Der sozi­al­po­li­ti­sche Krieg der Bun­des­re­gie­rung gegen die eigene Bevölkerung

Ereignis vom 9. Oktober 1848 in und vor dem Düsseldorfer Rathaus: „Bitte um Arbeit“. Der Maler Johann Peter Hasenclever (1810-1853) hat sie im Bild „Arbeiter vor dem Magistrat“ (1849/50) festgehalten.

Johann Peter Hasen­cle­ver (1810–1853), „Arbei­ter vor dem Magis­trat“, 1849/50.
gemein­frei Erläu­te­rung

Deutsch­land wie­der flott?

Am 2. Juli 2026 tre­ten die Spit­zen der Regie­rungs­ko­ali­tion vor die Presse und ver­kün­de­ten ein «Pro­gramm für Auf­schwung und Beschäf­ti­gung». Es geht um Steu­ern, Rente, Gesund­heits­po­li­tik, Pflege, Arbeits­recht, über­haupt um eine Revi­sion des Sozi­al­staats und seine ein­schlä­gi­gen Regeln. Bun­des­kanz­ler Merz sagt: «Wir wol­len Deutsch­land wie­der flott­krie­gen. Wir sor­gen für mehr Wett­be­werb, mehr Beweg­lich­keit unse­rer Unter­neh­men, weni­ger Büro­kra­tie und Ent­las­tung des Sozi­al­staats, und wir sen­ken die Steu­ern.»

Tat­säch­lich befin­det sich die Bun­des­re­pu­blik im Zuge einer schon län­ger wäh­ren­den Über­ak­ku­mu­la­ti­ons­krise in einer Rezes­sion. Über die Krise indes­sen schwei­gen Bas, Söder, Kling­beil und Merz. Denn solange das Pri­vat­ei­gen­tum an wesent­li­chen Pro­duk­ti­ons­mit­teln vor­herrscht und als hei­lig und unan­tast­bar gilt, blei­ben admi­nis­tra­tive Hand­lungs­op­tio­nen beschränkt. Das Rezept der Regie­rung ist statt­des­sen, kurz gesagt: Sozi­al­ab­bau für die, die vom Ver­kauf ihrer Arbeits­kraft leben müs­sen, aber alle erdenk­li­chen Sub­ven­tio­nen für die, die sich die Ergeb­nisse die­ser Arbeit aneig­nen. Noch kür­zer: Nimm den Armen, gib den Rei­chen. 34 Punkte umfasst das Pro­gramm, mit dem die Regie­rungs­ko­ali­tion das Land aus der Wirt­schafts­krise füh­ren will.

Aber kein Wort fällt über die Aufrüstungs-Milliarden.

Das Armuts­pro­gramm ist mehr­fach ange­kün­digt wor­den, schon im ver­gan­ge­nen Som­mer wurde den Kon­zer­nen ein Herbst der Refor­men ver­spro­chen.

Tat­säch­lich drohte die Regie­rung schon zuvor immer mal wie­der Sozi­al­ab­bau, Ren­ten­kür­zun­gen sowie Ein­schrän­kun­gen bei Pflege und im Gesund­heits­we­sen an. Sie rich­tete eine Kom­mis­sion zur Sozi­al­staats­re­form ein, die im Januar in ihrem Abschluss­be­richt – wie sie es nennt – eine grund­le­gende Moder­ni­sie­rung des Sozi­al­leis­tungs­sys­tems vor­schlug.

Die Kom­mis­sion emp­fahl, Leis­tun­gen «zusam­men­zu­le­gen» und dadurch die Kom­ple­xi­tät des Leis­tungs­sys­tems zu redu­zie­ren. «Ziel ist ein ein­heit­li­ches Sozi­al­leis­tungs­sys­tem, in dem die steu­er­fi­nan­zier­ten Sozi­al­leis­tun­gen der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chende (SGB II), der Hilfe zum Lebens­un­ter­halt sowie der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung (SGB XII), das Wohn­geld und der Kin­der­zu­schlag auf­ge­hen. Die neue Leis­tung soll weit­ge­hend gebün­delt aus einer Hand her­aus für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erbracht wer­den.»

Das ist eine Täu­schung. Aber viel deut­li­cher konnte die Kom­mis­sion wegen des Sozi­al­staats­ge­bots des Grund­ge­set­zes nicht wer­den, wo es heißt: «Die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist ein demo­kra­ti­scher und sozia­ler Bun­des­staat». Aber Begriffe wie «Bün­de­lung», «Moder­ni­sie­rung», «Zusam­men­le­gen», «Redu­zie­rung der Kom­ple­xi­tät» wer­den die Akzep­tanz der Kür­zun­gen nicht ver­bes­sern. Auch der DGB-Kon­gress Anfang April ließ sich nicht täu­schen. Kanz­ler Merz wurde aus­ge­pfif­fen, als er von der Siche­rung des Gesund­heits­sys­tems und der Rente, von der Steu­er­re­form und der Reform der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sprach. Die umfas­sende Sozi­al­staats­re­form wird völ­lig rich­tig als umfas­sende Revi­sion des Sozi­al­staats ver­stan­den. Merz ist gewarnt.

Ange­sichts stei­gen­der Kos­ten für die Gesund­heit schluß­fol­gert Nina War­ken (CDU) als Gesund­heits­mi­nis­te­rin, dass sich die Aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung künf­tig vor­dring­lich an den Ein­nah­men zu ori­en­tie­ren haben. Ihr Spruch dazu: «Wir kön­nen nur das aus­ge­ben, was wir ein­neh­men.» Also Medi­zin nach Kassenlage.

Aber aus wel­chen Grün­den stei­gen die Gesund­heits­kos­ten? Laut sta­tis­ti­schem Bun­des­amt lagen sie im Jahr 2024 real bei 3,9 Pro­zent über dem Vor­jahr. Aus die­ser Quote ist die Infla­tion her­aus­ge­rech­net. Die Preise für Waren und Dienst­leis­tun­gen im Gesund­heits­we­sen indes stie­gen um 3,5 Pro­zent, nomi­nal sind es also 7,6 Pro­zent mehr. Abso­lut wird mit 538,2 Mil­li­ar­den Euro gerech­net. Die rea­len Aus­ga­ben wach­sen seit Jah­ren schnel­ler als das Brut­to­in­lands­pro­dukt (BIP). Auf den ers­ten Blick hat das mit der altern­den Bevöl­ke­rung zu tun. Die nimmt mehr medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen in Anspruch. Aber auf den zwei­ten Blick fällt auf: die bei­den teu­ers­ten Kos­ten­blö­cke für die Kran­ken­kas­sen sind Kran­ken­häu­ser und Arz­nei­mit­tel. Beson­ders die Preise für patent­ge­schützte Arz­neien seien exor­bi­tant gestie­gen, betont Ates Gür­pi­nar (Bun­des­tags­frak­tion Die Linke) (jW 22. Juli 2026). Zudem wür­den immer mehr Kran­ken­häu­ser pri­va­ti­siert und «Pro­fite auf Kos­ten unse­rer Gesund­heit gemacht». Grund­sätz­lich habe die Ver­sor­gung der Men­schen im Mit­tel­punkt zu ste­hen – nicht die Ren­dite der Phar­ma­rie­sen. Gür­pi­nar: «Gesund­heit gehört in öffent­li­che Hand und muss soli­da­risch finan­ziert wer­den.» Solange das nicht pas­siere, müss­ten öffent­li­che Auf­ga­ben und ver­si­che­rungs­fremde Leis­tun­gen vom Bund getra­gen wer­den – bei­spiels­weise die Kran­ken­kas­sen­bei­träge für Grund­si­che­rungs­be­zie­her in vol­ler Höhe. Genauso sieht das der Pari­tä­ti­sche Gesamtverband.

Aber Nina War­ken will die Zwei-Mil­li­ar­den-Deckungs­lü­cke der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen durch die Anpas­sung der Aus­ga­ben an die Ein­nah­men schlie­ßen. Durch Spa­ren!

Der linke Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärzt*innen (VDÄÄ) sagt dazu: «Eine ein­nah­me­ori­en­tierte Aus­ga­ben­po­li­tik ist in der Daseins­vor­sorge voll­kom­men sach­fremd und zer­stö­re­risch». Für Auf­rüs­tung und Mili­ta­ri­sie­rung seien hin­ge­gen end­los Finanz­mit­tel vor­han­den. Das Spar­dik­tat für die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen sei nur ein wei­te­rer Teil der Austeri­täts­po­li­tik des «schwarz-roten» Bun­des­ka­bi­netts, um «die Sozi­al­aus­ga­ben zu redu­zie­ren und den Sozi­al­staat zu desta­bi­li­sie­ren». Für den Virch­ow­bund, der bun­des­weit rund 144.000 Haus- und Fach­ärzte ver­tritt, sagt Adrian Zag­ler nein zur «Behand­lung nach Kas­sen­lage». Wohl­ha­bende könn­ten sich volle Ver­sor­gung erkau­fen. Aber die Mehr­heit müsse Ratio­nie­rung und War­te­zei­ten tragen.

Wört­lich und unmiß­ver­ständ­lich heißt es im «Pro­gramm für Auf­schwung und Beschäf­ti­gung»: «Die tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung wird abge­schafft» und wei­ter: «und die unrich­tige Aus­stel­lung einer Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung nach § 278 StGB stär­ker bestraft» (Punkt 11).

Ein Akti­ons­plan zur Bekämp­fung des Sozi­al­leis­tungs­miss­brauchs (Punkt 13) wird noch für Juli ange­droht.

Punkt 5 lau­tet: «Für bis zum 31.12.2030 ein­ge­stellte Arbeit­neh­mer ist eine sach­grund­lose Befris­tung bis zu einer Maxi­mal­dauer von bis zu 48 Mona­ten und bei einer bis zu sechs­ma­li­gen Ver­län­ge­rung mög­lich.»

Der Daten­schutz soll ver­ein­facht wer­den. Über­haupt soll viel soge­nannte Büro­kra­tie abge­baut wer­den. Trotz der ver­hül­len­den Wer­be­spra­che erken­nen die Gewerk­schaf­ten, was genau mit den 34 Maß­nah­men gemeint ist, wem sie nüt­zen und wer davon Scha­den nimmt.

Künf­tig aber sol­len ver­rä­te­ri­sche Details der Öffent­lich­keit nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Zugang zu sol­chen Infor­ma­tio­nen wird ein­ge­schränkt. Das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz (IFG) soll, wie es im Punkt 32 sachte for­mu­liert wird, wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, angeb­lich, um es ver­ständ­li­cher und trans­pa­ren­ter zu machen. Tat­säch­lich wird aber die Aus­kunfts­pflicht eingeschränkt.

Die Regie­rung ver­spricht (Punkt 18) eine Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft für bezahl­ba­res Woh­nen.

Dazu will sie Mit­tel für die Finan­zie­rung von Woh­nungs­bau durch deut­sche Ban­ken frei­set­zen. Offen­bar soll der Woh­nung­bau sub­ven­tio­niert wer­den, damit er ergie­bi­gere Ren­di­ten erbringt.

«Um den pri­va­ten Woh­nungs­bau nicht zu gefähr­den, soll durch Bun­des­ge­setz gere­gelt wer­den, dass die Ver­staat­li­chung pri­va­ter Miet­woh­nungs­be­stände durch Ver­ge­sell­schaf­tungs­ge­setze auf Lan­des­ebene nicht mehr mög­lich ist.» (Punkt 18, letz­ter Absatz)

Mit die­sem Will­kür­akt wird nicht nur die aktu­elle Ber­li­ner Initia­tive von «Deut­sche Woh­nen und Co. ent­eig­nen» ange­grif­fen. Die Initia­tive hat gerade einen Ent­wurf für das Ver­ge­sell­schaf­tungs­ge­setz erar­bei­tet und wird ihn in Kürze als Volks­be­geh­ren ein­rei­chen, damit die Ber­li­ne­rin­nen und Ber­li­ner über die Ver­ge­sell­schaf­tung von Woh­nungs­be­stän­den rechts­ver­bind­lich abstim­men kön­nen. Im Jahr 2021 hatte die Zustim­mung zur Ver­ge­sell­schaf­tung 59 Pro­zent betra­gen. Eine kürz­li­che Von­o­via-Umfrage ergab, daß 56 Pro­zent der Ber­li­ner auf jeden Fall (24%) oder ten­den­zi­ell (32%) der Aus­sage zustim­men, dass Woh­nun­gen gro­ßer Kon­zerne ver­ge­sell­schaf­tet wer­den soll­ten. (siehe jW 25./26. Juli)

Ange­grif­fen wer­den Arti­kel 14 und 15 des Grund­ge­set­zes. Mal sehen, wer in die­sem Zusam­men­hang von Ver­fas­sungs­feind­lich­keit spricht.

Geschwie­gen wird indes im «Pro­gramm für Auf­schwung und Beschäf­ti­gung» über die geplan­ten Kür­zun­gen beim Wohn­geld. Gegen­wär­tig ste­hen im Bun­des­haus­halt dafür 4,7 Mrd Euro im Jahr zur Ver­fü­gung, ab 2027 will die Regie­rung 750 Mil­lio­nen Euro ein­spa­ren, ab 2028 jähr­lich eine Mil­li­arde Euro. Rent­ner sind mit 52 Pro­zent die größte Gruppe der Wohn­geld­be­zie­her, ins­ge­samt sind es 1,2 Mio Haus­halte, die von die­sen Kür­zun­gen getrof­fen wer­den. Aber auch die Bun­des­län­der sind am Wohn­geld betei­ligt. So ver­riet die Tages­schau schon am 20. Juni: «Statt bis­her jähr­lich fünf Mil­li­ar­den Euro sol­len künf­tig nur noch drei Mil­li­ar­den für Wohn­geld aus­ge­ge­ben wer­den. Bun­des­bau­mi­nis­te­rin Verena Hubertz (SPD) kün­digte in der Rhei­ni­schen Post an, dass Bund und Län­der jeweils eine Mil­li­arde Euro ein­spa­ren müss­ten. «Die Kür­zun­gen beim Wohn­geld wer­den lei­der alle bis­he­ri­gen Emp­fän­ger betref­fen», so Hubertz. Ein Drit­tel der bis­he­ri­gen Wohn­geld­haus­halte werde kom­plett her­aus­fal­len. Laut Pari­tä­ti­schem Wohl­fahrts­ver­band wer­den der­zeit 357.000 Men­schen durch das Wohn­geld vor Ein­kom­mens­ar­mut bewahrt (jW 23. Juli).

Die Liste der Kür­zun­gen, die die Bun­des­re­gie­rung plant bzw. bereits auf den Weg gebracht hat, ist lang und unge­recht. Zuletzt hatte der Vor­schlag von Bil­dungs­mi­nis­te­rin Karin Prien (CDU), den Unter­halts­vor­schuss für Kin­der von Allein­er­zie­hen­den ab dem 16. Lebens­jahr zu strei­chen, Kri­tik her­vor­ge­ru­fen. Nun sind Zah­len bekannt gewor­den, wie viele Fami­lien von der Strei­chung des Kin­der­so­fort­zu­schlags in Höhe von 25 Euro monat­lich betrof­fen wären, die das Kabi­nett Anfang Juli mit dem Haus­halts­be­gleit­ge­setz beschlos­sen hat.

Bis­her bekom­men Kin­der, Jugend­li­che und junge Erwach­sene bis zum Alter von 25 Jah­ren den Zuschlag, sofern sie im Haus­halt der Eltern leben, die wie­derum Anspruch auf bestimmte Sozi­al­leis­tun­gen haben. Im März die­ses Jah­res haben 1,88 Mil­lio­nen Men­schen diese Sozi­al­leis­tung erhal­ten, wie aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfrage des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Diet­mar Bartsch (Die Linke) her­vor­geht. Allein in Nord­rhein-West­fa­len erhiel­ten 548.000 Fami­lien mit gerin­gem Ein­kom­men diese Zahlung.

Auch beim Eltern­geld ste­hen Kür­zun­gen an. Bil­dungs­mi­nis­te­rin Prien hatte vor eini­gen Tagen ange­kün­digt, die maxi­male Bezugs­dauer des Eltern­gel­des von 14 auf zwölf Monate zu senken.

Das sind nur einige der schon teil­weise in Geset­zes­form gegos­se­nen Kür­zun­gen. Ich kann sie nicht alle auf­zäh­len. Es ist eine lange Reihe. Über­all ist die Arro­ganz der Her­ren gegen­über ihren Knech­ten zu spü­ren, sogar blan­ker Klas­sen­hass. Für das große Kapi­tal sind die mehr­wert­schaf­fen­den Men­schen immer noch zu gesund und kre­gel.

Die schiere Menge der Maß­nah­men und ihre Unüber­sicht­lich­keit lässt erken­nen, dass es sich um einen umfas­sen­den Angriff auf die Lage der arbei­ten­den Men­schen, auf unsere Gesund­heit, auf die Lebens­er­war­tung han­delt. Offen­bar hält die Bun­des­re­gie­rung, hal­ten CDU und SPD den Zeit­punkt für gekom­men, die soziale Absi­che­rung von Lebens­ri­si­ken der Arbei­ter­klasse einer Revi­sion zu unter­zie­hen und sie abzustufen.

Frank Wer­nike, der Verdi-Vor­sit­zende, sieht in dem Pro­gramm der Regie­rung rich­ti­ger­weise einen fun­da­men­ta­len Angriff auf die Rechte von Beschäf­tig­ten. Im Brief vom 22. Juli an die Mit­glie­der nennt er Punkt für Punkt die Absich­ten der Regie­rung und ruft zum Akti­ons­tag Sozi­al­staat am 26. Sep­tem­ber auf.

«Nach den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung sollst Du künf­tig län­ger arbei­ten, wäh­rend das gesetz­li­che Ren­ten­ni­veau sinkt. Sach­grund­lose Befris­tun­gen sol­len von zwei auf vier Jahre aus­ge­wei­tet wer­den. Der 8‑Stun­den-Tag soll geschleift und damit Arbeits­zei­ten bis zu 13 Stun­den am Tag mög­lich wer­den. Wenn Du krank wirst, sollst Du künf­tig gleich ab dem ers­ten Tag eine Krank­schrei­bung vor­le­gen müs­sen, volle War­te­zim­mer in den Pra­xen hin oder her.

Dafür kom­men bei Gesund­heit und Pflege noch höhere Zuzah­lun­gen und Eigen­an­teile für schlech­tere Leis­tun­gen auf Dich zu. Geld gespart wer­den soll vor allem durch einen Deckel bei den Ein­kom­men und schlech­tere Arbeits­be­din­gun­gen im Gesund­heits­we­sen, in der Pflege und bei den Kran­ken­kas­sen. Wäh­rend den Kran­ken­häu­sern eine neue Runde Kli­nik­ster­ben droht, ist Deine Ver­sor­gung nicht mehr sicher.

Gekürzt wird auch beim Wohn­geld, bei der indi­vi­du­el­len Schul­be­glei­tung und beim Wunsch- und Wahl­recht für eine eigene Woh­nung für Men­schen mit Behin­de­rung. Zudem steht in der Kinder‑, Jugend- und Ein­glie­de­rungs­hilfe die Finan­zie­rung von Tarif­löh­nen auf der Kippe und Fach­kräf­te­vor­ga­ben in Frage. Das setzt die soziale Arbeit zusätz­lich unter Druck. Im öffent­li­chen Dienst des Bun­des und sei­ner Behör­den soll jede achte Stelle gestri­chen und durch KI ersetzt wer­den, ohne dass es einen Plan gibt, wie das gehen soll: Ein Schild­bür­ger­streich der beson­de­ren Art!

Zusam­men stem­men wir uns gegen die­sen Klas­sen­kampf von oben, der weder Wachs­tum noch sichere Arbeits­plätze bringt und unsere Gesell­schaft ärmer macht…

Des­we­gen meine herz­li­che Bitte an Dich und Deine Kolleg*innen: Lass uns für gute Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen für Alle in die Offen­sive gehen und der Rasen­mä­her­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung ein Stopp­schild zei­gen. Lass uns in die Offen­sive gehen für eine Rente, die Lebens­leis­tung aner­kennt, Alters­ar­mut ver­hin­dert und ein ange­mes­se­nes Ren­ten­ni­veau sichert. Für den Erhalt des 8‑Stun­den-Tages und eine Stär­kung der Tarif­bin­dung. Für sichere Arbeits­plätze und die Abschaf­fung der sach­grund­lo­sen Befris­tung. Für Respekt vor der Arbeits­leis­tung mün­di­ger Beschäf­tig­ter und gegen Miss­trau­ens­kul­tur und Kon­troll­zwang bei Krank­heit. Für eine Bür­ger­ver­si­che­rung und eine soli­da­ri­sche Pfle­ge­ga­ran­tie, die gute Gesund­heits­ver­sor­gung und Pflege für alle garan­tie­ren und gute Arbeits­be­din­gun­gen im Gesund­heits- und Pfle­ge­sek­tor sichern. Für einen bun­des­wei­ten Mie­ten­stopp und mas­sive Inves­ti­tio­nen in den sozia­len Woh­nungs­bau, damit Woh­nen nicht zur Armuts­falle wird. Für einen star­ken öffent­li­chen Dienst und eine ver­läss­li­che Daseins­vor­sorge als Fun­da­ment unse­rer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft.
»

Wer­nike kann sich mit die­sem Auf­ruf auf den DGB-Kon­gress stüt­zen. Der Antrag «Für einen star­ken Sozi­al­staat» fand Anfang April eine große Mehrheit.

Was bedeu­tet der Begriff Sozi­al­staat?

Das «Hand­wör­ter­buch des poli­ti­schen Sys­tems der Bun­des­re­pu­blik» bezeich­net als

«Sozialstaat…in poli­tik­wis­sen­schaft­lich-beschrei­ben­der Per­spek­tive die Gesamt­heit staat­li­cher Ein­rich­tun­gen, Steue­rungs­maß­nah­men und Nor­men inner­halb eines demo­kra­ti­schen Sys­tems, mit­tels derer Lebens­ri­si­ken und soziale Fol­ge­wir­kun­gen einer kapi­ta­lis­tisch-markt­wirt­schaft­li­chen Öko­no­mie aktiv inner­halb die­ser selbst poli­tisch bear­bei­tet wer­den.»

«In die­ser wei­ten und unbe­stimm­ten Fas­sung ist der Sozi­al­staat im Grund­ge­setz mit den For­mu­lie­run­gen ’sozia­ler Bun­des­staat› (Art. 20,1) sowie ’sozia­ler Rechts­staat› (Art. 28,1) als all­ge­meine Staats­ziel­be­stim­mung nor­miert wor­den.»

«Kern­be­rei­che sozi­al­staat­li­cher Regu­lie­rung sind die Sys­teme sozia­ler Siche­rung und das Arbeits­recht, sel­te­ner wer­den dazu auch die Woh­nungs­po­li­tik und die Bil­dungs­po­li­tik gezählt. Als Ziel­set­zun­gen des Sozi­al­staa­tes gel­ten die Her­stel­lung men­schen­wür­di­ger Lebens­ver­hält­nisse, die Bekämp­fung von Armut, die Hilfe in Not­la­gen, die Schaf­fung von Chan­cen­gleich­heit, die Siche­rung gegen das soziale Risiko des Ein­kom­mens­aus­falls bei Alter, Inva­li­di­tät, Krank­heit und Arbeits­lo­sig­keit, die soziale Finan­zie­rung der Las­ten bei Krank­heit und Pflege, der Kos­ten der Kin­der­er­zie­hung etc. Der­ar­tige Auf­lis­tun­gen fol­gen weit­ge­hend der his­to­ri­schen Ent­wick­lung von staat­li­chen Insti­tu­tio­nen sozia­ler Siche­rung.»

«Die Fixie­rung eines gene­rel­len Pos­tu­lats der Sozi­al­staat­lich­keit im Grund­ge­setz war in der Ver­fas­sungs­ge­schichte Deutsch­lands eine Inno­va­tion, die der Exis­tenz sozi­al­staat­li­cher Ein­rich­tun­gen mit wei­tem his­to­ri­schen Abstand folgte. Markt­wirt­schaft, Indus­tria­li­sie­rung und der Klas­sen­kon­flikt von Arbeit und Kapi­tal lie­ßen die ’soziale Frage› im letz­ten Drit­tel des 19. Jh.s zum Aus­gangs­punkt staat­li­cher Bemü­hun­gen um eine (sozial)politische Befrie­dung der Arbei­ter­schaft durch die Ein­füh­rung eines, zunächst auf sie beschränk­ten, Sys­tems von Sozi­al­ver­si­che­run­gen wer­den. Mit der Ein­füh­rung der Arbei­ter­ver­si­che­run­gen unter dem Reichs­kanz­ler Bis­marck wur­den die Grund­la­gen einer in Deutsch­land domi­nan­ten Tra­di­tion des Sozi­al­staa­tes als Sozi­al­ver­si­che­rungs­staat gelegt.»

(Aus: Uwe Ander­sen, Wichard Woyke: Hand­wör­ter­buch des poli­ti­schen Sys­tems der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. 4., völ­lig über­ar­bei­tete und aktua­li­sierte Auf­lage, Bonn 2000.)

Das ist zurück­hal­tend aus­ge­drückt. Die Not­wen­dig­keit eines Sys­tems von Sozi­al­ver­si­che­run­gen (gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung 1883, Unfall­ver­si­che­rung 1884 und Alters- und Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung 1889) und den Zusam­men­hang mit dem Auf­stand der Pari­ser Com­mune 1871 sowie dem Sozia­lis­ten­ge­setz 1878 hatte Bis­marck unter dem Ein­druck von Atten­ta­ten gegen den Kai­ser in sei­ner «Denk­schrift betref­fend die Neu­wah­len zum Reichs­tag 1878» so for­mu­liert: «Die Auf­gabe der Regie­run­gen, ihrer Organe und ihrer Freunde in her­vor­ra­gen­der bür­ger­li­cher Stel­lung muß es sein, die Wäh­ler in vol­lem Maße dar­über auf­zu­klä­ren, daß es sich nicht bloß um die Ret­tung der Gesell­schaft vor Mör­dern und Mord­bren­nern, vor den Erleb­nis­sen der Pari­ser Kom­mune, son­dern auch um die Bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Zustände han­delt, aus deren fal­scher Behand­lung die Krank­hei­ten her­vor­ge­hen, deren Sym­ptome die sozia­lis­ti­schen Bedro­hun­gen der Gesell­schaft bil­den.»

Ein ande­res Bei­spiel für Sozia­lis­mus­prä­ven­tion mit­tels Sozi­al­po­li­tik ist die Ren­ten­re­form von 1957. Ein hal­bes Jahr nach dem KPD-Ver­bot, am 21. Januar 1957, sorgt Ade­nauer für die brut­to­lohn­be­zo­gene «dyna­mi­sche Rente». Sie wird am 23. Februar ver­kün­det und gilt rück­wir­kend seit dem 1. Januar 1957. Die Ren­ten stei­gen für Arbei­ter durch­schnitt­lich um 65%, für Ange­stellte durch­schnitt­lich um 72%. In der FAZ vom 21. Januar 2007 wurde an die­ses «schwie­rige Jubi­läum» erin­nert. Die Kom­men­ta­to­rin Heike Göbel schreibt: «Auch wollte Ade­nauer mit der Ren­ten­re­form bewei­sen, dass die Soziale Markt­wirt­schaft den sozia­lis­ti­schen Sys­te­men hin­ter dem Eiser­nen Vor­hang in der Für­sorge für die Bür­ger über­le­gen war…» Bei der Bun­des­tags­wahl im fol­gen­den Sep­tem­ber wurde diese Reform von der Bevöl­ke­rung mit einer mehr als 50prozentigen Zustim­mung zur CDU honoriert.

Der Abend­roth-Schü­ler Frank Deppe zitiert 1979 in sei­ner Arbeit «Auto­no­mie und Inte­gra­tion: Mate­ria­lien zur Gewerk­schafts­ana­lyse» den Sozi­al­de­mo­kra­ten Paul Löbe (1875 – 1967, Mit­glied des Reichs­tags von 1920 bis 1933, Reichs­tags­prä­si­dent, aber auch MdB von 1949 bis 1953).

«Der Staat ist, man mag es bil­li­gen oder ver­wer­fen, zwangs­läu­fig Wirt­schafts­staat und Sozi­al­staat gewor­den. Er sorgt — immer in gewis­sen Gren­zen selbst­ver­ständ­lich — für die schwan­gere Mut­ter und das neu­ge­bo­rene Kind, er zwingt die Her­an­wach­sen­den nicht nur in die Schule, son­dern über­wacht ihre Gesund­heit, för­dert ihre Lei­bes­übun­gen und ihre Spiele. Er über­nimmt einen Teil der beruf­li­chen Aus­bil­dung, nicht nur der Aka­de­mi­ker, son­dern auch für den Hand­wer­ker, Bau­ern und Arbei­ter. Er regelt die Ver­si­che­rung der Kran­ken, der Inva­li­den, der Unfall­ver­letz­ten, der Alten, er sichert in gewis­sem Umfange die Arbeits­lo­sen. Er mischt sich in die Lohn­kämpfe ein, schlich­tet unter den Strei­ken­den, zwingt sie zur Arbeit zurück oder zur Öff­nung geschlos­se­ner Fabri­ken. Er beein­flusst Ein­fuhr und Aus­fuhr, begüns­tigt oder über­wacht die Kar­telle, wird selbst größ­ter Arbeit­ge­ber auf ver­schie­de­nen Gebie­ten… Von der Wiege bis zur Bahre greift die Hand des Staa­tes in die pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten des ein­zel­nen wie der Grup­pen in einem frü­her nie gekann­ten Maße ein.« (Paul Loebe, zitiert nach Deppe, S. 168)

Deppe wei­ter: «Der Erfolg der inte­gra­tio­nis­ti­schen Poli­tik – (gemeint ist die Inte­gra­tion der Arbei­ter­klasse ins kapi­ta­lis­ti­sche Sys­tem) – wird in der Regel beför­dert, wenn in einer län­ge­ren Peri­ode kapi­ta­lis­ti­scher Pro­spe­ri­tät Erfolge in der gewerk­schaft­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tung erzielt wer­den, die zu einer spür­ba­ren Ver­bes­se­rung der Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen füh­ren. Stei­gende Real­löhne, Abbau der Arbeits­lo­sig­keit, Durch­set­zung von Maß­nah­men der sozia­len Siche­rung etc. erzeu­gen bei beträcht­li­chen Tei­len der Arbei­ter­klasse — vor allem bei den höher qua­li­fi­zier­ten und bes­ser­ge­stell­ten Schich­ten — das Bewusst­sein und die Illu­sion, dass im Rah­men der bestehen­den gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Ver­hält­nisse eine kon­ti­nu­ier­li­che Auf­he­bung der ‹Ver­elen­dung des Pro­le­ta­ri­ats› mög­lich ist.» (Deppe ebenda, S. 168)

«Die Erwar­tung, dass der Staat für die all­ge­mei­nen Vor­aus­set­zun­gen der Repro­duk­tion der Arbeits­kraft Ver­ant­wor­tung trage, sei prin­zi­pi­ell eine rich­tige bewusst­seins­mä­ßige Umset­zung der Ten­denz zur Ver­ge­sell­schaf­tung — und damit auch zur poli­tisch-staat­li­chen Ver­mitt­lung — des Waren­cha­rak­ters der Arbeits­kraft. Um Miss­ver­ständ­nisse zu ver­mei­den, muss diese Inter­pre­ta­tion jedoch dif­fe­ren­ziert wer­den. Diese Erwar­tun­gen kön­nen nur inso­fern als Keim­for­men poli­ti­schen Bewusst­seins begrif­fen wer­den, als sie in der prak­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung mit der staat­li­chen Poli­tik — z.B. in einer brei­ten Mobi­li­sie­rung und außer­par­la­men­ta­ri­schen Akti­vi­tät für die Durch­set­zung der alter­na­ti­ven wirt­schafts-und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen der Gewerk­schaf­ten — ent­wi­ckelt wer­den. Illu­sio­när müs­sen sol­che Erwar­tun­gen solange blei­ben, als sie sich als eine pas­sive Erwar­tung gegen­über der Tätig­keit des Staa­tes dar­stel­len, indem sich in einer sol­chen pas­si­ven Erwar­tung — beson­ders an die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Regie­rungs­pol­tik —selbst noch die Tren­nung von öffent­li­cher und pri­va­ter Sphäre als die Tren­nung der Inter­es­sen des ‹Staa­tes› und der Arbei­ter­klasse repro­du­ziert.» (Deppe, S. 227)

Hier­aus erge­ben sich poli­tisch-stra­te­gi­sche Schluss­fol­ge­run­gen, die im Wider­spruch zu den zuvor dis­ku­tier­ten Ansät­zen ste­hen, schreibt Deppe; denn die Ent­wick­lung die­ser Keim­for­men des poli­ti­schen Bewusst­seins zum Klas­sen­be­wusst­sein könne gerade nicht darin gese­hen wer­den, diese ver­meint­li­chen „Sozi­al­staats­il­lu­sio­nen» zu zer­stö­ren oder die Klas­sen­aus­ein­an­der­set­zun­gen auf den betrieb­li­chen Bereich zu redu­zie­ren. Die prak­ti­sche Ent­wick­lung die­ses Bewusst­seins im gewerk­schaft­li­chen und poli­ti­schen Kampf beinhal­tet viel­mehr selbst die Per­spek­tive der Ent­wick­lung des Wider­spruchs zwi­schen Form und Funk­tio­nen des bür­ger­li­chen Staa­tes, d. h. des Wider­spruchs zwi­schen der Not­wen­dig­keit der all­ge­mei­nen Gewähr­leis­tung der Repro­duk­ti­ons­fä­hig­keit der Arbeits­kraft (Arbeits­platz­si­cher­heit, Bildung/Qualifikation, Gesund­heil usw.) und der Unfä­hig­keit des Staa­tes als bür­ger­li­chem Staat, dies tat­säch­lich zu gewähr­leis­ten. Die Vor­aus­set­zun­gen für diese Ent­wick­lung müs­sen… nicht erst als Ele­ment des Bewusst­seins der Arbei­ter geschaf­fen wer­den; sie sind im Ansatz bereits vor­han­den. (siehe Deppe, S. 228) Soweit Deppe.

Die neo­li­be­rale AfD

Diese Keim­form des poli­ti­schen Bewusst­sein ist indes­sen emp­find­lich. Sie ver­dorrt womög­lich nicht nur ange­sichts der Reduk­tion gewerk­schaft­li­cher Akti­vi­tä­ten auf den betrieb­li­chen Bereich und der Illu­sio­nen über die Ver­spre­chun­gen des Sozi­al­staats. Gegen­wär­tig wirkt zudem die Dem­ago­gie weit rechts agie­ren­der Kräfte wie der AfD, denen der Sozi­al­ab­bau des Regie­rungs­pro­gramms noch zu lasch ist.

Schon 2022 fiel die AfD mit arbei­ter­feind­li­cher Poli­tik im Bun­des­tag auf. Die AfD-Frak­tion lehnte den Anstieg des Min­dest­lohns auf 12 Euro ab, weil «die poli­ti­sche Anhe­bung des Min­dest­lohns den Markt außer Kraft setze».

Aber auch die Reak­tion auf das Pro­gramm für Auf­schwung und Beschäf­ti­gung passt ins Bild. Die AfD-Bun­des­tags­frak­tion for­dert am 7. Juli (Druck­sa­che 21/ 6928) statt­des­sen «echte Refor­men zur Been­di­gung der Wirt­schafts­krise in Deutsch­land.» CO2-Beprei­sung und teure Strom­im­porte seien Ursa­che der Krise. Ers­tere müsse abge­schafft und Strom- und Ener­gie­steu­ern gesenkt wer­den. Kern­ener­gie und Koh­le­kraft sol­len zu einem kos­ten­güns­ti­gen Ener­gie­mix bei­tra­gen. Unter­neh­mens- und Mehr­wert­steuer sol­len deut­lich gesenkt und die Auto­mo­bil­in­dus­trie durch Abschaf­fung von Regu­lie­run­gen wie dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz gestärkt wer­den. (wir erin­nern uns noch an das Pla­kat «Die­sel ist Super».)

Nach Ansicht der AfD greift das aktu­elle Reform­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung zu kurz. Das Land ver­liere mas­siv an Wett­be­werbs­fä­hig­keit durch über­bor­dende Büro­kra­tie, hohe Steu­ern und Ener­gie­kos­ten. So will die AfD die wirt­schaft­li­che Attrak­ti­vi­tät Deutsch­lands wie­der­her­stel­len und die Rezes­sion been­den. Sie liegt damit genau auf der Linie der Unter­neh­mer­ver­bände – bis auf die Aus­nahme der For­de­rung nach Sen­kung der Mehr­wert­steuer, die man unter Dem­ago­gie abzu­bu­chen hat.

Der Frak­ti­ons­an­trag vom 7. Juli wie­der­holt die Aus­sa­gen eines älte­ren vom 13. Okto­ber 2023 (Druck­sa­che 20/ 8875): «Deindus­tria­li­sie­rung stop­pen – Unter­neh­men und Bür­ger mit Büro­kra­tie­ab­bau ent­las­ten». Darin for­dert die AfD Büro­kra­tie­ab­bau, ins­be­son­dere Dere­gu­lie­rung ange­sichts von Berichts­pflich­ten und Regeln, die «kli­ma­po­li­ti­sche» und öko­lo­gi­sche Auf­la­gen sichern sollen.

Wenn es aber um eine Besteue­rung von Spit­zen­ver­die­ne­rin­nen und Spit­zen­ver­die­nern und sehr gro­ßen Ver­mö­gen geht, stimmt die AfD für Steu­er­ent­las­tun­gen und gegen jeden Vor­stoß, Reich­tum stär­ker zu besteu­ern.

Ihr Steu­er­an­trag aus dem Sep­tem­ber 2025 (Druck­sa­che 21/589) war ein gigan­ti­sches Umver­tei­lungs­pro­gramm von unten nach oben, aber auch eins zu Las­ten der öffent­li­chen Haus­halte. Kern­stück war eine Flat Tax mit einem maxi­ma­len Steu­er­satz von 25 Pro­zent – was vor allem Spitzenverdiener*innen und Unter­neh­men mas­siv ent­las­tet hätte. Gleich­zei­tig wollte die AfD den Soli­da­ri­täts­zu­schlag, die Erb­schafts­steuer, die Schen­kungs­steuer und die Grund­steuer abschaffen.

Regel­mä­ßig ver­langt die AfD-Frak­tion ver­ein­fachte und beschleu­nigte Ver­ga­be­ver­fah­ren für öffent­li­che Auf­träge. Die Frak­tion über­nimmt dabei aus­drück­lich Posi­tio­nen des Bun­des­ver­bands der deut­schen Indus­trie. So steht es auch in der Antrags­be­grün­dung (Druck­sa­che 20/8875 vom 13. Okto­ber 2023): «Hohe Ener­gie­preise, ein rela­tiv hohes Lohn­ni­veau, ein durch­schnitt­li­cher Unter­neh­mens­steu­er­satz von 30 Pro­zent, wäh­rend die­ser im Rest der Euro­päi­schen Union ledig­lich bei 21 Pro­zent liegt, sowie anhal­tende und stei­gende Büro­kra­tie­be­las­tun­gen sind nach Aus­sage des Bun­des­ver­bands der deut­schen Indus­trie ein «toxi­scher Cock­tail», der für die Attrak­ti­vi­tät des Stand­orts gefähr­lich ist.»

Und die AfD-Bun­des­tags­frak­tion ist gegen ein Tarif­treue­ge­setz. Unter­neh­men, die selbst bei öffent­li­chen Auf­trä­gen Lohn­ta­rife unter­lau­fen, hät­ten einen Vor­teil gegen­über der Kon­kur­renz, die die sich an die aus­ge­han­del­ten Tarife hält. Die Folge: Lohn­drü­cke­rei und Nied­rig­löhne.

Die­ses Ansin­nen war kein Aus­rut­scher. Auch die AfD-Land­tags­frak­tion von Sach­sen-Anhalt bean­tragte am 10. Dezem­ber 2024 (Druck­sa­che 8/4891) «Tarif­treue- und Ver­ga­be­ge­setz unver­züg­lich abschaf­fen! Der Land­tag wolle beschlie­ßen: Die Lan­des­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, das Tarif­treue- und Ver­ga­be­ge­setz Sach­sen-Anhalt (TVergG LSA) unver­züg­lich abzu­schaf­fen.

Ebenso wollte die AfD im Land­tag Baden-Würt­tem­berg das Lan­des­ta­rif­treue­ge­setz in den Orkus verbannen.

Sol­che Hin­weise hat der DGB gesam­melt und eine Seite ein­ge­rich­tet, die noch wei­tere Argu­mente ent­hält. Sie heißt «Warum die AfD der Feind der Beschäf­tig­ten ist.»

Hier fin­det sich auch ein Gut­ach­ten des ZEW. Das Mann­hei­mer Leib­niz-Zen­trum für Euro­päi­sche Wirt­schafts­for­schung GmbH, abge­kürzt ZEW, hat zusam­men mit der Süd­deut­schen Zei­tung vor der ver­gan­ge­nen Bun­des­tags­wahl zum Thema «Ungleich­heit und Ver­tei­lungs­po­li­tik» die Aus­sa­gen der Par­teien unter­sucht. Ergeb­nis:

Die AfD-Vor­schläge kom­men ins­be­son­dere den Rei­chen zugute und bewir­ken eine wei­tere Umver­tei­lung von unten nach oben. Sie hat auch jeden Vor­schlag zu einer mög­li­chen Miet­pries­bremse im Bun­des­tag abge­lehnt. In der Ren­ten­frage ver­tritt die Par­tei immer noch Posi­tio­nen, nach denen nur neu­ge­bo­rene Kin­der mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit von einem «Alters­vor­sorge-Fonds­spar­plan”» pro­fi­tie­ren sol­len. Sie will ebenso wie die Bun­des­re­gie­rung die pri­vate und kapi­tal­ge­deckte Säule der Rente ausbauen.

Klaus, MV der DKP Köln Innen­stadt, 27. Juli 2026


 

Zum Vor­trag als PDF

Erläu­te­rung zur Aktion «Bitte um Arbeit». 

«Die mensch­li­che Gesell­schaft hat offen­bar die Ver­pflich­tung, Dem, der arbei­ten will, Arbeit zu geben, sowie Dem, der nicht mehr arbei­ten kann, Unter­stüt­zung ange­dei­hen zu las­sen.»
Aus dem Auf­ruf «Bitte um Arbeit», Düs­sel­dorf 10. Okto­ber 1848
Im April 1848 war in Düs­sel­dorf mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung durch die preu­ßi­sche Regie­rung ein Beschäf­ti­gungs­pro­gramm auf­ge­legt wor­den. Es ging um Arbei­ten auf der Golz­hei­mer Insel, wo ein toter Rhein­arm auf­ge­schüt­tet wer­den sollte. Es han­delt sich dabei um die ers­ten Arbei­ten für den heu­ti­gen Rhein­park. Im Mai hatte man noch ein­mal 4000 Taler aus dem «König­li­chen Bau­fonds» locker gemacht. Diese Gel­der reich­ten dann aus, die Arbei­ter bis in den Sep­tem­ber hin­ein zu beschäf­ti­gen. Aber am 7. Okto­ber wurde beschlos­sen, «wegen end­gül­tig erschöpf­ter Etat­mit­tel» die Arbei­ten auf der Golz­hei­mer Insel ein­zu­stel­len. (Rats­pro­to­koll vom 7. Okto­ber 1848)
Dar­auf­hin kam es zur Aktion «Bitte um Arbeit». Der Maler Johann Peter Hasen­cle­ver (1810–1853) hat sie im Bild «Arbei­ter vor dem Magis­trat» (1849/50) fest­ge­hal­ten. Das auf die­sem Bild geschil­derte Ereig­nis hat sich am 9. Okto­ber 1848 in und vor dem Düs­sel­dor­fer Rat­haus zugetragen.