierminister Starmer verurteilte Bundeskanzler Merz die iranischen Vergeltungsangriffe auf Staaten der Region.
Schon diese Haltung hatte eine Schlagseite zugunsten der Angreifer. Doch am 12. März kam das Thema erneut auf die Agenda des Sicherheitsrats. Diesmal enthält er sich einer Bewertung der Aggression von Israel und den USA, stattdessen verurteilte er allein die Angriffe des Iran auf Golfstaaten und andere Länder der Region.
Die Golfstaaten sehen sich Raketen- und Drohnenangriffen aus dem Iran ausgesetzt, seitdem die USA gemeinsam mit Israel den Iran angegriffen haben. In der Resolution wird unter anderem die sofortige Einstellung der iranischen Angriffe gefordert. Außerdem wird kritisiert, dass der Iran Stellvertretergruppen wie die Hisbollah einsetze. 13 der 15 Mitglieder des Rates stimmten in New York für den Text, den das nichtständige Mitglied Bahrain eingebracht hatte. Russland und China, die beide ein Vetorecht in dem Gremium haben, enthielten sich. (aus der Pressemitteilung der UNO vom 12. März)
Der Angriff auf Iran, wiederum ein eklatanter Völkerrechtsbruch, erfolgte mitten in den Atomverhandlungen zwischen den USA und Iran in Genf vermittelt durch Oman. Iran habe in den Verhandlungen bereits zugesichert, niemals über nukleares Material zur Herstellung einer Atombombe verfügen zu wollen, so Omans Außenminister Badr Albusaidi. Marcus Schneider, von der Friedrich Ebert-Stiftung in Beirut kommt zu dem Schluss, dass das, was Washington verlangt habe, einer kompletten Kapitulation gleichgekommen wäre. Die Verhandlungen waren also von vorneherein eine Farce.
Die Verhandlungen zum Thema Urananreicherung haben eine lange, für den Iran entwürdigende Geschichte.
Die Geschichte der Atomabkommen
Die iranischen Bemühungen um die zivile Nutzung der Kernenergie reichen bis ins Jahr 1959. Sie
wurden durch die Islamische Revolution 1979 und den Ersten Golfkrieg 1980 bis 1988
unterbrochen. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) nennt den 20. Juli 2011 als Beginn der kommerziellen Stromerzeugung im Kernkraftwerk Bushehr.
Obwohl der Iran den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), kurz Atomwaffensperrvertrag, schon 1968 unterschrieben hatte, forderte Ajatollah Rafsandschani (1934 – 2017, von 1989 bis 1997 Staatspräsident) zwanzig Jahre später, 1988, die Entwicklung von iranischen Atomwaffen, just am Ende des achtjährigen ersten Golfkrieges, zu dem die USA den Irak veranlasst hatten. Den Nichtverbreitungsvertrag hatten die damaligen fünf offiziellen Atommächte (USA, Russland, GB, F, China) am 1. Juli 1968 unterzeichnet und am 5. März 1970 in Kraft gesetzt.
Diesem Nichtverbreitungsvertrag von Kernwaffen war der Iran also schon sehr früh, nämlich 1968, beigetreten. Mittlerweile gehören diesem völkerrechtlichen Vertrag 190 Staaten an. Allerdings nicht Israel, Indien und Pakistan. Diese Staaten eigneten sich Atomwaffen in Geheimprojekten an (Israel 1968, Indien 1974, Pakistan 1990). Nordkorea erklärte im Januar 2003 den Rückzug vom Atomwaffensperrvertrag.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) dagegen ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Sie wurde 1957 gegründet und ist durch ein separates Abkommen mit der UNO verbunden. Satzungszweck: den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit zu beschleunigen und zu vergrößern; sie soll einerseits die zivile Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern, aber andererseits die militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen verhindern. Dem Iran gegenüber hat aber die Erfüllung der zweiten Aufgabe, die Verhinderung der militärischen Nutzung der Kernenergie, dazu gedient, die der ersten, ihre zivile Nutzung, fast unmöglich zu machen.
Das Staatsoberhaupt des Iran, Ali Chamenei, verbot 2005 in einem religiösen Rechtsgutachten (Fatwa) Massenvernichtungswaffen als unvereinbar mit dem Islam.
Iran wurde am 31. Juli 2006 durch den UN-Sicherheitsrat (Resolution 1696) aufgefordert, weitere Urananreicherung zu unterlassen. Alle Staaten sollten die Lieferung von Artikeln, Materialien, Gütern und Technologien verhindern, die der Anreicherung und den Wiederaufbereitungsaktivitäten dienen können oder als Beitrag zu den Flugkörperprogrammen des Iran taugen. Dem Iran wurden Sanktionen angedroht und Ende des Jahres auch verhängt. Geldzahlungen zwischen EU und Iran wurden blockiert. Eine Reihe von Institutionen, Banken, Firmen, Universitäten, Regierungsstellen und auch Einzelpersonen gerieten auf die Sanktionslisten der UN, der EU, der USA und Kanadas.
So wurde der Iran an den Verhandlungstisch gezwungen. Am 14. Juli 2015 erzielten China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA eine Einigung in Gestalt einer UNO-Resolution, die „Gemeinsamer umfassender Aktionsplan“ = Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) heißt und seit dem 19. Oktober 2015 galt.
Es handelt sich dabei um ein Bündel von technischen Beschränkungen und Kontrollmechanismen zur Vermeidung von nuklearer Bewaffnung. Im Gegenzug war die Aufhebung von Sanktionen versprochen. In einem gewissen Maße geschah das auch. Das US-Embargo indes blieb in Kraft. Ausnahmen bildete der Handel mit Lebensmitteln, Teppichen und Flugzeugen. Auch Filialen von US-Unternehmen wurden von dem Embargo ausgenommen. Die Strafmaßnahmen der USA wegen Terrorismusunterstützung, Menschenrechtsverletzungen und Geldwäsche indes dauerten an. Das Embargo für Waffen, Raketenbestandteile und Nukleartechnologie blieb in Kraft. Der Zeitraum der Sanktionen war aber auf acht Jahre befristet, wenn die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) geheime Aktivitäten und militärische Zwecke weiterhin ausschließen könne.
So zeigte sich die Lage vor neun Jahren. Offenkundig sind vom Iran alle Bedingungen eingehalten worden. Das bestätigte die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO).
Aber Donald Trump charakterisierte das Abkommen während des seinerzeitigen Wahlkampfs als „desaströs“ und versprach, es zu demontieren. So geschah es. Trump erklärte am 8. Mai 2018 den Austritt der USA aus dem Abkommen. Bis zum Abschluss eines besseren sollten die alten Sanktionen in voller Härte gelten. Länder, die sie unterlaufen, wurden und werden ebenfalls mit Sanktionen belegt.
Deutschland, Frankreich und Großbritannien zeigten Bedauern. Die europäischen Länder erklärten zwar, an der Vereinbarung festhalten zu wollen. Die EU versprach sogar, den europäischen Unternehmen bei der Umgehung der US-Sanktionen zu helfen. Unterdessen scheiterte das neue Zahlungssystem der EU Instex (= Instrument in Support of Trade Exchanges). Der Handel kam zum Erliegen mit der Folge, dass Iran am 8. Mai 2019 ankündigte, sich seinerseits nicht mehr an das Abkommen halten zu wollen.
Der Iran ist durch westliche Sanktionen wirtschaftlich geschwächt. Zudem löste am 28. Dezember ein plötzlicher Kurssturz der Landeswährung Rial blutig ausgetragene Proteste aus.
Ziele der „Epic Fury“ (Epische Wut) genannten Luftangriffe auf den Iran sind nicht nur militärischer Natur. Sie zielen auf die Zerstörung des zivilen Staats- und Verwaltungsapparats und der Energie- und Ölinfrastruktur. Bei sogenannten Enthauptungsschlägen wurden bereits zahlreiche Vertreter der Staatsführung getötet, darunter der Revolutionsführer Ali Chamenei und erst kürzlich der Sicherheitschef Ali Laridschani.
Kriegsziele der USA und Israels
Die Angreifer verfolgen offenbar das Ziel, das Land mit seinen 90 Millionen Menschen zu zerstören und ins Chaos zu stürzen. Bei Kriegsminister Pete Hegseth klingt das so: Iran sei „erledigt, und sie wissen das“. Das sei kein fairer Kampf: Man trete die Gegner, während sie am Boden lägen, „genau so soll es sein“. Amerika sei für diesen Kampf gemacht, „und wir sind hier, um zu siegen“. Das eigene Vorgehen sei „Weltklasse“, man gewinne „entschlossen, vernichtend und ohne Gnade“. Es gebe den ganzen Tag „Tod und Verderben aus dem Himmel“. Und eine vor dem Hintergrund der angeblichen unmittelbaren Bedrohung durch Iran, die als Begründung für den Überfall genannt wurde, interessante Äußerung: Niemand bringe die Vereinigten Staaten in Gefahr. „Wir bringen die Anderen in Gefahr.“
Den US-israelischen Luftangriffen sind bereits in den ersten Tagen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen über 1000 Menschen zum Opfer gefallen. Allein bei der Bombardierung einer Grundschule in Minab durch US-Raketen starben 170 Mädchen. Mehr als 20.000 nichtmilitärische Gebäude, davon etwa 17.000 Wohnhäuser wurden nach Angaben der Financial Times bisher zerstört.
Aus der Erklärung der kommunistischen Tudeh-Partei des Iran vom 1. März 2026
»Das iranische Volk entscheidet über die Zukunft des Iran«
…Gleichzeitig wissen wir, dass der amerikanische Imperialismus und seine Verbündeten in der Region, insbesondere die rassistische Regierung Netanjahu, und ihre iranischen Söldner wie Reza Pahlavi finstere Pläne haben, das Land und seine Fähigkeiten zu zerstören und den Iran zu einer Halbkolonie der Vereinigten Staaten in der Region zu machen oder den Iran in langwierige ethnisch-religiöse Bürgerkriege (wie in Libyen oder Syrien) zu verwickeln, um die nationale Souveränität vollständig zu zerstören und den Iran zu teilen. Ein Volk, das seit Jahren unter der Herrschaft der Islamischen Republik um seine Angehörigen trauert, mit Armut kämpft, unter Umweltzerstörung und Luftverschmutzung leidet und mit Krankheit, Verzweiflung und einer ungewissen Zukunft konfrontiert ist, die Werktätigen, die Arbeiterklasse, die Rentner, die Lehrer, Frauen und die bewussten und militanten Jugendlichen und Studenten, die unter großen persönlichen Opfern weiter protestiert und Widerstand geleistet haben, mit anderen Worten: Diese große, leidende Nation besitzt die Reife und das Bewusstsein, die notwendig sind, um ihre eigenen Führer und den Kurs ihrer Zukunft zu bestimmen. Sie braucht keinen Führer, der von ausländischen Invasoren und Plünderern und ihren iranischen Agenten – ob von außerhalb oder innerhalb des Landes – aufgezwungen oder ernannt wird.…
In einer Zeit, in der die kriminellen Bombenangriffe der USA und Israels andauern und innerhalb der Struktur der Islamischen Republik ein Führungsvakuum entstanden ist, müssen wir mit allen verfügbaren Mitteln und Ressourcen mit einer Stimme und geschlossen zuerst den Kriegstreibern im Inland und den Aggressoren im Ausland Frieden aufzwingen und dann die Voraussetzungen für einen Übergang zu einem freien Iran schaffen, der von Tyrannei und Ungerechtigkeit befreit ist.
Das iranische Volk entscheidet über die Zukunft des Iran! Freiheit für alle politischen, ideologischen und zivilen Gefangenen! Es lebe der Frieden! Möge die nationale Souveränität gestärkt werden, vorwärts zur Errichtung einer nationalen und demokratischen Regierung!
Iran reagiert mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und weitet den Krieg auf die Region aus. Ziele iranischer Drohnen sind neben israelischen Städten auch die US-Stützpunkte und die Öl- und Gasinfrastruktur der Golfmonarchien. Wobei es auch Hinweise auf False-Flag-Operationen Israels gibt, für die Iran verantwortlich gemacht wird. Auch die Hisbollah hält nicht still und hat als Reaktion auf die Tötung des obersten iranischen Führers Ajatollah Ali Chamenei nach einer längeren Kampfpause wieder damit begonnen, Raketen auf Israel abzufeuern. Anlass für Israel, den Libanon großflächig zu bombardieren und mehr als 700.000 Menschen aus dem Süden des Landes zu vertreiben. Israelische Siedler hegen schon Annexionspläne.
Zu den militärischen Maßnahmen Irans zählt auch die Teil-Blockade der Straße von Hormus.
Die FAZ vom 17. März berichtet von zwei indischen Frachtern, die am 14. März die Meerenge hätten passieren können. Auch ein unter liberianischer Flagge fahrender Frachter mit Ziel Indien hätte in den Tagen zuvor mit der Erlaubnis Irans passieren dürfen, dazu Schiffe aus China und der Türkei. Die Straße von Hormus sei von einem internationalen Seeweg in einen „politischen Auswahlmechanismus“ verwandelt worden, wird ein Beobachter von der FAZ zitiert.
Die Straße von Hormus, die Meerenge zwischen der iranischen Küste im Norden und dem Oman im Süden, ist eine der weltweit wichtigsten Handelsstraßen, für Erdöl und Flüssiggas die bedeutendste. Sechs Lieferländer nutzen sie, Iran, Irak, Kuwait und Quatar sind vollkommen auf diese Wasserstraße angewiesen. Etwa ein Fünftel der weltweiten Erdöl- und Flüssiggas-Exporte passieren dieses 55 km enge Nadelör. Das sind rund 20 Mio. Barrel täglich. 1,5 Millionen Barrel davon fallen auf den Iran. Stockt dieser Ölfluss, ist die globale Energiekrise da.
Europa ist weniger von den ausbleibenden Liefermengen als von der Preissteigerungen für Öl- und Flüssiggas betroffen, die mit der Sperrung der Straße von Hormus verbunden sind.
Betroffen sind vor allem die asiatischen Länder. Mehr als 80% der Lieferungen, die diese Meeresenge passieren, geht nach Asien, allein 70% davon an Indien, China, Südkorea und Japan.
China bezieht zwei Fünftel seiner Öleinfuhren über die Straße von Hormus, Indien gar rund die Hälfte.
Allein eine Äußerung Trumps, der Krieg werde bald beendet sein, ließ die Preise sinken. Das erklärt auch womöglich, warum die US-Regierung nach eigener Aussage nicht auf die Sperrung der Straße von Hormus vorbereitet war und sich erst frühestens Ende März in der Lage sieht, diese mit militärischem Eskortschutz zu brechen. Frankreich hat die Initiative ergriffen und bereitet eine Militäroperation zur Öffnung der Straße von Hormus vor. Sie soll allerdings erst dann beginnen, wenn „die heißeste Phase des Konflikts“ vorüber sei. Auch Deutschland lehnt zurzeit eine Beteiligung an einer militärischen Eskorte von Handelsschiffen ab.
Abgesehen davon, dass es sich dabei um eine kriegsverlängernde Maßnahme handelt, wären laut Experten bis zu zwölf Kriegsschiffe nötig, um fünf bis zehn Tanker durch die Meerenge zu geleiten.
Im übrigen wird es angesichts der zerstörten Öl- und Gasinfrastruktur im Iran und den Golfstaaten noch lange dauern, bis auch bei freier Schifffahrt wieder die Vorkriegsmenge durch den persischen Golf transportiert werden kann.
Die USA sind als Netto-Gas- und Ölexporteur, was die Versorgung anbelangt, nicht von der Blockade betroffen. Die steigenden Öl- und Gaspreise wandern als Gewinn in die Kassen von US- Erdölkonzernen. Die Aktienkurse von Chevron und Exxon Mobil werden durch die Erwartung der Zuspitzung der Energiekrise und steigender Preise beflügelt.
Am 12. März berichtete die FAZ, dass höhere Ölpreise sich direkt in höhere Gewinn-Margen der Konzerne niederschlügen. Eine Grafik illustrierte den Wertzuwachs der Ölaktien. Exxon Mobil, zweitgrößte Ölgesellschaft der Welt, habe seit Jahresbeginn um fast ein Viertel an Wert zugelegt. Aufwind habe es auch für Aktien der europäischen Ölkonzerne Shell und BP gegeben, etwas weniger für Totalenergies.
Das gilt selbstverständlich auch für weitere Energiekonzerne, die neben den Rüstungskonzernen zu den Profiteuren des Iran-Krieges zählen. Mit Fortdauer des Krieges und der Blockade hat Trump die Hand am Ölhahn und die Macht, die Preise zu beeinflussen.
Das Gasfeld South Pars ist die weltweit größte bekannte Gasreserve und liefert rund 70 Prozent der iranischen Gasversorgung. Das riesige Feld wird auch von Katar ausgebeutet. Am Donnerstag, 19. März, wurde ein israelischer Angriff auf das Gasfeld durch iranische Raketen gegen die größte Gasanlage in Qatar sowie eine Raffinerie in Saudi-Arabien beantwortet. Der Hafen Janbu – derzeit der wichtigste Exportweg für Rohöl der Golfstaaten – wurde ebenfalls von einem Luftangriff getroffen. Im weltweit größten LNG-Komplex Ras Laffan kam es zu schweren Schäden und Bränden. Unverzüglich schnellten der Öl- und der Gaspreis erneut in die Höhe. Der Preis für ein Barrel der Nordsee-Sorte Brent legte noch am selben Tag zeitweise um mehr als zehn Prozent zu, der Gaspreis im Frühhandel um fast ein Viertel.
Die Energiepreise werden für einen Anstieg der Inflation sorgen. Laut Berechnung des IW dürften die Verbraucherpreise im Jahr 2026 bei einem dauerhaften Ölpreis von 100 US-Dollar zusätzlich um 0,8 Prozentpunkte, 2027 um 1,0 Prozentpunkte steigen. Bei einem Ölpreis von 150 US-Dollar käme es zu einer zusätzlichen Inflation von 1,6 beziehungsweise 1,9 Prozentpunkten.
Um die Energiekrise abzumildern, hat die Internationale Energie-Agentur (IEA) zugestimmt, 400 Millionen Barrel der Ölreserven aller 32 IEA-Mitgliedstaaten, etwa ein Drittel, freizugeben.
Der Ölpreis gab daraufhin ein wenig nach, um dann erneut wieder auf über 90 Dollar pro Barrel zu steigen. Ohnehin reicht diese Menge gerade mal etwa 20 Tage, um die Menge des Öls, die durch den Krieg dem Weltmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, auszugleichen.
Wie kann die Explosion der Öl- und Gaspreise gestoppt werden?
Die Autofahrer bekamen die neuen Preise sofort zu spüren. Bemerkenswert sind unterdessen die großen Unterschiede in anderen europäischen Ländern.
Am 19. März zeigte die FAZ die Entwicklung der europäischen Spritpreise ab dem 23. Februar bis zum 9. März in einer Tabelle. Von 31 Ländern waren die niederländischen Tankstellen die teuersten. Diesel kostete dort im Durchschnitt zunächst 1,87 Euro je Liter, 14 Tage später 2,26 Euro. Das ist ein Anstieg um 20,4%. Der Benzinpreis lag bei 2,06 Euro, 14 Tage später 2,17 Euro. Ein Anstieg von 5,3%.
Aber schon auf dem zweiten Rang landete Deutschland: Diesel stieg hier im Preis von 1,73 auf 2,16 Euro, das sind 24,8%. Benzin verteuerte sich von 1,82 auf 2,08 Euro = 13,8%.
In allen anderen europäischen Ländern geriet die Spritinflation vergleichsweise moderat. In Belgien stiegen die Preise für Diesel von 1,63 auf 1,85 Euro = 13,5%, die für Benzin von 1,50 auf 1,63 Euro = 8,3%. Die europäischen Durchschnittswerte steigen nach dieser Tabelle für Diesel (von 1,57 auf 1,76 Euro) um 12,5%, bei Benzin (1,57 auf 1,67 Euro) um 6,2%.
Die obszöne Preisentwicklung wird schamlos an jeder Tankstelle präsentiert. Aber die Preissteigerungen bei Öl und Energie werden auf eine breite Palette von Warengruppen durchschlagen. Alle Welt fragt, wie die Benzinpreise gestoppt werden können.
Am vergangenen Mittwoch (18. März) versprach die Bundesregierung, gegen missbräuchliche Preiserhöhungen künftig stärker vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Ja, sie will sogar die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor verschärfen.
„Bei Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise müssen die Unternehmen dann darlegen, dass die Erhöhungen gerechtfertigt sind. Verschärfte Kontrollen bei Kosten und Preisen sind eine Voraussetzung für Preisdämpfungen.“ „Tankstellen dürfen bald ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal am Tag erhöhen. Das hat die Bundesregierung jetzt mit einem Spritpreispaket auf den Weg gebracht. Zudem gibt sie einen Teil der Ölreserven frei.“
Dennoch steigen die Spritpreise weiter. Angesichts dessen stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Kartellrechts.1
Nun wissen wir, dass das Grundgesetz kein bestimmtes Wirtschaftssystem vorsieht.2 Allerdings regelt Artikel 14 GG die Frage des Eigentums. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist zulässig. Nach Artikel 15 GG können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Hier öffnen sich sogar sozialistische Perspektiven.
Artikel 27 der Landesverfassung von NRW ist noch deutlicher. Er sieht vor, dass (1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, in Gemeineigentum überführt werden sollen, sowie (2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, zu verbieten sind.
Just zum Zwecke der Vorbeugung einer derartigen Vergesellschaftung wurde das Kartellrecht erdacht. Preisstopps wird es erst dann geben, wenn die Eigentumsfrage massenhaft gestellt wird.
12 Uhr mittags
Aber was unternimmt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegen die Spritpreisexplosion?
- Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz soll künftig dafür sorgen, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit und beliebig oft möglich.
- Effektivere Kontrolle hoher Preise. Die Unternehmen sollen künftig der Kartellbehörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen.
- Schnelleres und effektiveres Vorgehen nach Sektoruntersuchungen. Das Bundeskartellamt wird im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Das Verfahren wird gestrafft.
Diese Maßnahmen wurden am 17. März veröffentlicht. Seitdem sind die Spritpreise weiter gestiegen. Laut Lobbypedia war Katherina Reiche bis zu ihrer Ernennung zur Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Vorstandsvorsitzende der E.ON-Tocher Westenergie AG. Eine Böckin als Gärtnerin!
Quatars Energieminister prognostiziert einen Anstieg des Ölpreises auf 150 Dollar, wenn die Straße von Hormus länger gesperrt bleibe. Die Folgen für die Weltwirtschaft im allgemeinen und für die deutsche Wirtschaft werden um so gravierender sein, je länger der Krieg dauert und der Waren- und Öltransport im persischen Golf blockiert ist. Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fiele bei einem Ölpreis von 150 Dollar das Wirtschaftswachstum für 2026 um 0,5 Prozentpunkte geringer aus, 2027 sogar um 1,3 Prozentpunkte.
Der Ökonom Gabriel Felbermayr warnte jüngst im Handelsblatt „bei einem länger anhaltenden Krieg“ seien „die Folgen kaum auszumalen“. Besonders träfe es energieintensive Branchen wie Chemie und Stahl, aber auch die Automobil- und die Maschinenbauindustrie.
Im Unterschied zu den schon spürbaren ökonomischen Folgen sind die geopolitischen Auswirkungen des Krieges noch nicht abzusehen. Laut einem Artikel in German Foreign Policy vom 13. März, der sich auf die FAZ bezieht, ergäben sich aus der Ablehnung des Iran-Krieges für Europa neue strategische Optionen im Mittleren Osten. Die Wut der arabischen Golfstaaten darüber, „dass sie in einen Krieg gezwungen wurden, den sie nicht wollten“, die „Aversion gegen die israelische Regierung“ und das „begrenzte Vertrauen in die Vereinigten Staaten“ eröffne den Staaten Europas die Möglichkeit, sich mit den arabischen Golfstaaten zu verbünden und auf lange Sicht die USA aus der Region zu verdrängen.
Gegen China
Die unterschiedlichen Äußerungen Trumps zu Dauer und Zielen des Krieges können verwirren.
Was will er bzw. die US-Regierung eigentlich? Der Iran-Krieg erscheint als weiterer Beleg für die Unberechenbarkeit Trumps und einer erratischen US-Außenpolitik wie die Entführung Maduros oder der Anspruch auf Grönland. So wird in einem FAZ-Artikel vom 14. März beklagt, dass es keine klaren Gründe und keine klaren Ziele gebe: „So vergingen nach dem ersten Angriff nur wenige Tage, bis Trump in Aussicht zu stellen begann, die „kurzfristige Exkursion“ werde sehr bald enden – ursprünglich sollte der Krieg vier, fünf Wochen dauern. Die Ausführungen der Trump-Regierung darüber, wann die Kriegsziele erreicht seien, klingen dabei genauso kakophon wie die anfängliche Begründung der Kampfhandlungen. Washington liefert ein kommunikatives Desaster. Anfangs ging es noch darum, dem iranischen Volk Freiheit zu geben, was faktisch Regimewechsel bedeutete, aber nicht so heißen durfte. Dann ging es um die Zerstörung des ballistischen Raketenprogramms und die Aufgabe der nuklearen Ambitionen Teherans. Zwischenzeitlich forderte Trump eine „bedingungslose Kapitulation“, was seine Sprecherin aber schon bald politisch übersetzen musste: Es gehe nicht darum, dass Teheran die weiße Fahne hissen müsse. Am Ende werde Trump selbst bestimmen, wann Iran sich in einem Zustand der bedingungslosen Kapitulation befinde.“
In einem Artikel der FAZ vom 7. März mit der Überschrift „Erst Venezuela, dann Iran: Trumps Angriff auf Chinas Öllieferanten“ stellen die Autoren Winand von Petersdorff und Gustav Theile die richtige Frage, die aus der Verwirrung über die Kriegsziele der US-Regierung herausführt: Wollte Trump mit dem Schlag den großen Konkurrenten treffen?
Die Autoren führen aus, dass vor allem der Ausfall der Gaslieferungen für China ein Problem werden könnte. China bezieht demnach etwa ein Drittel seiner Flüssiggasimporte über die Straße von Hormus. Das Land habe ein strukturelles Flüssiggasdefizit. Die chinesischen Reserven würden nur für 13 Tage reichen. Die Ölreserven reichten dagegen für rund 100 Tage. Die Autoren weisen auf den hohen Energieverbrauch Chinas hin, der jährlich um etwa 5% wächst. Das Land importiert rund ein Viertel der Energie. „Es ist jeweils mit großem Abstand der größte Kohleproduzent, der größte Gas- und Ölimporteur und der größte Nutzer erneuerbarer Energien der Welt“.
China bezieht 80 % des iranischen Öls. Das entspricht etwa 15 % der gesamten chinesischen Ölimporte auf dem Seeweg. Aber noch wichtiger ist der Iran für China in geostrategischer Hinsicht. „Mit den direkten Angriffen auf Iran reißt die Trump-Regierung einen Pfeiler von Chinas regionaler Architektur ein“ so Zineb Riboua von der Denkfabrik Hudson Institute. Seit 2016 besteht zwischen China und Iran eine „umfassende strategische Partnerschaft“. 2019 trat Teheran der chinesischen Seidenstraße-Initiative (Belt and Road Initiative, BRI) bei. Der Iran nimmt aufgrund seiner geografischen Lage als Brücke zwischen Asien und Europa und als Knotenpunkt für den Land- und Seeweg eine zentrale Rolle in diesem Infrastrukturprojekt ein. 2023 trat das Land darüber hinaus der Shanghai Coöperation Organisation bei und ein Jahr darauf den BRICS um Russland, China, Indien, Brasilien und Südafrika.
Der Iran-Krieg muss vor dem Hintergrund der Veränderung der globalen Kräfteverhältnisse betrachtet werden. Die USA versucht mit allen Mitteln, ihren ökonomischen und politischen Niedergang aufzuhalten und die aufstrebenden BRICS-Staaten, allen voran China in ihrer Entwicklung zu hemmen. Sanktionen und Zollkrieg sind dabei nur die Vorstufe zur Anwendung militärischer Mittel.
In der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA (NSS) sowie der Nationalen Verteidigungsstrategie (NDS) wird China als der bedeutendste strategische Wettbewerber, systemischer Rivale und die größte langfristige Herausforderung für die USA bezeichnet.
„Sollte eine proamerikanische Regierung an die Macht kommen, würden die USA Irans Öl kontrollieren und könnten die Energiekooperation zwischen China und Iran beeinträchtigen.“ Die Entwicklung „würde Chinas diplomatischen Einfluss in der Region weiter schwächen“, befürchtet Wen Shaobiao von der Shanghaier Universität für Internationale Studien.
Allein schon Iran in Schutt und Asche zu legen und zusammen mit der ganzen Region ins Chaos zu stürzen, um China zu schwächen, liegt durchaus im Interesse der USA.
Aber am Ende geht es vor allem darum, den arbeitenden Menschen unverzüglich mittels Inflation ein weiteres Stück Mehrwert abzunehmen, zur Umverteilung von Arm zu Reich.
Die Bundesregierung ändert die Tonlage
Von der Bundesregierung sind inzwischen andere Töne zu vernehmen als zu Beginn des Krieges. Da zeigte Merz noch uneingeschränkt Verständnis für die US-israelischen Angriffe. Appelle aus Europa und Deutschland, die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche und selbst umfangreiche Sanktionspläne hätten wenig ausgerichtet. „Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen“, so Merz am Tag nach Beginn des Angriffs. „Deshalb ist jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren“. Völkerrechtliche Einordnungen würden „relativ wenig bewirken“ und folgenlos bleiben. Im Fall der Entführung Maduros war die Einordnung zu „komplex“.
Inzwischen äußert Merz sachte Kritik am Vorgehen der USA, freilich darum bemüht, die transatlantische Partnerschaft nicht zu sehr zu belasten: es gebe „offensichtlich keinen gemeinsamen Plan“, wie der Krieg „zu einem überzeugenden Ende“ gebracht werden könne. Berlin habe „kein Interesse an einem endlosen Krieg“ und auch nicht „an einer Auflösung der territorialen Integrität, der Staatlichkeit oder der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit“ Irans. Deutliche Kritik am Völkerrechtsbruch der USA und Israels kommt von der italienischen Ministerpräsidentin Meloni und dem ungarischen Regierungschef Orban. Die Staaten Europas gehen sachte auf Distanz und drängen auf eine Verhandlungslösung. Die ökonomischen Auswirkungen für Europa werden mit Fortdauer des Krieges immer gravierender.
Kalte Füße
Ein Kommentar im Wirtschaftsteil der heutigen FAZ ( 23. März 2026, Johannes Pennekamp): „Das Kriegsausmaß ist jetzt schon historisch: Das Ölangebot ist stärker eingebrochen als in beiden Ölkrisen zusammen, der Gasmarkt ist fast doppelt so stark getroffen wie nach dem Angriff auf die Ukraine, warnt der Chef der Internationalen Energieagentur gegen über der F.A.Z. – er sieht die ‹größte Bedrohung der Energiesicherheit der Geschichte der Menschheit.› Noch gehen Optimisten davon aus, dass die Weltwirtschaft mit einem blauen Auge davon kommen kann. Doch es erscheint immer realistischer, dass eine Kaskade von Ereignissen systemische Dimensionen annehmen könnte: Dauerhaft steigende Lebenshaltungskosten, steigende Leitzinsen und staatliche Rettungspakete können zu Stagflation und hypernervösen Finanzmärkten führen. Die steigenden Risikoaufschläge für Staatsanleihen in Amerika, Frankreich und auch Deutschland sind eine Warnung dafür. Der Krieg kostet nicht nur die unmittelbar betroffenen Menschen ihr Leben. Schon jetzt haben der verdoppelte Gaspreis und der über 100 Dollar je Fass gestiegene Ölpreis humanitäre Folgen in ärmeren asiatischen Ländern. Wenn der Krieg nicht bald aufhört, wird der Preis auch in Europa nicht allein in Euro und Cent zu bemessen sein.“ Es drohten „Wirtschaftskrisen mit steigender Arbeitslosigkeit, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit…“
Dirk und Klaus, MV der DKP Gruppe Köln-Innenstadt am 23. März 2026
1 Die gesetzliche Grundlage gegen missbräuchliche Preiserhöhungen findet sich im „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) vom 27. Juli 1957 in seiner Fassung vom 26. Juni 2013. Die letzte Änderung hat es am 10. Februar 2026 erfahren, bezeichnenderweise durch das „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“.
Vorgeblicher Zweck des Gesetzes ist das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“ (§1)
Das Gesetz trat am 1. Januar 1958 in Kraft und löste die alliierten Dekartellierungsregelungen ab. Diese wiederum basierten auf dem Potsdamer Abkommen, Teil III, Artikel 12 und waren gegen die faschistischen Monopole und Kartelle gerichtet: „In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.“
Folglich sind derartige Bestimmungen etwas älter als das Grundgesetz vom Mai 1949. Aber auch der Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vom 1. Dezember 2009 (ex-Artikel 81 EGV) legt fest:
(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken.
2 Folgerichtig hat am 20. Juli 1954 das Bundesverfassungsgericht mit der Investitionshilfe-Entscheidung festgelegt, dass das Grundgesetz weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde „soziale Marktwirtschaft“ garantiert. Daher spricht das Bundesverfassungsgericht von der „wirtschaftspolitischen Neutralität“ des Grundgesetzes.