Die Ver­sor­gung ist gefähr­det: CETA & TTIP

Um die par­la­men­ta­ri­schen Ent­schei­dun­gen wei­ter­hin im Sinne der Ableh­nung der Frei­han­dels­ab­kom­men zu beein­flus­sen, ist es nach wie vor not­wen­dig, den Druck auf der Straße zu erhö­hen und damit euro­pa­weit deut­lich zu machen, dass sich ein brei­tes gesell­schaft­li­ches Bünd­nis gegen die Frei­han­dels­ab­kom­men stellt.

Doch noch sind weder CETA noch TTIP geschei­tert. Wir arbei­ten wei­ter, bis der Spuk wirk­lich vor­bei ist. Der Schwer­punkt der nächs­ten Monate wird es jedoch, die Rati­fi­zie­rung von CETA zu ver­hin­dern, denn viele Pro­bleme, die TTIP brin­gen würde, sind in dem fer­ti­gen Ver­trag mit Kanada ebenso enthalten.

Der nächste Höhe­punkt ist am Sams­tag, dem 17. Sep­tem­ber. Nach den erfolg­rei­chen Groß­de­mons­tra­tio­nen am 10. Okto­ber in Ber­lin und am 23. April 2016 zum Obama-Besuch in Han­no­ver geht der Pro­test gegen TTIP und CETA in die nächste Runde: Mit einem bun­des­wei­ten Akti­ons­tag wol­len wir ein­mal mehr deut­lich machen, dass die Büge­rin­nen und Bür­ger diese Abkom­men ableh­nen. Für die­sen Tag plant das­selbe Bünd­nis, das bereits die erfolg­rei­chen Demons­tra­tio­nen im Okto­ber in Ber­lin und im April in Han­no­ver orga­ni­sierte, in sie­ben Städ­ten regio­nale Groß­de­mons­tra­tio­nen. Die Demo-Stand­orte sind jetzt fix: Ham­burg, Ber­lin, Leip­zig, Köln, Frankfurt/Main, Stutt­gart und Nürn­berg. Auch der DGB ist wie­der mit dabei und ruft zur Teil­nahme auf.

 

Die Ver­sor­gung ist gefähr­det: CETA & TTIP – Aus­wir­kun­gen auf die Daseins­vor­sorge der Kom­mu­nen und Bundesländer

Grund­ge­setz nimmt auch Län­der mit in die Haf­tung
Die Linke im Bun­des­tag wollte im Dezem­ber 2015 von Wirt­schafts­mi­nis­ter Sig­mar Gabriel (SPD) wis­sen, wel­che Gebiets­kör­per­schaft nach Inkraft­tre­ten des Han­dels­ab­kom­mens mit Kanada für Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen auf­kom­men muss, wenn eine Ent­schei­dung auf Län­der- oder kom­mu­na­ler Ebene gegen CETA-Bestim­mun­gen ver­stößt und ein Inves­tor mit einer Klage Erfolg hat.
Wirt­schafts­staats­se­kre­tär Uwe Beck­meyer (SPD) ver­weist in der Ant­wort dar­auf, dass in Inves­tor-Staat-Schieds­ver­fah­ren nur Staa­ten ver­klagt wer­den kön­nen. Bei einer erfolg­rei­chen Klage „wäre daher gegen­über dem Inves­tor nur der Bund scha­dens­er­satz­pflich­tig».
Aller­dings: Wel­che Ebene am Ende die Kos­ten für den Scha­dens­er­satz trägt, rich­tet sich nach natio­na­len Geset­zen. In Deutsch­land regelt diese Frage das Grund­ge­setz: „Die interne Las­ten­ver­tei­lung rich­tet sich nach Art. 104a Abs. 6 Grund­ge­setz und dem Las­ten­tra­gungs-gesetz», schreibt Beckmeyer.

Dem­nach „tra­gen Bund und Län­der die Las­ten einer Ver­let­zung» von völ­ker­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen Deutsch­lands. „Ob und wie­weit die Län­der ihrer­seits Regress bei Kom­mu­nen neh­men kön­nen, die völ­ker­rechts­wid­rige Maß­nah­men zu ver­ant­wor­ten haben, rich­tet sich nach dem Lan­des­recht», schreibt Beck­meyer wei­ter. Dem­nach kön­nen also auch Kom­mu­nen zur Kasse gebe­ten wer­den.
„Es ist abso­lut unver­ant­wort­lich gegen­über den Steu­er­zah­lern, ohne Not Ver­träge zu ihren Las­ten zu schlie­ßen», sagt Klaus Ernst, stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der Frak­tion Die Linke. „Es grenzt an Wahn­sinn, auch noch die Bun­des­län­der und Kom­mu­nen in die Haf­tung zu trei­ben.«
Dass die­je­nige Kör­per­schaft zahlt, die gegen einen Ver­trag ver­stößt, scheint plau­si­bel, ist aller­dings nicht über­all so gere­gelt. In Kanada etwa müs­sen die Pro­vin­zen im Rah­men des Nord­ame­ri­ka­ni­schen Han­dels­ab­kom­mens NAFTA nur zah­len, sofern sie einer Neben­ab­spra­che zuge­stimmt haben. Kanada wurde unter NAFTA bis­lang 35-mal ver­klagt, viele der Kla­gen betra­fen Rege­lun­gen der Pro­vin­zen. Aller­dings haben sich einige davon erfolg­reich wider­setzt, Straf­zah­lun­gen bei ver­lo­re­nen Schieds­ge­richts­ver­fah­ren zu über­neh­men.
Städ­te­tag warnt vor «erheb­li­chen Risi­ken«
Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung dürfte die Skep­sis in den Bun­des­län­dern und Kom­mu­nen gegen­über den geplan­ten Han­dels­ver­trä­gen wei­ter erhö­hen. Sowohl in Lan­des­par­la­men­ten wie in Stadt­rä­ten machen sich viele Abge­ord­nete Sor­gen. So warnt der Deut­sche Städ­te­tag bei TTIP vor „erheb­li­chen Risi­ken für die Daseins­vor­sorge». Der Ver­band fürch­tet einen Pri­va­ti­sie­rungs­zwang. EU-Ver­tre­ter ver­su­chen seit Lan­gem, diese Sor­gen zu zer­streuen. Die öffent­li­che Daseins­vor­sorge sei kein Thema in den TTIP-Ver­hand­lun­gen, argu­men­tie­ren sie.
Die EU und die USA ver­han­deln seit Juli 2013 über das trans­at­lan­ti­sche Han­dels­ab­kom­men TTIP. Bis Ende 2016 soll der Ver­trag grob fer­tig sein. Das Abkom­men mit Kanada ist bereits fer­tig aus­ge­han­delt.
Die Kun­gel­runde
NAFTA – das nord­ame­ri­ka­ni­sche Abkom­men – hat ein Novum ein­ge­führt, das in CETA über­nom­men wor­den ist und so auch beim TTIP Ein­gang fin­det: Die Rege­lun­gen zum Frei­han­del wer­den im Ver­trag gar nicht im Ein­zel­nen fest­ge­legt; damit wird ein Gre­mium mit einem schö­nen Namen beauf­tragt: das „Regu­la­to­ri­sche Koope­ra­ti­ons­fo­rum“. Der Ver­trag selbst defi­niert nur die Spiel­räume. Das „Forum“ unter­liegt kei­ner par­la­men­ta­ri­schen Kon­trolle und wird von ein­schlä­gi­gen Lob­by­is­ten domi­niert.
Im Ver­trag jetzt noch nicht aus­ge­han­delte Berei­che soll das Forum spä­ter anglei­chen und Regu­lie­run­gen ver­bind­lich fest­le­gen. Eine Nega­tiv­liste führt auf, was nicht libe­ra­li­siert wer­den soll. Alles was nicht auf die­ser Liste steht, ist das Feld für Pri­va­ti­sie­run­gen, die – wenn sie nicht frei­wil­lig erfol­gen – auf dem Kla­ge­weg erzwun­gen wer­den kön­nen. Das gefähr­lichste an der Nega­tiv­liste ist, dass sie zukünf­tige Ent­schei­dun­gen ver­baut. Wer hätte vor eini­gen Jahr­zehn­ten das Inter­net und E‑mails vor­aus­ge­se­hen? Wer kann heute wis­sen, wel­che neuen Ent­wick­lun­gen es in eini­gen Jahr­zehn­ten geben wird? Was immer aber kom­men mag – wenn es nicht auf der Nega­tiv­liste steht, hat der Staat kein Recht mehr, es zu regeln.
Damit ist Par­la­men­ten die Ent­schei­dungs­frei­heit genom­men. Immer prüft das Forum vorab. Was nicht dem Geist von CETA oder TTIP ent­spricht, darf nicht wei­ter­ver­folgt wer­den. Wer es den­noch tut, begeht Ver­trags­bruch und kann auf Scha­dens­er­satz ver­klagt wer­den. Selbst wenn TTIP nicht kom­men sollte, CETA aber von den Euro­pä­ern rati­fi­ziert wird, kön­nen US-Kon­zerne über ihre kana­di­schen Nie­der­las­sun­gen Europa refeu­da­li­sie­ren.
Ein wich­ti­ger Pas­sus, über den das Regu­la­to­ri­sche Koope­ra­ti­ons­fo­rum zu wachen hat, ist die so genannte „Rat­ched Clause“ (Sperr­klin­ken­klau­sel): Eine ein­mal vor­ge­nom­mene Pri­va­ti­sie­rung darf nicht mehr rück­gän­gig gemacht wer­den. Die bür­ger­li­chen par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tien ver­lie­ren ihre Ent­schei­dungs­frei­heit eine Ent­schei­dung zu revi­die­ren, wenn sie sich als falsch erwie­sen hat und ihre Aus­wir­kun­gen von der Bevöl­ke­rung nicht mehr akzep­tiert wer­den.
Ham­burg hatte das Strom­netz pri­va­ti­siert. Im Jahr 2010 star­tete die Volks­in­itia­tive „Unser Ham­burg – unser Netz“ mit einer Kam­pa­gne für den voll­stän­di­gen Rück­erwerb der Ener­gie­netze. In einer Abstim­mung am 22. Sep­tem­ber 2013 (gemein­sam mit der Bun­des­tags­wahl) erhielt die Vor­lage zur Re-Kom­mu­na­li­sie­rung eine knappe Mehr­heit. Nach CETA/T­TIP-Rege­lun­gen wäre das Ver­trags­bruch und nicht mehr zuläs­sig.
Ber­lin und Paris hat­ten ihre Was­ser­werke an die Firma Veo­lia ver­kauft, um mit dem Erlös Löcher im Haus­halt zu stop­fen. Nach­dem die Bevöl­ke­rung die Fol­gen gespürt hat, ist sie dage­gen auf die Bar­ri­ka­den gegan­gen, in Ber­lin mit einem Volks­ent­scheid. In 2013 hat das Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­hau­ses den Rück­kauf durch die Ber­li­ner Was­ser­be­triebe voll­zo­gen und der zustän­dige Sena­tor konnte erklä­ren: „Das Was­ser gehört wie­der den Ber­li­nern.“ Nach der Sperr­klin­ken­klau­sel bei CETA und TTIP wäre der Rück­kauf Ver­trags­bruch und ver­bo­ten. Keine demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­tion könnte an die­sem soge­nann­ten „Völ­ker­recht“ dann noch etwas ändern.
Die Ver­träge kön­nen uns zwin­gen, Renten‑, Sozial- und Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­teme, die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur, Schu­len und Hoch­schu­len, die Ver­sor­gung mit Was­ser und Elek­tri­zi­tät, die Ent­sor­gung von Müll und Abwas­ser zu pri­va­ti­sie­ren.
Schul­kan­ti­nen kön­nen z. B. von Coca-Cola oder McDonald’s betrie­ben wer­den. Spar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken kön­nen gezwun­gen wer­den, Akti­en­ge­sell­schaf­ten zu wer­den und sich einer Über­nahme durch den Finanz­sek­tor zu öff­nen. Eine Rück­ab­wick­lung ist nicht mehr zuläs­sig. Wenn US-Kon­zerne gegen Arbeit­neh­mer­rechte oder Betriebs­räte, Min­dest­löhne oder Flä­chen­ta­rif­ver­träge, Steu­er­ge­setz oder Wett­be­werbs­re­geln kla­gen, weil sie dadurch ihren Gewinn geschmä­lert sehen, ent­schei­det ein Gericht in Washing­ton, D. C.
Frei­han­del und Kom­mu­nal­po­li­tik
Neben den Ver­hand­lun­gen über die Trans­at­lan­ti­sche Frei­han­dels- und Par­ti­zi­pa­ti­ons-bereit­schaft (TTIP) zwi­schen der EU und den USA, dem weni­ger bekann­ten geplan­ten TiSA (Trade in Ser­vices Agree­ment) Dienst­leis­tungs­ab­kom­men zwi­schen den USA, der EU und 22 wei­te­ren Staa­ten ver­han­delt die EU mit Kanada schon seit Juni 2009 das CETA ‑Abkom­men. Poli­tisch wurde CETA (Com­pre­hen­sive Eco­no­mic and Trade Agree­ment) im Okto­ber 2013 bereits abge­schlos­sen.
Aus durch­ge­si­cker­ten Teil­in­hal­ten der bis­he­ri­gen Ver­hand­lun­gen geht her­vor, dass es sich auch bei CETA – genau wie bei TTIP – neben dem Abbau eini­ger Zölle um den „Abbau nicht tarifä­rer Han­dels­hemm­nisse“, – z. B. Umwelt‑, Arbeits- und Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen – und Inves­ti­ti­ons­schutz für trans­na­tio­na­len Kon­zerne han­delt. CETA hat sicher­lich nicht die glei­che wirt­schaft­li­che Bedeu­tung wie TTIP, aber da es viel wei­ter ver­han­delt ist und die kana­di­schen Märkte mit den US-Märk­ten durch das seit 1994 bestehende Frei­han­dels-abkom­men NAFTA ver­bun­den sind, wird CETA als Blau­pause und Tür­öff­ner für TTIP – und auch TiSA her­hal­ten.
Sowohl in Kanada als auch in Europa – zum Bei­spiel in Frank­reich – orga­ni­sie­ren sich Bürger/innen gegen CETA. “The Trade Jus­tice Net­work“ in Kanada und „10.000 coll­ec­ti­vi­tés ter­ri­to­ria­les fran­çai­ses contre le GMT“ in Frank­reich haben zum Wider­stand gegen CETA/TiSA und TTIP auf­ge­ru­fen. Das Netz­werk in Kanada hat in den Kom­mu­nen klar­ge­macht, dass von CETA auch spe­zi­ell die Kom­mu­nen betrof­fen sind, da es auch Berei­che der kom­mu­na­len Daseins­für­sorge auf den freien Markt brin­gen kann und damit ver­teu­ert. Zahl­rei­che kana­di­sche Kom­mu­nen haben inzwi­schen Reso­lu­tio­nen ver­ab­schie­det, in denen die kana­di­sche Regie­rung auf­ge­for­dert wird, CETA nicht abzu­schlie­ßen.
Dro­hende Pri­va­ti­sie­rung der Grund­ver­sor­gung
Es besteht sowohl in Kanada und der USA als auch in der EU die Gefahr der Aus­höh­lung der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung durch die dro­hen­den Pri­va­ti­sie­run­gen öffent­li­cher Daseins­vor­sorge: Die weit­ge­hende Libe­ra­li­sie­rung und Pri­va­ti­sie­rung von gesell­schaft­lich not­wen­di­gen Gütern wie Was­ser, Bil­dung und Gesund­heit ist schon lange das Ziel vie­ler pri­vat­wirt­schaft­li­cher Dienst­leis­tungs­an­bie­ter. Die ange­peilte Ori­en­tie­rung am Gewinn­ma­xi­mum bei der Ver­mark­tung die­ser Güter birgt jedoch die Gefahr von Qua­li­täts­ein­bu­ßen, Preis­stei­ge­run­gen und eines Aus­schlus­ses ein­kom­mens­schwa­cher Bevöl­ke­rungs­grup­pen von der Ver­sor­gung. Auch könn­ten Ent­schei­dun­gen von Kom­mu­nen, bestimmte öffent­li­che Dienst­leis­tun­gen in eige­ner Regie anzu­bie­ten, von pri­va­ten Unter­neh­men vor Schieds­ge­rich­ten ange­grif­fen und so ver­ei­telt wer­den. Pri­vate Pro­fit­in­ter­es­sen gefähr­den so die Ver­sor­gung mit sau­be­rem Trink­was­ser, preis­wer­tem und öko­lo­gisch pro­du­zier­tem Strom, kun­den­ori­en­tier­tem öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr und sozia­lem Woh­nungs­bau. Es wird in Zukunft in den Kom­mu­nen kaum mög­lich sein,
Auf­träge auf Grund­lage sozia­ler und öko­lo­gi­scher Kri­te­rien zu ver­ge­ben.
Ihnen wird auf diese Weise ein wich­ti­ges Instru­ment der regio­na­len Wirt­schafts­för­de­rung genom­men. Des­halb warnt auch der Baye­ri­scher Städ­te­tag vor der Bedro­hung durch die Frei­han­dels­ab­kom­men. Mit die­sen Abkom­men droht ein wei­te­rer Pri­va­ti­sie­rungs­schub bei Bil­dung, Kul­tur­för­de­rung, Gesund­heit, sozia­len Dienst­leis­tun­gen, Abwas­ser- und Müll­ent­sor­gung, Ener­gie, Ver­kehr und Was­ser­ver­sor­gung.
Wäh­rend nun auch für TTIP belast­bare Doku­mente durch Green­peace gele­akt wur­den, hat die EU-Kom­mis­sion das eng­lisch­spra­chige Doku­ment zu CETA bereits am 26. Sep­tem­ber 2014 ver­öf­fent­licht. Anhand die­ser Doku­mente las­sen sich die Aus­wir­kun­gen auf die Daseins­vor­sorge durch CETA und TTIP kon­kret benen­nen.
Für die Kom­mu­nen in Deutsch­land hat die Orga­ni­sa­ti­ons­frei­heit im Rah­men der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung hohen Stel­len­wert, da hier­durch Bür­ger­nähe, Gemein­wohl­ziele und die Wirt­schaft­lich­keit öffent­li­cher Dienst­leis­tun­gen mit­ein­an­der ver­ein­bar gemacht wer­den kön­nen. Nach Art. 28 Abs. 2 GG ist den Kom­mu­nen das Recht gewährt, im Rah­men der Gesetze Ange­le­gen­hei­ten der ört­li­chen Gemein­schaft in eige­ner Ver­ant­wor­tung zu regeln. Hier­un­ter fal­len his­to­risch die Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Energie‑, Wasser‑, Verkehrs‑, Ent­sor­gungs- und Wohn­dienst­leis­tun­gen.
1. Ener­gie: Im Ener­gie­be­reich stellt sich im Rah­men von inter­na­tio­na­len Han­dels­ab­kom­men die Frage, inwie­fern staat­li­che Maß­nah­men zum Umwelt­schutz, zur ver­bes­ser­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz oder zur För­de­rung Erneu­er­ba­rer Ener­gien ein Han­dels- oder Inves­ti­ti­ons­hemm­nis dar­stel­len. In CETA sowie TTIP fehlt hierzu eine ent­spre­chende Klar­stel­lung. Die EU hat ledig­lich for­mu­liert, dass sich das Recht vor­be­hält, Maß­nah­men zu ergrei­fen, wenn ein kana­di­sches Unter­neh­men von einem Unter­neh­men oder einer Per­son eines Dritt­staa­tes kon­trol­liert wird, das mehr als 5 Pro­zent des gesam­ten Öl‑, Gas- oder Strom­im­ports der EU auf­bringt. Für den Ener­gie­be­reich sind dar­über hin­aus keine wei­te­ren Vor­be­halte for­mu­liert.
Auch für zukünf­tige Ent­wick­lun­gen wie Smart Grids, also intel­li­gente Strom­netze, die sämt­li­che Akteure auf dem Strom­markt durch das Zusam­men­spiel von Erzeu­gung, Spei­che­rung, Netz­ma­nage­ment und Ver­brauch in ein Gesamt­sys­tem inte­grie­ren, wer­den keine Vor­be­halte for­mu­liert. Zu befürch­ten ist, dass welt­weit füh­rende IT-Unter­neh­men wie Google bestehende Lücken so aus­fül­len, dass die Kon­trolle durch kom­mu­nale Ener­gie­un­ter­neh­men ver­lo­ren geht. Die EU-Kom­mis­sion sieht Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-dienst­leis­tun­gen als bereits libe­ra­li­siert an. Die Fra­gen der demo­kra­ti­schen Kon­trolle von IT-Dienst­leis­tun­gen der Daseins­für­sorge wird aber ange­sichts neu­es­ter Ent­wick­lun­gen erst gerade wie­der neu gestellt. Kom­mu­nale Ener­gie- und IT-Dienst­leis­tun­gen unter­lie­gen nach CETA und TTIP dem­nach voll­um­fäng­lich den Libe­ra­li­sie­rungs­ver­pflich­tun­gen.
2. Was­ser: Die EU hat in CETA eine Aus­nahme für bestehende und zukünf­tige Maß­nah­men zur Gewin­nung, Auf­be­rei­tung und Ver­tei­lung von Was­ser an Haus­halte, indus­tri­elle, kom­mer­zi­elle und andere Nut­zer, inklu­sive der Ver­sor­gung mit Trink­was­ser und des Was­ser­ma­nage­ments gelis­tet. Die Was­ser­ver­sor­gung bleibt dem­nach bei CETA unbe­rührt. Den­noch ist Vor­sicht gebo­ten. Der im CETA-Abkom­men ent­hal­tene Inves­ti­ti­ons­schutz würde aus­län­di­schen Inves­to­ren Son­der­rechte gegen­über nur im Inland täti­gen Unter­neh­men wie den Stadt­wer­ken Karls­ruhe gewäh­ren. Diese Son­der­rechte könn­ten sich auch auf die Ertei­lung von Was­ser­rech­ten aus­wir­ken und den behörd­li­chen Ermes­sungs­spiel­raum zuguns­ten von aus­län­di­schen Inves­to­ren ein­schrän­ken. Ein Bei­spiel hier­für ist die Inves­ti­ti­ons­schutz­klage (2009 – 2011) von Vat­ten­fall hin­sicht­lich Bestim­mun­gen zum erteil­ten Was­ser­recht für das Kraft­werk Moor­burg, die spä­ter gelo­ckert wur­den.
Die Stadt­werke ein­zel­ner Kom­mu­nen könn­ten z.B. dann nach­tei­lig betrof­fen wer­den, wenn ein bereits nie­der­ge­las­se­ner, aus­län­di­scher Inves­tor um ein von den Stadt­wer­ken genutz­tes Grund­was­ser­vor­kom­men kon­kur­rie­ren würde. Dar­über hin­aus könnte sich der CETA-Inves­ti­ti­ons­schutz auch bei der Aus­wei­sung von Was­ser­schutz­ge­bie­ten stark nach­tei­lig für die kom­mu­na­len Stadt- und Was­ser­werke aus­wir­ken. Zudem wer­den bestimmte Ent­schei­dun­gen der Stadt­werke auf neu­ar­tige Weise beklag­bar.
Ent­ge­gen ihren Zusa­gen hat die EU-Kom­mis­sion in ihrem TTIP-Ange­bot zu Dienst­leis­tun­gen bestimmte Ver­pflich­tun­gen im Bereich Was­ser­ver­sor­gung ange­bo­ten – sogar hin­sicht­lich Markt­zu­gang. Zudem sind die Aus­nah­me­be­stim­mun­gen im CETA-Abkom­men lücken­haft. Die kom­mu­nale Was­ser­ver­sor­gung bedarf jedoch einer voll­stän­di­gen und rechts­si­che­ren Aus­nahme in allen geplan­ten Han­dels- und Inves­ti­ti­ons­ab­kom­men.
Die Ver­gabe von Kon­zes­sio­nen bedeu­tet für die kom­mu­nale Was­ser­ver­sor­gung häu­fig eine beträcht­li­che Rechts­un­si­cher­heit. Deren geplante Aus­le­gung zulas­ten von Kom­mu­nen und der kom­mu­na­len Was­ser­ver­sor­gung in der EU-Kon­zes­si­ons­richt­li­nie konnte 2013 nach lan­gem Rin­gen ver­mie­den und eine Aus­nahme für die Was­ser­wirt­schaft erwirkt wer­den. Es stellt sich die Frage, inwie­fern sich diese The­ma­tik durch die Hin­ter­tür der Ver­hand­lun­gen zum TTIP-Ver­ga­be­ka­pi­tel wie­der­ho­len könnte. Eine Reihe von Hin­wei­sen zu den Ver­hand­lun­gen gibt Anlass zu Sorge hierzu.
In den USA und Kanada hat das in der EU und Deutsch­land gel­tende Vor­sor­ge­prin­zip keine ver­gleich­bare Gel­tung. Aus Sicht eines vor­sor­gen­den Schut­zes der Was­ser­vor­kom­men kommt der Siche­rung bzw. Stär­kung des Vor­sor­ge­prin­zips in TTIP und CETA eine kaum zu über­schät­zende Bedeu­tung zu.
3. Nah­ver­kehr: Öffent­li­che Mono­pole und exklu­sive Rechte im Ver­kehrs­be­reich sind von den Markt­zu­gangs­ver­pflich­tun­gen in CETA aus­ge­nom­men. Die Aus­nahme gilt für bestehende und zukünf­tige Maß­nah­men. Ob dies auch für TTIP und TiSA gilt, bleibt zumin­dest frag­lich.
4. Ent­sor­gung: In Deutsch­land wird die Abfall­wirt­schaft durch das Kreis­lauf­wirt­schafts-gesetz, die dar­auf fußen­den Ver­ord­nun­gen sowie wei­tere Abfall­ge­setze des Bun­des (z.B. das Elek­tro- und Elek­tronik­ge­setz) und der Län­der (z.B. Abfall­ge­setz NRW) gere­gelt. Zu nen­nen ist die 5‑stufige Ent­sor­gungs­hier­ar­chie aus (1) Ver­mei­dung, (2) Vor­be­rei­tung zur Wie­der­ver­wen­dung, (3) Recy­cling, (4) sons­tige Ver­wer­tung und (5) Besei­ti­gung. In CETA hat Deutsch­land eine Aus­nahme für „Waste manage­ment: Sewage, refuse dis­po­sal, and sani­ta­tion ser­vices“ gelis­tet. Die viel­fäl­ti­gen Dienst­leis­tun­gen, die in den Bereich der Ent­sor­gung fal­len, wer­den mit dem Begriff „refuse dis­po­sal“, der eigent­lich ledig­lich die Abfall­be­sei­ti­gung meint, daher nur unzu­rei­chend erfasst. Es besteht daher die Gefahr, dass bei einer Ent­wick­lung der Abfall- zu einer Wert­stoff­wirt­schaft der Begriff „waste“ nicht mehr pas­send ist.
Außer­dem ist für Trä­ger der Daseins­für­sorge wich­tig, dass bestehen­des und zukünf­ti­ges Umwelt­recht nicht aus­ge­he­belt wird. Denn die Ent­sor­gungs­wege oder die Depo­nie­rung bei­spiels­weise in den USA sind güns­ti­ger als CO²-neu­trale Ver­bren­nungs­an­la­gen oder auf­wen­dige Recy­cling­sys­teme, sodass die Ver­brin­gung gan­zer Schiffs­la­dun­gen in die USA wirt­schaft­li­cher sein könnte. Das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz (Abfall­hier­ar­chie, Ver­wer­tungs-quo­ten, etc.), die TA Sied­lungs­ab­fall (Tech­ni­sche Anlei­tung zur Ver­wer­tung, Behand­lung und sons­ti­gen Ent­sor­gung von Sied­lungs­ab­fäl­len, ins­be­son­dere dem Ver­bot der Depo­nie­rung orga­ni­scher Abfälle) und die 17. Bun­des-Immis­si­ons­schutz-Ver­ord­nung (Ver­ord­nung über die Ver­bren­nung und die Mit­ver­bren­nung von Abfäl­len vom 2. Mai 2013, die u.a. die Anfor­de­run­gen an Müll­ver­bren­nungs­an­la­gen und an die Abgas­rei­ni­gung stellt) müs­sen wei­ter Bestand haben.
Für kom­mu­nale Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men ist dar­über hin­aus von Bedeu­tung, dass inter­kom­mu­nale Zusam­men­ar­beit und „In-House“-Vergaben wei­ter­hin mög­lich blei­ben. Diese Instru­mente der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung wer­den nach gel­ten­dem EU-Recht aus­drück­lich aner­kannt, aber in CETA und TTIP nicht abge­bil­det.
5. Wei­tere kom­mu­nale Dienst­leis­tun­gen: Durch die Wahl des Nega­tiv­lis­ten­an­sat­zes müs­sen in CETA und TTIP alle Berei­che gelis­tet wer­den, die in Zukunft eine Markt­zu­gangs­be­schrän­kung dar­stel­len könn­ten, aber von den Libe­ra­li­sie­rungs­be­stim­mun­gen aus­ge­nom­men wer­den sol­len. Zahl­rei­che kom­mu­nale Dienst­leis­tun­gen wur­den jedoch nicht gelis­tet. Hierzu zäh­len die öffent­li­che Beleuch­tung, öffent­li­cher Park­raum, Grün­flä­chen, Breit­band­ver­sor­gung, sozia­ler Woh­nungs­bau, der neben kom­mu­na­len auch durch lan­des­weite Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten erfolgt, Stu­den­ten­woh­nun­gen oder Schul­kan­ti­nen.
Auch unter­lie­gen durch den Nega­tiv­lis­ten­an­satz grund­sätz­lich alle „neuen“ Dienst­leis­tun­gen Markt­zu­gangs­ver­pflich­tun­gen. Dadurch könn­ten staat­li­che Maß­nah­men in Berei­chen, die sich in Zukunft erst noch ent­wi­ckeln, womög­lich als „dis­kri­mi­nie­rend“ ange­se­hen wer­den. Dies könnte ins­be­son­dere für den Bereich der IT-Dienst­leis­tun­gen in Zukunft rele­vant sein.
6. Kul­tur: Für den Kul­tur­be­reich gilt, dass zwar „audio-visu­elle“ Medien vom Anwen­dungs­be­reich aus­ge­nom­men wur­den, sich dar­aus jedoch keine Gene­ral­aus­nahme für den Kul­tur­be­reich ablei­tet. Die UN-Kon­ven­tion zum Schutz der kul­tu­rel­len Vielfalt1, die von der EU und Kanada rati­fi­ziert wurde, sichert den Unter­zeich­nern die gegen­sei­tige Aner­ken­nung einer eigen­stän­di­gen Kul­tur­för­de­rung völ­ker­recht­lich zu. In Bezug auf TTIP ist jedoch bedenk­lich, dass die US-Regie­rung die UN-Kon­ven­tion bis­lang nicht unter­zeich­net hat. Darin spie­geln sich nicht zuletzt ein unter­schied­li­ches Staats­ver­ständ­nis und damit auch ein unter­schied­li­ches Ver­ständ­nis über die Rolle des Staa­tes in kul­tu­rel­len Ange­le­gen­hei­ten. Letzt­lich bleibt jedoch auch in CETA unge­klärt, wie kul­tu­relle Güter und Dienst­leis­tun­gen defi­niert wer­den. Es stellt sich bei­spiels­weise die Frage, ob dies digi­tale Ange­bote wie Down­load­por­tale mit ein­schließt. In die­sen Berei­chen sind offen­sive ame­ri­ka­ni­sche Inter­es­sen zu ver­mu­ten. Uner­wähnt blei­ben auch öffent­li­che – meist durch die Bun­des­län­der kon­trol­lierte Rund­funk­an­stal­ten (wie bei­spiels­weise der WDR, Radio Bre­men oder der saar­län­di­sche Rund­funk) sowie städ­ti­sche Orches­ter und kom­mu­nale sowie lan­des­weite Kultureinrichtungen.

7. Arbeit­neh­mer­rechte: Durch weit­ge­hende Libe­ra­li­sie­rungs­ver­pflich­tun­gen und ver­schärfte Regeln im öffent­li­chen Beschaf­fungs­we­sen wird zusätz­li­cher Druck auf Tarif­ver­träge und Löhne ent­ste­hen. Arbeit­neh­mer­rechte kön­nen zudem über Schieds­ge­richts­ver­fah­ren ange­grif­fen wer­den, wie die Klage des fran­zö­si­schen Kon­zerns Veo­lia gegen den ägyp­ti­schen Min­dest­lohn vor einem pri­va­ten Schieds­ge­richt zeigt.
Har­mo­ni­sie­run­gen oder Anglei­chun­gen von Nor­men und Stan­dards füh­ren zu einer Her­ab­sen­kung des Niveaus, da sich die Ver­trags­par­teien in der Regel auf den kleins­ten gemein­sa­men Nen­ner eini­gen. Es ist nicht gelun­gen, die Rati­fi­zie­rung der ILO-Kern­ar­beits­nor­men2 als Bedin­gung für den Abschluss von Han­dels­ab­kom­men zu machen. Diese regeln grund­le­gende Rechte der Beschäf­tig­ten, wie das Ver­bot von Kin­der­ar­beit oder freie gewerk­schaft­li­che Betä­ti­gung. Die USA haben bis­her nur zwei von acht ILO-Kern­ar­beits­nor­men rati­fi­ziert. Unsere For­de­rung besteht daher darin, dass die Kern­ar­beits-nor­men der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­tion ILO wie uni­ver­selle Men­schen­rechte behan­delt wer­den. Hierzu gehö­ren auch Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten wie Geld­stra­fen oder Han­dels-sank­tio­nen.
In CETA wer­den Gre­mien ein­ge­rich­tet, denen weit­ge­hende Rechte zur wei­te­ren Inter­pre­ta­tion des geplan­ten Abkom­mens zuge­stan­den wer­den. Hier­durch wird die Wei­ter­ent­wick­lung des inter­na­tio­na­len Han­dels­rechts an Par­la­men­ten vor­bei rei­nen Exe­ku­tiv­or­ga­nen zuge­bil­ligt, wodurch demo­kra­ti­sche Mit­wir­kung aus­ge­schlos­sen wird.
Die Frei­han­dels­ver­träge hät­ten direkte Aus­wir­kun­gen auf die kom­mu­nale Daseins­vor­sorge, also auf die grund­le­gende Ver­sor­gung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, etwa mit Ener­gie und Trink­was­ser, dem ÖPNV oder aber der Müll­ab­fuhr.
Das Köl­ner Netz­werk für Daseins­vor­sorge hat fest­ge­stellt, wel­che Aus­wir­kun­gen CETA, also das bereits aus­ge­han­delte Abkom­men zwi­schen Kanada und Europa, haben wird: Sämt­li­che Dienst­leis­tun­gen der Daseins­vor­sorge, die sich zukünf­tig durch tech­no­lo­gi­schen, sozia­len oder demo­gra­fi­schen Wan­del erge­ben, sind den Kom­mu­nen ent­zo­gen. Auch die kom­mu­na­len Netze für Strom, Gas, Was­ser und Fern­wärme, Breit­band, Smart Grids – also die digi­ta­len Netze –, die öffent­li­che Beleuch­tung, die Grün­flä­chen, die Bin­nen- und See­hä­fen, der öffent­li­che Woh­nungs­bau – all das ist bei CETA nicht vor Pri­va­ti­sie­rung geschützt.
Die Ver­sor­gung mit grund­le­gen­den Gütern zu güns­ti­gen Prei­sen in guter Qua­li­tät ist gefähr­det. Ebenso die Sicher­stel­lung einer ver­läss­li­chen Infra­struk­tur für die regio­na­len klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men. Es dro­hen Preis­stei­ge­run­gen von bis zu 400 Pro­zent, die bei der Pri­va­ti­sie­rung der Trink­was­ser­ver­sor­gung zu beob­ach­ten waren. In Ber­lin hat man des­halb die Was­ser­ver­sor­gung wie­der zurück in die städ­ti­sche Hand gebracht. Zudem war die Was­ser­qua­li­tät merk­lich gesun­ken. Meist gehen mit Pri­va­ti­sie­run­gen auch Per­so­nal­ab­bau und Gehalts­kür­zun­gen ein­her. All dies ent­zieht den Regio­nen und Bun­des­län­dern Kauf­kraft und belas­tet die Sozialkassen.

Im Moment flie­ßen die Gewinne der Stadt­werke in die Haus­halte der Städte und Gemein­den. Es ist zu befürch­ten, dass durch CETA und TTIP die Städte und Gemein­den finan­zi­ell hand­lungs­un­fä­hig wer­den. Die Stadt­werke Köln geben bei­spiels­weise jedes Jahr rund 110 Mil­lio­nen Euro in die Stadt­kasse. Wenn durch Pri­va­ti­sie­rung ein Teil die­ser Zah­lun­gen ent­fällt, wird es im städ­ti­schen Haus­halt eng. Eine wei­tere Gefahr ist, dass die Gewer­be­steuer ein­bricht, die die größte Ein­nah­me­quelle der Stadt ist. In Köln wird sie zu einem gro­ßen Teil von klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men ent­rich­tet. Dazu zäh­len schließ­lich 95 Pro­zent aller Betriebe im Raum Köln. Und die sehen sich durch CETA und TTIP mas­siv in ihrer Exis­tenz bedroht.
Das Euro­päi­sche Rechts­zen­trum in Bre­men hat ein Gut­ach­ten zu CETA erstellt. Dar­aus geht her­vor, dass Sozial‑, Arbeits‑, Umwelt- und Men­schen­rechts­stan­dards in CETA nicht aus­rei­chend ver­an­kert sind. Schutz­zölle sind dazu da, unter­schied­li­che Stan­dards zu schüt­zen, weil man sagt: Uns ist wich­tig, dass die Umwelt intakt bleibt und dass Mit­ar­bei­ter sozial abge­si­chert sind. Doch mit CETA wer­den Unter­neh­men, die mit nied­ri­gen Stan­dards und ent­spre­chend güns­ti­ger arbei­ten, ihre Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen bei uns unge­hin­dert anbie­ten kön­nen. Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die nicht inter­na­tio­nal ope­rie­ren und sich wei­ter­hin an höhere Stan­dards hal­ten müs­sen, haben das Nach­se­hen.
Einer der Kri­tik­punkte an den geplan­ten „Freihandels“-Abkommen ist der soge­nannte „Inves­to­ren­schutz“. Ideal wäre es, wenn Stadt­rat, Lan­des­par­la­ment oder Bun­des­rat nach der Maß­gabe „nützt es den Bür­gern oder scha­det es ihnen?“ ent­schei­den wür­den. Bei dem Abschluss ent­spre­chen­der Abkom­men wird zukünf­tig die Frage aus­schließ­lich lau­ten: „Han­deln wir uns mit unse­rer Ent­schei­dung womög­lich eine Schieds­ge­richts­klage ein?“ Wenn eine Kom­mune eine Ent­schei­dung trifft, die einen Inves­tor aus des­sen Sicht schä­digt – und das muss nicht ein­mal zutref­fen – dann kann der Inves­tor kla­gen und die Stadt Köln sowie das Land NRW müss­ten für die Kos­ten auf­kom­men.
Allein in Deutsch­land haben inzwi­schen rund 330 Städte und Kom­mu­nen kri­ti­sche Reso­lu­tio­nen gegen CETA, TTIP und TiSA ver­ab­schie­det. Wich­tig ist, dass noch viel mehr Men­schen die Euro­päi­sche Bür­ger­initia­tive unter­stüt­zen, es haben bereits 3,4 Mil­lio­nen Euro­päer gegen die Abkom­men gestimmt. Im März 2015 war Köln die erste deut­sche Mil­lio­nen­stadt, die mit gro­ßer Mehr­heit eine Reso­lu­tion gegen CETA, TTIP und TiSA ver­ab­schie­det hat.
Wir unter­stüt­zen dabei die Arbeit des Köl­ner Bünd­nis­ses gegen die Frei­han­dels­ab­kom­men. Aus­ge­hend von der poli­ti­schen Erfah­rung, dass ein­zelne Orga­ni­sa­tio­nen und Par­teien zu schwach sind, die mit den Trans­at­lan­ti­schen Frei­han­dels­ab­kom­men CETA (EU-Kanada), TTIP (EU- USA) und TiSA (EU, USA, Kanada und wei­tere 22 Staa­ten) ver­bun­de­nen Angriffe trans­na­tio­na­ler Kon­zerne auf die sozia­len, öko­lo­gi­schen und arbeits­recht­li­chen Schutz­klau­seln in den betei­lig­ten Wirt­schafts­räu­men abzu­weh­ren, grün­de­ten sich europa- und welt­weit Bünd­nisse gegen CETA, TTIP und TiSA. So auch im März 2014 das ‚Köl­ner Bünd­nis gegen TTIP (CETA/TiSA)‘ mit dem fol­gen­den Selbstverständnis:
 Wir wol­len CETA und TTIP ver­hin­dern, da sie zwecks Inves­ti­ti­ons­schutz pri­vate Inves­tor-Staat-Schieds­ge­richts­ver­fah­ren und Rege­lun­gen zur soge­nann­ten Regu­la­to­ri­schen Koope­ra­tion ein­füh­ren wol­len. Diese wür­den demo­kra­ti­sche und rechts­staat­li­che Struk­tu­ren zuguns­ten der Pro­fite glo­bal han­deln­der Kon­zerne wei­ter aushöhlen; 
 Wir wol­len ver­hin­dern, dass in gehei­men Ver­hand­lun­gen Arbeits‑, Sozial‑, Umwelt‑, Daten­schutz- und Ver­brau­cher­schutz­stan­dards gesenkt werden; 
 Wir wol­len ver­hin­dern, dass mit CETA, TTIP und vor allem TiSA öffent­li­che Dienst­leis­tun­gen (z.B. die kom­mu­nale Was­ser­ver­sor­gung) und Kul­tur­gü­ter dere­gu­liert und dem Zugriff trans­na­tio­na­ler Kon­zerne aus­ge­lie­fert wer­den. Pri­va­ti­sie­run­gen gro­ßen Stils im Bereich der kom­mu­na­len Daseins­vor­sorge wür­den Tür und Tor geöff­net wer­den.
Diese Ziele sind für uns nicht von­ein­an­der zu tren­nen, unser Wider­stand endet erst mit der kom­pro­miss­lo­sen und voll­stän­di­gen Durch­set­zung aller genann­ten Ziele. Wir leh­nen CETA, TTIP und TiSA in Gänze und ohne Aus­nah­men ab, oder wie es unsere Kurz­for­mel aus­drückt: „CETA, TTIP und TiSA in die Tonne!“
Zur­zeit kur­sie­ren viele wider­sprüch­li­che Infor­ma­tio­nen dar­über, wann und wie über die Anwend­bar­keit von CETA abge­stimmt wird. In der Stel­lung­nahme von Prof. Fisahn heißt es: „Der Rat der EU kann beschlie­ßen, dass völ­ker­recht­li­che Ver­träge vor­läu­fig anwend­bar sind. Vor der for­mel­len Annahme durch das Par­la­ment und der Rati­fi­zie­rung, wer­den die ver­ein­bar­ten Regeln schon ange­wen­det. In der Bun­des­re­pu­blik gibt es kein ver­gleich­ba­res Ver­fah­ren: Regeln gel­ten erst, wenn das Par­la­ment zuge­stimmt hat.
Dane­ben gibt es viele wider­sprüch­li­che Infor­ma­tio­nen dar­über, wann, ob und wie über CETA beschlos­sen wird. Wir sind der Auf­fas­sung, dass die Bun­des­re­gie­rung gegen das GG ver­sto­ßen würde, wenn sie der vor­läu­fi­gen Anwend­bar­keit zustimmt. Des­halb erscheint dies als rich­ti­ger Zeit­punkt, um beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Antrag zu stel­len, die Zustim­mung der Bun­des­re­gie­rung zur vor­läu­fi­gen Anwen­dung zu unter­sa­gen. Dabei ist jedoch zu beden­ken, dass es sich nur um eine vor­läu­fige Tages­ord­nung han­delt, die also noch geän­dert wer­den kann, so dass sich der Ter­min ver­schie­ben könnte.“
Am Mon­tag, den 02.05.2016 wur­den bis­her geheime Doku­mente aus den Ver­hand­lun­gen über das trans­at­lan­ti­sche Frei­han­dels­ab­kom­men TTIP als Leak ver­öf­fent­licht. Die Texte waren Green­peace zuge­spielt wor­den und sind ab sofort für die Öffent­lich­keit zugäng­lich.
Die ver­trau­li­chen Doku­mente ent­hal­ten kon­krete Text­vor­schläge bei­der Ver­hand­lungs­part­ner und geben dar­über hin­aus Hin­weise auf den Ver­lauf der Ver­hand­lun­gen und die Tak­tik der bei­den Sei­ten. Zum ers­ten Mal sind damit auch kon­krete For­de­run­gen der US-Regie­rung öffent­lich gewor­den. Die Texte zei­gen deut­lich, dass die Geg­ne­rIn­nen des Abkom­mens mit ihren Ein­schät­zun­gen rich­tig lagen:
Die USA wol­len mit Gen­tech­nik und Hor­mon­fleisch auf den euro­päi­schen Markt. Ent­ge­gen der Ver­si­che­run­gen sei­tens der EU-Kom­mis­sion wird dar­über auch ver­han­delt.
Die USA grei­fen das Vor­sor­ge­prin­zip im Ver­brau­cher- und Umwelt­schutz in den Ver­hand­lun­gen offen­siv an.
Die Schieds­ge­richte für Scha­dens­er­satz­kla­gen von aus­län­di­schen Inves­to­rIn­nen sind nach wie vor eine große Gefahr. Nicht ein­mal die Reform­vor­schläge von Han­dels­kom­mis­sa­rin Malm­ström wur­den bis­her dis­ku­tiert.
Es wird über einen Rat für regu­la­to­ri­sche Kooper­ta­tion ver­han­delt. Dahin­ter steckt ein Angriff auf die Demo­kra­tie, weil die fak­ti­sche Macht von gewähl­ten Par­la­men­ten geschwächt wird.
Die Ver­hand­lun­gen sind nicht Aus­druck einer Wer­te­ge­mein­schaft oder einer geo­po­li­ti­schen Stra­te­gie, son­dern ein­fach ein Gefeil­sche um Markt­an­teile. Beide Sei­ten ver­tei­di­gen bis ins Detail die Inter­es­sen der eige­nen Mono­pol­in­dus­trie.
Wie geht es wei­ter?
Unsere Auf­gabe muss nun sein:
1.) Sich grund­sätz­lich gegen alle Frei­han­dels­ab­kom­men zur Wehr zu set­zen.
2.) CETA und die Eco­no­mic Part­ner­ship Agree­ments (EPA’s) in den Mit­tel­punkt unse­rer Akti­vi­tä­ten zu rücken und gegen diese Abkom­men ähn­lich erfolg­rei­che Kam­pa­gnen zu initi­ie­ren, wie uns das gegen TTIP gelun­gen ist.
Dass die Kam­pa­gnen gegen die Frei­han­dels­ab­kom­men erfolg­reich sein kön­nen, zei­gen die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen in eini­gen EU-Staa­ten. Von der Öffent­lich­keit fast unbe­merkt hat das wal­lo­ni­sche Regio­nal­par­la­ment Ende April die Zustim­mung zu CETA ver­wei­gert. Bel­gien kann damit dem Pakt nicht zustim­men. Neben Bel­gien sind Grie­chen­land und Por­tu­gal poten­zi­elle Kan­di­da­ten, die das Abkom­men ableh­nen könn­ten.
Auch Luxem­burg könnte die Rati­fi­zie­rung des CETA-Abkom­mens mit Kanada durch­ein­an­der­brin­gen: Das Par­la­ment hat am Diens­tag, den 07. Juni die Regie­rung des Groß­her­zog­tums auf­ge­for­dert, CETA in sei­ner jet­zi­gen Form nicht zuzu­stim­men. Die Abge­ord­ne­ten kri­ti­sie­ren vor allem das Sys­tem der Staat-Inves­tor-Schieds­ge­richte. Bis auf zwei Ent­hal­tun­gen stimm­ten alle Volks­ver­tre­te­rIn­nen zu.
Auch das nie­der­län­di­sche Par­la­ment hat sich mit sehr gro­ßer Mehr­heit skep­tisch gezeigt: Die Abge­ord­ne­ten beschlos­sen, dass die Regie­rung der vor­läu­fi­gen Anwen­dung von CETA ohne expli­zi­ten Par­la­ments­be­schluss nicht zustim­men darf. Und Rumä­nien droht, ein Veto gegen das Abkom­men ein­zu­le­gen, wenn sich Kanada bei der dis­kri­mi­nie­ren­den Visa-Ver­gabe an rumä­ni­sche und bul­ga­ri­sche Staats­an­ge­hö­rige nicht bewegt.
Wegen die­ser ableh­nen­den Hal­tung eini­ger Län­der will die EU-Kom­mis­sion jetzt bei dem Rati­fi­zie­rungs­pro­zess die natio­na­len Par­la­mente ganz aus­schal­ten. Ent­spre­chend hat Jun­cker Anfang Juli ver­kün­det, CETA sei ein Abkom­men, das allein in die Zustän­dig­keit der EU falle. Folg­lich hät­ten die natio­na­len Par­la­mente nichts zu sagen und der EU-Rat brau­che nur eine qua­li­fi­zierte Mehr­heit, statt der sonst nöti­gen Ein­stim­mig­keit, um CETA in Kraft zu set­zen. Diese Rechts­auf­fas­sung, die der Rechts­auf­fas­sung der Mehr­heit der Regie­run­gen im EU-Rat wider­spricht, ist nicht neu.

Die Regie­run­gen hal­ten CETA für ein gemisch­tes Abkom­men, weil es eine Viel­zahl von
Berei­chen regelt, die in natio­nale Zustän­dig­keit fal­len. Neu ist, dass die Kom­mis­sion so tut, als könne sie dar­über bestim­men, wel­chen Cha­rak­ter CETA hat. Das ist aber nicht der Fall. Die Regie­run­gen haben der Kom­mis­sion den Auf­trag gege­ben, ein gemisch­tes Abkom­men zu ver­han­deln. Sie hat nicht die Kom­pe­tenz, am Ende zu sagen, das, was sie aus­ge­han­delt hat, sei ein EU-only-Abkommen.

Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV3, der die Abän­de­rung von Geset­zen regelt, für die die Kom­mis­sion das Vor­schlags­recht hat. Diese kann der Rat vor Wei­ter­lei­tung an das EU-Par­la­ment tat­säch­lich nur ein­stim­mig abän­dern. Das, so die Kom­mis­sion gelte nun auch für die Ein­schät­zung der Kom­mis­sion zur Rechts­na­tur von CETA. Das ist aus zwei­er­lei Grün­den falsch. Selbst wenn Arti­kel 293 ein­schlä­gig wäre: Der Rat kann
eine Geset­zes­vor­lage ableh­nen, statt sie zu ändern. Dann muss die Kom­mis­sion mit einem neuen, mehr­heits­fä­hi­gen Vor­schlag kom­men. Wich­ti­ger noch. Es gibt einen spe­zi­el­len Art. 218 AEUV für die Ver­ab­schie­dung von völ­ker­recht­li­chen Ver­trä­gen, und die­sem zufolge hat der Rat das Sagen.

Mer­kel und Gabriel könn­ten und müss­ten also, wenn sie ihre viel­fa­chen Ver­spre­chen ein­hal­ten woll­ten, dass der Bun­des­tag nach ein­ge­hen­der Bera­tung das Sagen über CETA haben werde, Jun­cker in die Parade fah­ren und klar­stel­len, bzw. ernst­haft prü­fen las­sen, wer bestimmt, wel­che Rechts­na­tur CETA hat. Doch nichts der­glei­chen geschieht. Statt­des­sen tun beide so, als sei die Rechts­auf­fas­sung der Kom­mis­sion kor­rekt und
unum­stöß­lich. Dass der Rat die Ein­schät­zung der Kom­mis­sion zur Rechts­na­tur von CETA nicht ein­stim­mig zurück­weist, wer­den min­des­tens die Ita­lie­ner sicher­stel­len, denen die Kom­mis­sion nöti­gen­falls mit einer Geneh­mi­gung von Hil­fen für die ita­lie­ni­schen Ban­ken danke sagen könnte. Die Bun­des­re­gie­rung kann also gefahr­los dage­gen stim­men und sich besie­gen lassen.

Die Frak­tion DIE LINKE im Bun­des­tag hat am 07. Juli ange­kün­digt, auch auf recht­li­chem Wege gegen den dro­hen­den Abschluss des Frei­han­dels- und Inves­ti­ti­ons­schutz-abkom­mens CETA vor­zu­ge­hen. Die Frak­tion und ihre Abge­ord­ne­ten wer­den gegen die Rati­fi­zie­rung von CETA Organ­klage und Ver­fas­sungs­be­schwer­den vor dem Bun­des-ver­fas­sungs­ge­richt erhe­ben, denn das Frei­han­dels­ab­kom­men ist aus ihrer Sicht nicht nur poli­tisch falsch, son­dern auch verfassungswidrig.

Um die par­la­men­ta­ri­schen Ent­schei­dun­gen wei­ter­hin im Sinne der Ableh­nung der Frei­han­dels­ab­kom­men zu beein­flus­sen, ist es nach wie vor not­wen­dig, den Druck auf der Straße zu erhö­hen und damit euro­pa­weit deut­lich zu machen, dass sich ein brei­tes gesell­schaft­li­ches Bünd­nis gegen die Frei­han­dels­ab­kom­men stellt.

Warum wird am 17.9. demonstriert?

In der Woche nach dem 17. Sep­tem­ber plant die SPD einen Par­tei­kon­vent um über ihre Zustim­mung zu CETA abzu­stim­men, dies hat die SPD-Basis ihrem Vor­sit­zen­den Gabriel abge­run­gen. Danach wird auf euro­päi­scher Ebene über die Zustim­mung über den aus­ver­han­del­ten Ver­trag ent­schie­den. Damit ist klar: der Druck auf die SPD-Füh­rung muss im Vor­feld wei­ter stei­gen, viele SPD-Mit­glie­der sind gegen TTIP und CETA und wir wol­len sie in ihrer ableh­nen­den Hal­tung bestär­ken. Zudem fin­det am 22./23. Sep­tem­ber eine ent­schei­dende Sit­zung des Han­dels­mi­nis­ter­rats zu CETA statt.

Auch TTIP hat einen schwe­ren Schlag erlit­ten: Zahl­rei­che Poli­ti­ke­rIn­nen gin­gen in den letz­ten Tagen auf Distanz zu dem Abkom­men, dar­un­ter der Fran­zö­si­sche Prä­si­dent Fran­çois Hol­lande, der neue Öster­rei­chi­sche Bun­des­kanz­ler Chris­tian Kern und Bernd Lange, der Vor­sit­zende des Han­dels­aus­schus­ses des Euro­päi­schen Parlaments.

Doch noch sind weder CETA noch TTIP geschei­tert. Wir arbei­ten wei­ter, bis der Spuk wirk­lich vor­bei ist. Der Schwer­punkt der nächs­ten Monate wird es jedoch, die Rati­fi­zie­rung von CETA zu ver­hin­dern, denn viele Pro­bleme, die TTIP brin­gen würde, sind in dem fer­ti­gen Ver­trag mit Kanada ebenso enthalten.

Dazu haben wir viel vor:

Mit einer neuen Kam­pa­gne wer­den wir es Bür­ge­rIn­nen aus ganz Europa ermög­li­chen, sich direkt an die Abge­ord­ne­ten im Euro­päi­schen Par­la­ment zu wen­den.
In Koope­ra­tion mit dem „Mehr Demo­kra­tie“ e.V. wol­len wir mit einer Volks­in­itia­tive in NRW die Rati­fi­zie­rung von CETA im Bun­des­rat ver­hin­dern und gleich­zei­tig in den Land­tags­wahl­kampf eingreifen.4
Der nächste Höhe­punkt ist am Sams­tag, dem 17. Sep­tem­ber. Nach den erfolg­rei­chen Groß­de­mons­tra­tio­nen am 10. Okto­ber in Ber­lin und am 23. April 2016 zum Obama-Besuch in Han­no­ver geht der Pro­test gegen TTIP und CETA in die nächste Runde: Mit einem bun­des­wei­ten Akti­ons­tag wol­len wir ein­mal mehr deut­lich machen, dass die Büge­rin­nen und Bür­ger diese Abkom­men ableh­nen. Für die­sen Tag plant das­selbe Bünd­nis, das bereits die erfolg­rei­chen Demons­tra­tio­nen im Okto­ber in Ber­lin und im April in Han­no­ver orga­ni­sierte, in sie­ben Städ­ten regio­nale Groß­de­mons­tra­tio­nen. Die Demo-Stand­orte sind jetzt fix: Ham­burg, Ber­lin, Leip­zig, Köln, Frankfurt/Main, Stutt­gart und Nürn­berg. Auch der DGB ist wie­der mit dabei und ruft zur Teil­nahme auf.