Ein­zug obdach­lo­ser Men­schen am 1. Mai – am 2. räumte schon die Polizei!

Haus­be­set­zung vom 1. Mai 2019

Aus «Scharfe Maß­nah­men gegen Zweck­ent­frem­dung» wurde
Straf­pro­zess gegen Besetzer

Die 73jährige Ursula Brehm wird als Hausbesetzerin abgeführt.

 

+++ Woh­nungs­not­stand +++ Häu­ser in Köln-Ossen­dorf besetzt +++ Her­ein zum 1. Mai! +++

So war das Flug­blatt beti­telt. Wer auf­merk­sam war, konnte eins davon auf der Mai-Kund­ge­bung des DGB im ver­gan­ge­nen Jahr erwi­schen. Es infor­mierte über eine Haus­be­set­zung. Das Beson­dere daran: die besetz­ten Häu­ser Ika­ros­straße 17, 27 und 29 befin­den sich in öffent­li­chem Eigentum.

Die Beset­zer ver­schaff­ten zunächst mal drei obdach­lo­sen Rent­ne­rin­nen Wohn­raum. Sie teil­ten der Presse mit, dass die seit Jah­ren leer­ste­hen­den Häu­ser der BIMA (Bun­des­an­stalt für Invest­ment Manage­ment) gehö­ren. Der Bund habe kei­ner­lei Hem­mun­gen, mit Wohn­raum zu spe­ku­lie­ren, aber die Stadt ziere sich, Buß­gel­der wegen Zweck­ent­frem­dung zu verhängen.

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) ist für die BIMA verantwortlich.

In Köln herr­sche Woh­nungs­not. «Viele Bewoh­ner der Stadt geben bis zu drei Vier­tel ihres Gehalts für die Miete aus. Tau­sende suchen eine Bleibe, sind obdach­los oder leben auf der Straße.

Für sie hat die Stadt gerade eine Schlaf­stelle in einem Bil­lig­ho­tel oder in einer städ­ti­schen Mas­sen­un­ter­kunft übrig. Und auch da dür­fen viele nicht rein – zum Bei­spiel Monika Romscy­kowsi, die zwei Hunde hat. Die Stadt Köln hat nun im Stadt­an­zei­ger scharfe Maß­nah­men gegen die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum ange­kün­digt.» 50.000.- Euro solle künf­tig bezah­len, wer Wohn­raum für andere Zwe­cke ver­wen­det oder aus Spe­ku­la­ti­ons­grün­den leer ste­hen lässt. Im Falle der BIMA unter­blei­ben aber sol­che Maßnahmen.

Die Beset­zer erwar­ten von der Stadt, nament­lich von Woh­nungs­amts­lei­ter Josef Lud­wig (CDU), dass er nicht nur ein emp­find­li­ches Buß­geld wegen Leer­ste­hen­las­sens von Wohn­raum ver­hängt, son­dern die Woh­nun­gen vor­läu­fig beschlag­nahmt und Obdach­lose einweist.

Das Gegen­teil geschah. Die Poli­zei räumte unver­züg­lich, nach­dem die BIMA den fäl­li­gen Straf­an­trag wegen Haus­frie­dens­bruchs gestellt hatte.

Nun hat sich Rai­ner Kippe von der SSM, der Sozia­lis­ti­schen Selbst­hilfe Mül­heim, vor Gericht zu ver­ant­wor­ten. Am 4. März 2020 wurde das Straf­ver­fah­ren gegen den Sozi­al­ar­bei­ter eröffnet.

Ihm und sei­nen Freun­den wird vor­ge­wor­fen, am 1. Mai 2019 obdach­lose und kranke alte Frauen, die seit Jah­ren auf der Straße leben müs­sen, in seit über 10 Jah­ren leer­ste­hen­den Wohn­häu­sern der BIMA in der Ika­ros­straße in Köln Ossen­dorf unter­ge­bracht zu haben. Aber Rai­ner Kippe wird den Spieß umdrehen.

Seine Ver­tei­di­gungs­schrift heißt: Warum wir die Pflicht hat­ten, leer­ste­hende Häu­ser in der Ber­gisch Glad­ba­cher Straße 1006 und der Ika­ros­straße 17, 27 und 29 zu beset­zen, um not­lei­dende Obdach­lose Frauen unterzubringen.

Sie ist hier dokumentiert.