Gesund­heit vor Profit!

Kran­ken­haus­pla­nung in NRW

Eine „Abkehr von den Fall­pau­scha­len“ ver­spricht der medi­zi­nisch gebil­dete, aber als Öko­nom im Gesund­heits­we­sen tätige Minis­ter Lau­ter­bach. Es nennt es eine „Revo­lu­tion“ im Kran­ken­haus­we­sen. Das Sys­tem der Fall­pau­scha­len war vor etwa 20 Jah­ren mit dem Ziel ein­ge­führt wor­den, eine Kos­ten­ex­plo­sion zu ver­hin­dern. Aber tat­säch­lich resul­tierte dar­aus ein Sys­tem von finan­zi­el­len Anrei­zen für medi­zi­ni­sche Behand­lungs­ent­schei­dun­gen, das diese medi­zi­ni­schen Ent­schei­dun­gen öko­no­mi­sierte und Per­so­nal­ab­bau hono­rierte.
Der Minis­ter ver­spricht die „größte Kran­ken­haus­re­form der letz­ten 20 Jahre“. Sie soll nun­mehr die Kran­ken­haus­ver­sor­gung dra­ma­tisch ent­öko­no­mi­sie­ren. Die Reform sehe eine kom­plette Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems vor.
Aber das Nar­ra­tiv eines inef­fi­zi­en­ten Gesund­heits­sys­tems wird wei­ter auf­recht erhal­ten. Das der­zei­tige Finan­zie­rungs­sys­tem auf der Basis von Fall­pau­scha­len wird durch Vor­hal­te­pau­scha­len ersetzt. Künf­tig sol­len 60 Pro­zent der Kran­ken­haus­be­triebs­kos­ten über eine leis­tungs­grup­pen­be­zo­gene Vor­hal­te­pau­schale abge­gol­ten wer­den. Errech­net wird die Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung anhand der Fall­zah­len des Vor­jahre. Die rest­li­chen 40 Pro­zent müs­sen die Kran­ken­häu­ser über das wei­ter bestehende Fall­pau­scha­len­sys­tem erwirtschaften.

„Die Über­win­dung der Fall­pau­scha­len ist rich­tig und längst über­fäl­lig. Wich­tig ist aber nicht nur die Abschaf­fung eines Sys­tems, son­dern die Sicher­stel­lung einer bedarfs­ge­rech­ten Finan­zie­rung“, sagt Dr. Arndt Doh­men vom Bünd­nis Kran­ken­haus statt Fabrik. Der Grund­pfei­ler der Kran­ken­haus­re­form muss eine kon­se­quente Abkehr von Prei­sen sein, statt­des­sen ist eine kos­ten­de­ckende und bedarfs­ori­en­tierte Finan­zie­rung zu for­dern, also ein Gewinn­ver­bot für Kran­ken­häu­ser als Ein­rich­tun­gen der öffent­li­chen Daseins­vor­sorge.
„Kran­ken­häu­ser müs­sen sich nicht rech­nen und auf dem Rücken von Per­so­nal und Patient*innen darf kein Pro­fit gemacht wer­den“, betont Dr. Arndt Doh­men. Neben eine bedarfs­ori­en­tierte Per­so­nal­be­mes­sung gehöre auch eine demo­kra­ti­sche Versorgungsplanung.

Susanne Quast, Betriebs­rä­tin, Fach­ärz­tin für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin aus Düs­sel­dorf, Spre­che­rin vom Bünd­nis für ein gemein­wohl­ori­en­tier­tes Gesund­heits­we­sen NRW, sagt:
„Die aktu­elle Ent­wick­lung zur Kran­ken­haus­pla­nung NRW ver­deut­licht, das rein kauf­män­ni­sches Den­ken und der reine Blick auf Kos­ten­er­spar­nis nicht reicht, um der Ver­sor­gung von kran­ken Men­schen gerecht zu werden.“

Auf der Kund­ge­bung der Initia­tive zum Erhalt der Kli­ni­ken Hol­weide und Kin­der­kli­nik am 1. Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res vor dem His­to­ri­schen Rat­haus betonte sie: „Durch den Ver­lust zweier Not­auf­nah­men wird die zeit­kri­ti­sche Ver­sor­gung von Pati­en­ten mit schwe­ren Krank­heits­ge­sche­hen wie z.B. Bau­cha­or­ten­an­eu­rys­men, Herz­in­farkte, Schlag­an­fälle, Tho­r­axt­rau­men nicht mehr funk­tio­nie­ren. Damit wer­den Men­schen gefährdet.“

Ihre Kri­tik an der Kran­ken­haus­re­form trägt sie am Mon­tag, den 24. März 2025, auf Ein­la­dung der DKP Köln Innen­stadt vor. Sie zitiert zunächst NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Die Struk­tu­ren müs­sen für die Men­schen da sein, nicht die Men­schen für die Struk­tu­ren!“
„Die Pla­nung über dif­fe­ren­zierte Leis­tungs­be­rei­che und Leis­tungs­grup­pen ermög­licht künf­tig eine sach­ge­rechte und trans­pa­rente Struk­tu­rie­rung der Ver­sor­gung. In Ver­bin­dung mit klar defi­nier­ten nach­voll­zieh­ba­ren Vor­ga­ben zur Struk­tur­qua­li­tät ergibt sich eine Kran­ken­haus­pla­nung, die die­sen Namen tat­säch­lich ver­dient.“ (Lau­mann)

Aber bei genaue­rer Betrach­tung die­ser „leistungs‑, bedarfs- und qua­li­täts­ori­en­tier­ten Kran­ken­haus­pla­nung“ redu­zie­ren sich deren Ziele auf:

  • Sen­kung der Fallzahlen
  • Bet­ten­ab­bau
  • Zen­tra­li­sie­rung

1. Fall­zah­len
Das Ziel der Fall­zah­len­sen­kung wird auf­ge­schlüs­selt und begrenzt die Fall­zah­len strikt. Das gilt für jede Leis­tungs­gruppe auf der Ebene des Lan­des, des Ver­sor­gungs­ge­biets und des ein­zel­nen Kran­ken­hau­ses. Zudem wer­den Men­gen­ver­hält­nisse von Behand­lungs­fäl­len fest­ge­legt, ver­bun­den mit einem Kos­ten­ma­nage­ment pro Leis­tungs­gruppe. Damit wird die Stei­ge­rung der Fälle und der Leis­tun­gen über­haupt unter­bun­den und die Kon­kur­renz inner­halb der Kran­ken­häu­ser ver­schärft. Es ent­steht ein Wett­lauf um den Abbau von Kos­ten, nament­lich von Per­so­nal­kos­ten, zuguns­ten von erhoff­ter Investitionsfähigkeit.

2. Bet­ten­ab­bau
Bet­ten­ab­bau: Um 18.400 Bet­ten, das ist fast ein Fünf­tel (17,9 %) der gegen­wär­ti­gen 102.800 Bet­ten, wer­den laut „Fest­stel­lungs­be­schei­den“ (FSB) die Menge der Bet­ten in NRW bis zum Jahr 2032 redu­ziert. Zudem sol­len 13.600 Bet­ten über eine Stei­ge­rung der Aus­las­tung bei gleich­zei­ti­ger Ver­kür­zung der Ver­weil­dauer ein­ge­spart wer­den. Das bedeu­tet Arbeits­ver­dich­tung für das Per­so­nal, das heute schon an seine Belas­tungs­gren­zen kommt.
Aber die Stei­ge­rung der Bet­ten­aus­las­tung bei gleich­zei­ti­ger Ver­weil­dau­er­kür­zung führt nicht nur zu einem höhe­rem Per­so­nal­be­darf, es braucht zudem eine bes­sere Inter­ak­tion und Kom­mu­ni­ka­tion mit ande­ren Berei­chen (Labor, Radio­lo­gie, Kon­sile) und eine struk­tu­rierte Nach­sorge!
Zudem sol­len wei­tere 4.800 Bet­ten durch eine Leis­tungs­ver­schie­bung in einen „ambu­lan­ten Sek­tor“ (570.000 Fälle jähr­lich) weg­fal­len. Diese ange­strebte „Ambu­lan­ti­sie­rung“ soll 11,8 % der für 2032 pro­gnos­ti­zier­ten Fälle (570.000/ Jahr) umfas­sen.
Die­ser ambu­lante Sek­tor indes ist noch Vision. Wir wer­den gerne auf die Ver­hält­nisse in ande­ren euro­päi­schen Län­dern, wie Däne­mark, Schwe­den oder der Schweiz ver­wie­sen. Aber die dor­ti­gen Ver­hält­nisse blei­ben Papier, solange bei uns nicht ver­gleich­bare Struk­tu­ren herr­schen.
Die Lücke zwi­schen Kran­ken­haus und Haus­arzt sol­len soge­nannte inter­sek­to­rale Ver­sor­gungs­zen­tren (IVZ) schlie­ßen. Sie bestehen aber noch nicht. Weder fin­det man in Deutsch­land bis jetzt sol­che IVZ oder Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren, noch ist eine flä­chen­de­ckende post­sta­tio­näre Ver­sor­gung sicher­ge­stellt. Von einer prä­sta­tio­nä­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung mal ganz abge­se­hen. Aber sol­che IVZ müss­ten nicht nur ambu­lant zu ver­sor­gende vor­ma­lige Pati­en­ten auf­neh­men. Hier wür­den aller Vor­aus­sicht nach Behand­lungs­fälle anfal­len, die in Kran­ken­häu­ser umge­lei­tet wer­den müssen.

3. Zen­tra­li­sie­rung
Für die Zen­tra­li­sie­rung gilt (gemäß Gut­ach­ten aus dem Jahr 2019): Kleine Kran­ken­häu­ser sind schlechte Kran­ken­häu­ser und müs­sen weg! Da heißt es (Zitat Prof. Man­sky, TU Ber­lin, 06.04.2018, AWMF) : „Ein Zusam­men­hang zwi­schen Menge und Ergeb­nis ist für kom­plexe Ver­fah­ren unzwei­fel­haft“ oder von Prof. Busse, TU Ber­lin, Pots­dam, 2019: „Wir haben die Wahl: Kleine, schlechte Kran­ken­häu­ser ‹um die Ecke› oder grö­ßere mit höhe­rer Qua­li­tät ein paar Minu­ten wei­ter weg!“
Nun ver­fü­gen wir in NRW über 149 Kran­ken­häu­ser mit weni­ger als 200 Bet­ten! Aber diese angeb­lich schlech­ten Kran­ken­häu­ser hal­ten in der Summe immer­hin 13.539 Bet­ten vor.
Was wird mit den Kran­ken­häu­sern in NRW pas­sie­ren?
Durch die Aberken­nung von Leis­tungs­grup­pen wer­den einige Kran­ken­häu­ser Abtei­lun­gen und Berei­che schlie­ßen müs­sen. Andere wer­den gege­be­nen­falls ganz vom Netz gehen, da nicht mehr genü­gend Gel­der für eine Kos­ten­de­ckung über das DRG- Sys­tem gene­riert wer­den kön­nen.
Kein Kran­ken­haus in Düs­sel­dorf, nicht ein­mal die Uni-Kli­nik oder das Evan­ge­li­sche Kran­ken­haus, wird künf­tig alle Leis­tungs­grup­pen vor­hal­ten. Offen­bar soll der schon jetzt bis an seine Gren­zen gefor­derte Ret­tungs­dienst Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten trans­por­tie­ren. Schlim­mere Folge ist, daß es Ver­sor­gungs­eng­pässe bei bestimm­ten Leis­tungs­grup­pen und bei der Not­fall­ver­sor­gung geben wird. Gefähr­dun­gen von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sind in der Folge nicht aus­zu­schlie­ßen. Auch die Berufs­aus­bil­dung in Medi­zin und Pflege, Aus- und Wei­ter­bil­dung wird deut­lich ein­ge­schränkt wer­den.
Bis heute gibt es keine Ver­sor­gungs­op­tion außer­halb eines Kran­ken­hau­ses an Sonn- und Fei­er­ta­gen, an Sams­ta­gen, Mitt­wochs- und Frei­tags­nach­mit­tags oder in der Nacht.

Fazit:
Fall­zahl­sen­kung und Zen­tra­li­sie­rung ste­hen in kei­nem kau­sa­len Zusam­men­hang. Die Öko­no­mi­sie­rung wurde bereits seit Jah­ren ange­strebt. Sie ist geschei­tert!
Der vor­geb­li­che Zweck der Zen­tra­li­sie­rung ist die Stei­ge­rung der öko­no­mi­schen Effi­zi­enz. Sie geht aller­dings zu Las­ten von Men­schen. Die Gesund­heit wird im Ver­hält­nis zum Gewinn nach­ran­gig.
Die Grund­ver­sor­gung für alle Bür­ger über­all im Land ist künf­tig nicht mehr sicher­ge­stellt.
Auf Grund der hohen Kos­ten einer Zen­tra­li­sie­rung der „Kran­ken­haus­land­schaft“ sind diese und die drin­gend not­wen­dige Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen in den Kran­ken­häu­sern unver­ein­bar.
Umfas­sende „Ambu­lan­ti­sie­rung“ setzt eine sek­toren­über­grei­fende staat­li­che Pla­nung der sta­tio­nä­ren, ambu­lan­ten und inter­sek­to­ra­len Ver­sor­gung vor­aus. Es gibt sie aber noch nicht.
Die tat­säch­li­chen Kos­ten und Zeit­vor­ga­ben für den Auf- und Aus­bau der Ver­sor­gungs­zen­tren wer­den nicht benannt.
Zen­tra­li­sie­rung ist ohne Qua­li­täts­ver­lust nur mög­lich, wenn eine sichere Grund­ver­sor­gung über­all zu Ver­fü­gung steht. Die Ver­sor­gungs­qua­li­tät darf nicht von der Post­leit­zahl abhän­gig sein

„Die Struk­tu­ren müs­sen für die Men­schen da sein, nicht die Men­schen für die Strukturen“

Und:

„Jeder Bür­ger soll inner­halb von 20 Minu­ten ein Kran­ken­haus zu Erst­ver­sor­gung erreichen“

das ver­spricht NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­mann. Das ist zumin­dest leicht­fer­tig.
Denn es fol­gen in Wahr­heit: Weni­ger Qua­li­tät, deut­lich teu­rere und län­gere Wege, wel­che die Gesund­heit gefähr­den und zu lebens­be­droh­li­chen Situa­tio­nen füh­ren können.

Zu for­dern ist:

  • Diese Reform muss gestoppt werden!
  • Gemein­wohl­ori­en­tie­rung und Gewinnverbot!
  • Ein gemein­wohl­ori­en­tier­tes, pati­en­ten­ori­en­tier­tes, bar­rie­re­freies und selbst­hil­fe­freund­li­ches Gesundheitswesen
  • Stopp der Pri­va­ti­sie­rung von Kran­ken­haus­trä­gern und ambu­lan­ter Einrichtungen
  • Abschaf­fung des DRG-Fallpauschalen-Systems
  • Gute Arbeits­be­din­gun­gen und ver­bind­li­che Per­so­nal­schlüs­sel für alle Berei­che im Krankenhaus
  • Den Aus­gleich des Inves­ti­ti­ons­kos­ten­staus für die Kran­ken­häu­ser, der sich aktu­ell auf 17 Mil­li­ar­den Euro beläuft

 Klaus, Gruppe Köln-Innenstadt


Arti­kel zum Kran­ken­haus­ge­setz und zur Kran­ken­haus­pla­nung als PDF