Refe­rat: Mie­ten und Wohnen

Woh­nungs­kon­zerne ebenso wie Grund und Boden gehö­ren in Gemeineigentum!

Fried­rich Engels hält die Woh­nungs­not für „ein not­wen­di­ges Erzeug­nis der bür­ger­li­chen Gesell­schafts­form“. Er schreibt, dass „die eine Gesell­schaft nicht ohne Woh­nungs­not bestehen kann, in der die große arbei­tende Masse auf Arbeits­lohn, also auf die zu ihrer Exis­tenz und Fort­pflan­zung not­wen­dige Summe von Lebens­mit­teln, aus­schließ­lich ange­wie­sen ist; in der fort­wäh­rend neue Ver­bes­se­run­gen der Maschi­ne­rie usw. Mas­sen von Arbei­tern außer Arbeit set­zen; in der hef­tige, regel­mä­ßig wie­der­keh­rende indus­tri­elle Schwan­kun­gen einer­seits das Vor­han­den­sein einer zahl­rei­chen Reser­ve­ar­mee von unbe­schäf­tig­ten Arbei­tern bedin­gen, ande­re­seits zeit­wei­lig die große Masse der Arbei­ter arbeits­los auf die Straße trei­ben; in der Arbei­ter mas­sen­haft in den gro­ßen Städ­ten zusam­men­ge­drängt wer­den, und zwar rascher, als unter den bestehen­den Ver­hält­nis­sen Woh­nun­gen für sie ent­stehn, in der also für die infams­ten Schwei­ne­ställe sich immer Mie­ter fin­den müs­sen; in der end­lich der Haus­be­sit­zer, in sei­ner Eigen­schaft als Kapi­ta­list, nicht nur das Recht, son­dern, ver­möge der Kon­kur­renz, auch gewis­ser­ma­ßen die Pflicht hat, aus sei­nem Haus­ei­gen­tum rück­sichts­los die höchs­ten Miet­preise her­aus­zu­schla­gen. In einer sol­chen Gesell­schaft ist die Woh­nungs­not kein Zufall, sie ist eine not­wen­dige Insti­tu­tion, sie kann mit­samt ihren Rück­wir­kun­gen auf die Gesund­heit usw. nur besei­tigt wer­den, wenn die ganze Gesell­schafts­ord­nung, der sie ent­springt, von Grund aus umge­wälzt wird.“ (Zur Woh­nungs­frage, 1872, MEW 18, 236)

Richard-Wag­ner-Straße 6 bis 10

Am 29. Okto­ber 2019 musste sich der Lie­gen­schafts­aus­schuss der Stadt Köln mit einem erstaun­li­chen Antrag befas­sen: „Mit dem Ziel, bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaf­fen, spricht sich der Lie­gen­schafts­aus­schuss wie schon die Bezirks­ver­tre­tung 1 – Innen­stadt für die Ent­eig­nung der Grund­stü­cke Richard-Wag­ner-Straße 6 bis 10 aus. Die Ver­wal­tung wird daher beauf­tragt, alle Vor­aus­set­zun­gen dafür zu schaf­fen, um ein Ent­eig­nungs­ver­fah­ren gegen den Eigen­tü­mer die­ser Grund­stü­cke ein­lei­ten zu können.“

Einige Monate zuvor, im März 2019, hatte die Bezirks­ver­tre­tung Innen­stadt auf Initia­tive der Links­par­tei (nament­lich Michael Schef­fer, „Recht auf Stadt“) ein Ent­eig­nungs­ver­fah­ren gemäß Bau­ge­setz­buch bean­tragt, bzw. gemäß Gesetz über Ent­eig­nung und Ent­schä­di­gung für das Land Nord­rhein-West­fa­len. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer war Eber­hard Stöppke. Er hatte im Jahr 2007 das 418 Qua­drat­me­ter große Grund­stück am Rudolf­platz erwor­ben und sich ver­pflich­tet, dort bis 2009 ein Geschäfts-Wohn­haus und eine Tief­ga­rage zu errich­ten. Das geschah aber nicht. Im Gegen­teil. Stöppke wei­gerte sich, der Auf­for­de­rung der Stadt nach­zu­kom­men und sein Trüm­mer­grund­stück in der Nähe des Rudolf­plat­zes end­lich zu bebauen. Auch ein Gerichts­ur­teil konnte ihn nicht über­zeu­gen. Geklagt hatte die Stadt Köln. Stöppke wurde im April 2018 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe von 710.000 Euro plus Zin­sen ver­ur­teilt, ins­ge­samt zu 840.000 Euro. Bis zu die­sem Betrag hat­ten sich die fäl­li­gen Ver­trags­stra­fen von monat­lich 10.000 Euro ange­sam­melt. Aber das juckte den Eigen­tü­mer wenig, denn unter­des­sen hatte er ein Kauf­an­ge­bot über 9,12 Mil­lio­nen Euro vor­lie­gen. Und er ging in Revi­sion. Das Ober­lan­des­ge­richt Köln bestä­tigte im Novem­ber 2018 erwar­tungs­ge­mäß das Land­ge­richts­ur­teil vom April. Es tat sich aber immer noch nichts. Unter­des­sen ist Eber­hard Stöppke im Juni 2022 im Alter von 87 Jah­ren gestor­ben. Im Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res (2024) waren die Straf­zah­lun­gen von ins­ge­samt 1,8 Mil­lio­nen Euro auf­ge­lau­fen. Aber die Markt­ge­setze wir­ken wei­ter. Der Wert des Grund­stücks stieg und steigt. Nun­mehr steht es zum Ver­kauf. Es dürfte uns wun­dern, wenn hier am Ende Woh­nun­gen, gar bezahl­bare Woh­nun­gen, ent­stün­den. Es kenn­zeich­net die Lie­gen­schafts­po­li­tik der Stadt, dass am Tag des oben genann­ten Ent­eig­nungs­an­trags einem ein­zi­gen Antrag zum Kauf neun Anträge zum Ver­kauf von Grund­stü­cken gegen­über­ste­hen. Allein im Zeit­raum 2014 bis 2017 hat die Stadt Köln für 184 Mil­lio­nen Euro Grund­stü­cke ver­äu­ßert und für 38 Mil­lio­nen Euro erwor­ben. Neben­her: Ver­ant­wort­lich wäre allen­falls die Ver­gabe von Grund­stü­cken in Erbpacht.

Der erwähnte Antrag vom Okto­ber 2019 wurde abge­lehnt, als poli­ti­scher Erfolg ist allein der Umstand zu wer­ten, dass er über­haupt von der Bezirks­ver­tre­tung gestellt wor­den ist. Es gibt zahl­rei­che Bei­spiele städ­ti­scher Bra­chen, wo aus Spe­ku­la­ti­ons­grün­den die Eigen­tü­mer wech­seln, aber die Bebau­ung vermeiden.

Stei­ge­rung der Grundrenten

Nach Marx unter­schei­den wir die Miete, soweit sie Zins und Amor­ti­sa­tion des im Haus ange­leg­ten Kapi­tals ist, von der Rente für den blo­ßen Boden. Letz­tere ver­lange mehr­fa­chen Tri­but, nicht zuletzt durch die Nach­frage nach Bau­grund­stü­cken, die den Wert des Bodens stei­gere. Hier setze die Spe­ku­la­tion an. Häu­fig wer­den aber Ursa­che und Wir­kung ver­wech­selt: So teilte bei­spiels­weise das Bun­des­in­sti­tut für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung (BBSR) mit (Sep­tem­ber 2017), hohe Grund­stücks­preise lie­ßen einen frei­fi­nan­zier­ten Woh­nungs­neu­bau zu bezahl­ba­ren Mie­ten viel­fach nicht mehr zu. Selbst­ver­ständ­lich ist es umge­kehrt: hohe Mie­ter­war­tun­gen trei­ben die Grund­stücks­preise. Deren Unter­schiede erklä­ren sich ein­deu­tig durch die Lage der Grund­stü­cke, weil die zu erwar­tende Ren­dite dem Nut­zer im Vor­aus abver­langt wird.

Die Grund­rente ist im Grunde ein feu­da­les Relikt. Sie bezeich­net den Teil des Ertra­ges, den ein Päch­ter dem Eigen­tü­mer des von ihm genutz­ten Bodens regel­mä­ßig zu ent­rich­ten hat. Der Ein­fluss der Lage auf die Grund­rente zeige sich nament­lich bei Bau­grund­stü­cken in gro­ßen Städ­ten (MEW 25, 781 ff.). Der Eigen­tü­mer müsse keine Hand rüh­ren, er ris­kiere nichts und trage nichts bei, wenn er den Fort­schritt der gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lung aus­beute, noch dazu häu­fig zu Mono­pol­prei­sen. Wenn das Grund­ei­gen­tum mit dem indus­tri­el­len Kapi­tal in der­sel­ben Hand ver­ei­nigt werde, gewinne es eine unge­heure Macht und könne gar die Arbei­ter im Kampf um den Arbeits­lohn prak­tisch von der Erde als ihrem Wohn­sitz aus­schlie­ßen. „Ein Teil der Gesell­schaft ver­langt hier von den andern einen Tri­but für das Recht, die Erde bewoh­nen zu dür­fen, wie über­haupt im Grund­ei­gen­tum das Recht der Eigen­tü­mer ein­ge­schlos­sen ist, den Erd­kör­per, die Ein­ge­weide der Erde, die Luft und damit die Erhal­tung und Ent­wick­lung des Lebens zu exp­lo­tie­ren. Nicht nur das Stei­gen der Bevöl­ke­rung, und damit das wach­sende Bedürf­nis der Behau­sung, son­dern auch die Ent­wick­lung des fixen Kapi­tals, das sich ent­we­der der Erde ein­ver­leibt oder Wur­zeln in ihr schlägt, auf ihr ruht, wie alle indus­tri­el­len Gebäude, Eisen­bah­nen, Waren­häu­ser, Fabrik­ge­bäude, Docks usw., stei­gert die Bau­rente not­wen­dig.“ (ebd, S. 782) Marx zitiert einen Spe­ku­lan­ten, der bekennt, wenig Pro­fit aus den Gebäu­den selbst zu schla­gen, umso mehr durch die Stei­ge­rung der Grund­ren­ten. (siehe Kapi­tal III, 46. Kapi­tel: Bau­stel­len­ernte, Berg­werks­ternte, Boden­preis. MEW 25, 782 f.)

Er sagt es so: „[Das Grund­ei­gen­tum] unter­schei­det sich von den übri­gen Arten des Eigen­tums dadurch, dass auf einer gewis­sen Ent­wick­lungs­höhe, selbst vom Stand­punkt der kapi­ta­lis­ti­schen Pro­duk­ti­ons­weise aus, es als über­flüs­sig und schäd­lich erscheint.“ (MEW 25, 635 f.) Der spe­zi­fi­sche Cha­rak­ter der Grund­rente wird gerne ver­kannt, weil sie sich als Zins ver­hüllt. Das Stück Boden erscheint als Kapi­tal, auf des­sen Menge von der Grund­rente, wie wenn sie Zins wäre, zurück­ge­schlos­sen wird. „Ist z. B. der mitt­lere Zins­fuß 5%, so kann also auch eine jähr­li­che Grund­rente von 200 Pfund Ster­ling als Zins eines Kapi­tals von 4000 Pfd. St. betrach­tet wer­den. Es ist die so kapi­ta­li­sierte Grund­rente, die den Kauf­preis oder Wert des Bodens bil­det, eine Kate­go­rie, die prima facie [auf den ers­ten Blick], ganz wie der Preis der Arbeit irra­tio­nell ist, da die Erde nicht das Pro­dukt der Arbeit ist, also auch kei­nen Wert hat. Ande­rer­seits aber ver­birgt sich hin­ter die­ser irra­tio­nel­len Form ein wirk­li­ches Pro­duk­ti­ons­ver­hält­nis. Es ist in der Tat der Kauf­preis nicht des Bodens, son­dern der Grund­rente, die er abwirft, berech­net nach dem gewöhn­li­chen Zins­fuß.“ (MEW 25, 636) Wir haben es folg­lich beim Boden­preis mit der kapi­ta­li­sier­ten Grund­rente zu tun. (MEW 25, 816).

Die Summe, die für den Boden bezahlt wird, ist an sich Kapi­tal, wie sie in Kapi­tal ver­wan­delt wer­den kann. Aber vom Ver­käu­fer hängt es ab, wel­chen Gebrauch er davon macht, ob das von ihm erhal­tene Geld sich wirk­lich in Kapi­tal ver­wan­delt oder nicht. „Für den Käu­fer kann es nie mehr als sol­ches fun­gie­ren, so wenig wie jedes andere Geld, dass er defi­ni­tiv ver­aus­gabt hat. In sei­ner Berech­nung erscheint es für ihn als zinstra­gen­des Kapi­tal, weil er die Ein­nahme, die er als Rente vom Boden […] erhält, als Zins des Gel­des berech­net, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Reve­nue gekos­tet hat. Als Kapi­tal kann er es nur rea­li­sie­ren durch den Wie­der­ver­kauf.“ (MEW 25, 817 f.) „Es folgt daher, daß, die Grund­rente als kon­stante Größe vor­aus­ge­setzt, der Boden­preis stei­gen oder fal­len kann, umge­kehrt wie der Zins­fuß steigt oder fällt. Fiele der gewöhn­li­che Zins­fuß von 5 auf 4%, so stellte eine jähr­li­che Grund­rente von 200 Pfd. St. die jähr­li­che Ver­wer­tung eines Kapi­tals von 5000 Pfd. St. statt von 4000 Pfd. St. vor, und so wäre der Preis des­sel­ben Grund­stücks von 4000 auf 5000 Pfd. St. gestie­gen. […]Umge­kehrt im umge­kehr­ten Fall. Es ist dies eine von der Bewe­gung der Grund­rente selbst unab­hän­gige und nur durch den Zins­fuß gere­gelte Bewe­gung des Boden­prei­ses. Da wir aber gesehn haben, dass die Pro­fi­trate im Fort­schritt der gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lung eine Ten­denz zum Fal­len hat und daher auch der Zins­fuß, soweit er durch die Pro­fi­trate gere­gelt wird; dass fer­ner, auch abge­sehn von der Pro­fi­trate, der Zins­fuß eine Ten­denz zum Fal­len hat infolge des Wachs­tums des ver­leih­ba­ren Geld­ka­pi­tals, so folgt, dass der Boden­preis eine Ten­denz zum Stei­gen hat, auch unab­hän­gig von der Bewe­gung der Grund­rente und des Prei­ses der Boden­pro­dukte, wovon die Rente einen Teil bil­det.“ (MEW Bd. 25, 636 f.) Durch die gegen­wär­tige Über­pro­duk­ti­ons­krise herrscht gar ein nie gekann­ter Über­fluss an „ver­leih­ba­rem Geld­ka­pi­tal“. Nied­rige Zin­sen geben uns einen Hin­weis auf den Dreh- und Angel­punkt der Gentrifizierung.

Engels beschreibt sie so: „Die Aus­deh­nung der moder­nen gro­ßen Städte gibt in gewis­sen, beson­ders in den zen­tral gele­ge­nen Stri­chen der­sel­ben dem Grund und Boden einen künst­li­chen, oft kolos­sal stei­gen­den Wert; die dar­auf errich­te­ten Gebäude, statt die­sen Wert zu erhöhn, drü­cken ihn viel­mehr herab, weil sie den ver­än­der­ten Ver­hält­nis­sen nicht mehr ent­spre­chen; man reißt sie nie­der und ersetzt sie durch andre. Dies geschieht vor allem mit zen­tral gele­ge­nen Arbei­ter­woh­nun­gen, deren Miete, selbst bei der größ­ten Über­fül­lung, nie oder doch nur äußerst lang­sam über ein gewis­ses Maxi­mum hin­aus­gehn kann. Man reißt sie nie­der und baut Läden, Waren­la­ger, öffent­li­che Gebäude an ihrer Stelle.“ (MEW 18, 215) „Der Bona­par­tis­mus hat durch sei­nen Hauss­mann in Paris diese Ten­denz aufs kolos­salste zu Schwin­del und Pri­vat­be­rei­che­rung aus­ge­beu­tet; aber auch durch Lon­don, Man­ches­ter, Liver­pool ist der Geist Hauss­manns geschrit­ten, und in Ber­lin und Wien scheint er sich ebenso hei­misch zu füh­len. Das Resul­tat ist, daß die Arbei­ter vom Mit­tel­punkt der Städte an den Umkreis gedrängt, daß Arbei­ter- und über­haupt klei­nere Woh­nun­gen sel­ten und teuer wer­den und oft gar nicht zu haben sind, denn unter die­sen Ver­hält­nis­sen wird die Bau­in­dus­trie, der teu­rere Woh­nun­gen ein weit bes­se­res Spe­ku­la­ti­ons­feld bie­ten, immer nur aus­nahms­weise Arbei­ter­woh­nun­gen bauen.“ (MEW, 18, 215)

Fried­rich Engels hat sich in der „Woh­nungs­frage“ vor­nehm­lich gegen die Vor­stel­lun­gen des Proud­ho­nis­ten Mül­ber­ger gewandt. Mül­ber­ger sieht in der Lösung der Woh­nungs­frage eine Teil­lö­sung der sozia­len Frage. Sein Rezept ist das Wohn­ei­gen­tum für den Arbei­ter. Er sucht eine Methode, Miet­woh­nun­gen in Eigen­tum zu ver­wan­deln. Seine über­ge­ord­nete revo­lu­tio­näre Stra­te­gie erschöpft sich in der Abschaf­fung des Zin­ses auf gesetz­li­chem Wege. Sie soll Schritt für Schritt erfol­gen. Der­ar­tige Bestre­bun­gen mün­den am Ende in die Genos­sen­schafts­be­we­gung. Aber die behan­deln wir heute nicht.

Baur­el­fes Land war laut Sta­tista (= sta­tis­ti­sches Bun­des­amt) vom 27. März 2024 im Bun­des­durch­schnitt zuletzt für 236 €/m² im Jahr 2023 zu haben. Es war damit drei mal so teuer wie noch im Jahr 2000. Im zwei­ten Quar­tal 2024 kos­tete Bau­land 247 €/m². In NRW betrug der Preis im Jahr 2023 durch­schnitt­lich 271 €/m². Das sind rund 13 % mehr als im Vor­jahr. In Städ­ten wie Mün­chen beträgt gegen­wär­tig der durch­schnitt­li­che Qua­drat­me­ter­preis eines Bau­grund­stücks 2.900 €/m², in Düs­sel­dorf 900 €/m², in Ham­burg 950 €/m², in Köln 1.080 €/m². In klei­nen Gemein­den lie­gen die Grund­stücks­preise durch­schnitt­lich bei 92 €/m², in Groß­städ­ten bei 1.030 €/m². Eine Neu­bau­woh­nung in Deutsch­land kos­tete 2023 rund 5.150 Euro pro Qua­drat­me­ter. Das sind rund 16 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Die all­ge­mei­nen Bau­kos­ten sind also stär­ker gestie­gen als die Grund­stücks­kos­ten. Laut sta­tis­ti­schem Bun­des­amt vom 10. Januar 2025 sind die Preise für den Neu­bau kon­ven­tio­nell gefer­tig­ter Wohn­ge­bäude in Deutsch­land im Novem­ber 2024 um 3,1 % gegen­über Novem­ber 2023 gestie­gen. Zuvor hat­ten sie sich im Zeit­raum 2010 bis 2022 um 64% erhöht. Die Infla­ti­ons­rate stieg im glei­chen Zeit­raum aber nur um 25%. Am ver­gan­ge­nen Mon­tag (3. Februar 2025) mel­dete die Tages­schau, daß die Mie­ten in Deutsch­land wei­ter deut­lich anstei­gen. Die Nach­frage nach Miet­woh­nun­gen sei hoch, doch es werde viel zu wenig gebaut. Die Daten stam­men vom Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft hier in Köln (IW), das den soge­nann­ten IW-Wohn­in­dex an die­sem Tag ver­öf­fent­lichte. Die Mie­ten erhöh­ten sich im vier­ten Quar­tal 2024 um durch­schnitt­lich 4,7 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum. Beson­ders kräf­tig stie­gen sie in Ber­lin mit 8,5 Pro­zent, Essen (8,2 Pro­zent) und Frank­furt (8,0 Pro­zent). Auch in Leip­zig (7,3 Pro­zent) und Düs­sel­dorf (7,2 Pro­zent) gab es über­durch­schnitt­li­che Zuwächse. Für Köln hat das IW eine Stei­ge­rung von 4,5 Pro­zent ermit­telt. Die Kauf­preise indes­sen blie­ben laut IW im vier­ten Quar­tal 2024 im Ver­gleich zum Vor­jahr weit­ge­hend sta­bil. Aber das Insti­tut der Deut­schen Wirt­schaft stellt auch fest: Seit der Zins­wende ab Juli 2022 (als die EZB den Leit­zins um 0,5% und dann schritt­weise auf 4,25 % erhöhte), haben die teu­ers­ten Städte die stärks­ten Kauf­preis­rück­gänge ver­zeich­net, näm­lich ‑10,9 Pro­zent. Bei den Miet­preis­ent­wick­lun­gen zeige sich indes ein ent­ge­gen­ge­rich­te­tes Bild. Hier stie­gen die Mie­ten um +11,5 Pro­zent. Wört­li­che Zusam­men­fas­sung der IW-Stu­die: „Inves­to­ren­in­ter­esse wird ins­be­son­dere in Märk­ten mit hoher Miet­preis­dy­na­mik wie Ber­lin, Leip­zig oder Frei­burg wie­der anzie­hen, da sich die Ren­di­te­aus­sich­ten durch gesun­kene Kauf­preise und stei­gende Mie­ten deut­lich ver­bes­sert haben.“

Lösungs­vor­schläge

Auf der Kreis­mit­glie­der­ver­samm­lung Ende Novem­ber 2024 stell­ten wir fest: „Der Woh­nungs­man­gel ist sehr ein­träg­lich. Er garan­tiert hohe Mie­ten und ist der Ide­al­zu­stand für Inves­to­ren und die Immo­bi­li­en­bran­che. Sie strei­chen satte Gewinne ein. Alle [staat­li­chen] Maß­nah­men, die in den letz­ten zehn Jah­ren ergrif­fen wur­den, um güns­ti­gen Wohn­raum zu schaf­fen, hat­ten im Grunde den Zweck, Inves­to­ren zu füt­tern. Statt­des­sen muss Woh­nungs­bau öffent­li­che Auf­gabe sein, und Woh­nun­gen, die mit öffent­li­chen Gel­dern geför­dert wer­den, müs­sen in öffent­li­chem Eigen­tum ver­blei­ben. Dem Markt über­las­sen, stei­gen auch die Boden­preise zusam­men mit den Mie­ten immer wei­ter. Grund und Boden müs­sen in Gemein­ei­gen­tum über­führt wer­den.“ Und zur Umset­zung heißt es in unse­rem Arbeits­plan 2024–2026: „Wir betei­li­gen uns an Bünd­nis­sen gegen Woh­nungs­not, Ver­drän­gung und Zwangs­räum­ma­gen und den ein­schlä­gi­gen Aktio­nen. Sie bil­den einen Schwer­punkt unse­rer Par­tei­ar­beit. Vor allem betrifft das die Mit­ar­beit im Bünd­nis „Recht auf Stadt“. Wir brin­gen uns in die­sem Bünd­nis mit unse­ren For­de­run­gen ein. Die DKP Köln wen­det sich gegen Grund­stücks­spe­ku­la­tion, for­dert die Ver­ge­sell­schaf­tung von Grund und Boden, öffent­li­chen Woh­nungs­bau und die Wie­der­ein­füh­rung bzw. eine Neue Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit. Keine wei­te­ren Erhö­hun­gen der Ener­gie­preise für die pri­va­ten Ver­brau­cher! Keine Strom­sper­ren! Garan­tie der Grund­ver­sor­gung mit bil­li­ger Haus­halts­en­er­gie! Keine Zwangs­räum­ma­gen! Wir ver­tei­di­gen Arti­kel 14 und 15 GG. Große Woh­nungs­kon­zerne gehö­ren in öffent­li­che Hand.“

Im Lichte die­ser For­de­run­gen sind die fol­gen­den Lösungs­vor­schläge zu betrach­ten. Nach Mög­lich­keit wer­den wir uns an den ent­spre­chen­den Initia­ti­ven beteiligen.

1. Sozia­ler Wohnungsbau

Die jW berich­tet am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, 6. Februar, über eine Pres­se­kon­fe­renz des Bünd­nis­ses „Sozia­les Woh­nen“, dem der Deut­sche Mie­ter­bund (DMB), die Indus­trie­ge­werk­schaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) sowie die Bun­des­ver­bände der Mau­er­stein­in­dus­trie und des Bau­stoff-Fach­han­dels ange­hö­ren. Die Ampel bzw. das Rumpf­ka­bi­nett sei ein Klub von Ver­sa­gem. Not­stand herr­sche in der Woh­nungs­po­li­tik, ein „chro­ni­scher Burn­out“ auf dem sozia­len Miet­woh­nungs­markt. Bun­des­weit feh­len rund 550.000 Woh­nun­gen, vor allem bezahl­ba­rer Wohn­raum. Es werde schlim­mer. Eine Trend­um­kehr gelänge nur, wenn bis 2030 pro Jahr min­des­tens 210.000 Sozi­al­woh­nun­gen neu geschaf­fen wür­den. Fer­ner brau­che es kom­mu­na­len Ankauf von Wohn­raum samt län­ge­ren Bele­gungs­rech­ten. Nur so könne es gelin­gen, in fünf Jah­ren die Ziel­marke von zwei Mil­lio­nen öffent­lich geför­der­ten Sozi­al­woh­nun­gen zu errei­chen. Würde der Staat alle Anspruchs­be­rech­tig­ten mit sozia­lem Wohn­raum ver­sor­gen, wäre ein Bestand bun­des­weit von rund 5,6 Mil­lio­nen Sozi­al­woh­nun­gen not­wen­dig. Davon sei man weit ent­fernt. Die Ampel­ko­ali­tion war ange­tre­ten, 400.000 Wohn­ein­hei­ten neu zu bauen, schlüs­sel­fer­tig zu über­ge­ben; ein Vier­tel davon im öffent­lich geför­der­ten Sek­tor. Im letz­ten vol­len Regie­rungs­jahr 2023 habe das Bun­des­ka­bi­nett von Olaf Scholz (SPD) ledig­lich 23.000 Sozi­al­woh­nun­gen geför­dert – und damit weni­ger als im Schnitt der Jahre zuvor. Der jW-Autor kon­fron­tiert diese Daten mit sol­chen der Bun­des­bau­mi­nis­te­rin Klara Gey­witz (SPD). Sie spricht von För­der­pro­gram­men für Neu­bau, Eigen­tums­er­werb und bar­rie­re­freie Sanie­run­gen, die gut nach­ge­fragt seien. Bei­spiel: das Pro­gramm für „Kli­ma­freund­li­chen Neu­bau im Nied­rig­preis­seg­ment (KNN)“. Bis Ende 2024 konn­ten 676 Wohn­ein­hei­ten geför­dert werden.

Der wdr (Mar­tin Teig­ler, wdr 1, 5. Februar) nahm die­selbe Pres­se­kon­fe­renz zum Anlass, um zu schluss­fol­gern: Für Men­schen in NRW könnte es laut einer Stu­die deut­lich schwe­rer wer­den, eine Sozi­al­woh­nung zu fin­den. Dem­nach dro­hen in Groß­städ­ten höhere Mie­ten. NRW-Bau­mi­nis­te­rin Schar­ren­bach sieht hin­ge­gen einen „För­der­boom“. Laut der am Mitt­woch vor­ge­stell­ten Unter­su­chung des Pestel-Insti­tuts ver­fügte NRW 2023 mit knapp 427.000 über deut­lich mehr Sozi­al­woh­nun­gen als andere Bun­des­län­der. 160.000 davon fal­len laut Stu­die jedoch bis 2030 aus der Miet­preis­bin­dung. NRW-Bau­mi­nis­te­rin Ina Schar­ren­bach (CDU) sieht hin­ge­gen einen posi­ti­ven Trend. Auf die Frage, ob sie die Zahl von 160.000 weg­fal­len­den Sozi­al­woh­nun­gen anzwei­felt, sagte die Minis­te­rin: Bei Woh­nungs­be­stän­den, die aus der Sozi­al­bin­dung fal­len, arbeite man daran, dass die Bin­dung ver­län­gert werde. «Steɪig» wolle man weg­fal­lende Woh­nun­gen ersetzen.

Andrej Holm: „Der soziale Woh­nungs­bau der Nach­kriegs­zeit in der Bun­des­re­pu­blik beruhte haupt­säch­lich auf der För­de­rung von Woh­nungs­neu­bau­ten unab­hän­gig von der Rechts­form der Eigen­tü­mer. Dies hat sich als wenig effek­tiv und in wei­ten Tei­len als eine rie­sige Geld­ver­tei­lungs­ma­schine erwie­sen, bei der die pri­va­ten Eigen­tü­mer die mit Abstand größ­ten Pro­fi­teure waren und nicht die berech­tig­ten Mie­ter und Mie­te­rin­nen. Die­ses Sys­tem ist eine «Woh­nungs­bau­för­de­rung mit sozia­ler Zwi­schen­nut­zung». Wohn­geld hat einen ähn­li­che Eigen­schaft – es wird an den Ver­mie­ter durchgereicht.

Die junge Welt ließ im Bericht über die For­de­run­gen des Bünd­nis­ses „Sozia­les Woh­nen“ Kata­lin Gem­burg zu Wort koknmen. Ihre Mei­nung zur Kam­pa­gne für Sozi­al­woh­nun­gen der Bünd­nis­ses Sozia­les Woh­nen. „Wir brau­chen zunächst eine radi­kale Rekom­mu­na­li­sie­rung im Bestand, und wir müs­sen pri­va­ti­sier­ten Wohn­raum zurück­ho­len.“ Etwa mit­tels Ver­ge­sell­schaf­tung von gro­ßen Woh­nungs­un­ter­neh­men. Und, frag­los: Statt eines dere­gu­lier­ten Miet­woh­nungs­mark­tes brau­che es das Gegen­teil, eine harte staat­li­che Regu­lie­rung und Neu­bau­pro­gramme in öffent­li­cher Regie.

2. Kam­pa­gne Mietendeckel

Die Kam­pa­gne wird nicht zuletzt getra­gen von der Ber­li­ner Initia­tive Deut­sche Woh­nen & Co. Ent­eig­nen (DWE). Aber auch die Köl­ner Initia­tive „Recht auf Stadt“ ist dabei. DIDF. Deut­scher Mie­ter­bund NRW. Die Linke bun­des­weit, etwa 30 Ham­bur­ger Initia­ti­ven und sol­che aus ande­ren Städ­ten. Im Kern wird ein sofor­ti­ger Mie­ten­stopp gefor­dert, der Miet­erhö­hun­gen in ganz Deutsch­land ver­bie­tet. Ein bun­des­wei­ter Mie­ten­stopp sei 6 Jahre lang gül­tig und sorge dafür, dass Miet­erhö­hun­gen vor­erst nicht mehr erlaubt sind, sodass nie­mand mehr Angst vor einer Miet­erhö­hung haben müsse. Ein Mie­ten­stopp wirke direkt und stoppe den Anstieg der Wohn­kos­ten. Der Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel sei die ein­zige Maß­nahme der letz­ten Jahr­zehnte gewe­sen, die in Ber­lin flä­chen­de­ckend zu Miet­sen­kun­gen geführt hat. Er wurde 2020 ein­ge­führt und 2021 vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt auf­ge­ho­ben. Grund dafür sei keine inhalt­li­che Kri­tik gewe­sen. Das Gericht kippte den Mie­ten­de­ckel nur, weil solch eine Maß­nahme im Zustän­dig­keits­be­reich des Bun­des liege, nicht im Zustän­dig­keits­be­reich des Lan­des Ber­lin. Für einen bun­des­wei­ten Mie­ten­de­ckel bestünde die Gefahr einer Auf­he­bung aus dem­sel­ben Grund also nicht.

3. Neue Wohnungsgemeinnützigkeit

Seit Abschaf­fung der Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit im Jahr 1990 gibt es für den Pro­fit im Woh­nung­markt kein Hal­ten mehr. Es schwin­den die Unter­schiede zwi­schen den finanz­markt­ori­en­tier­ten Ver­mie­tungs­kon­zer­nen und den kom­mu­na­len Woh­nungs­un­ter­neh­men. Die Stadt Köln ver­pflich­tet die stadt­ei­gene GAG Immo­bi­lien AG mit ihren 42.000 Woh­nun­gen immer noch zur Abfüh­rung von Gewin­nen an den städ­ti­schen Haus­halt. Offen­kun­dig wir­ken auch die drei Maß­nah­men nicht, die der Stadt­rat im Dezem­ber 2013 mit Stim­men fast aller Par­teien beschlos­sen hat. Das waren Ers­tens: Milieu­schutz­sat­zun­gen. Diese Maß­nahme ist bis­lang noch Absicht. Zwei­tens: Das „Koope­ra­tive Bau­land­mo­dell“. Bau­her­ren sol­len mit güns­ti­gen Grund­stü­cken zu einer Quote von 30 % Sozi­al­woh­nun­gen ver­an­lasst wer­den. Das klappte nicht, zumal die Bau­her­ren die Sozi­al­woh­nungs­quote her­un­ter­han­deln. Drit­tens: das Son­der­pro­gramm „Bezahl­ba­ren Wohn­raum sichern – Inves­to­ren moti­vie­ren“ ver­sprach den Bau­her­ren 150 Euro pro Qua­drat­me­ter zusätz­lich, wenn sie Sozi­al­woh­nun­gen schaf­fen, war aber auf 2 Mil­lio­nen Euro gede­ckelt. Die Sub­ven­tio­nie­rung des Baus von Sozi­al­woh­nun­gen hat seit­her kei­nes­wegs den Auf­trieb der Grund­stücks­preise ver­hin­dert. Auch haben das „Koope­ra­tive Bau­land­mo­dell“ und das Son­der­pro­gramm „Bezahl­ba­ren Wohn­raum sichern – Inves­to­ren moti­vie­ren“ weder den Woh­nungs­man­gel behe­ben noch die Mie­ten brem­sen können.

Was hilft? Stadt und Land müs­sen selbst bauen – auf Gelände, das ihnen gehört. Die Neue Hei­mat hatte bis in die acht­zi­ger Jahre hin­ein etwa 200.000 Woh­nun­gen als gemein­nüt­zi­ges und damit steu­er­be­güns­tig­tes Unter­neh­men bewirt­schaf­tet. Aber im Februar 1982 kam her­aus, dass sich meh­rere Vor­stands­mit­glie­der per­sön­lich berei­chert hat­ten. Der Skan­dal wurde durch einen par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss des Bun­des­tags auf­ge­ar­bei­tet. In der Folge ver­lor die Idee der Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit an öffent­li­cher Zustim­mung. Es gab eine regel­rechte Kam­pa­gne gegen sie. Der sei­ner­zei­tige Unter­su­chungs­aus­schuss hatte zwar in sei­nem Schluss­be­richt vom Januar 1987 for­mu­liert, dass sich die Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit als bewähr­tes und schüt­zens­wer­tes Prin­zip erwie­sen habe, aber die inter­es­sierte Woh­nungs­wirt­schaft und ent­spre­chende Kapi­tal­grup­pen nutz­ten die Gele­gen­heit zur Dif­fa­mie­rung der Idee der Gemein­nüt­zig­keit. Das erleich­terte die Auf­he­bung des Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keits­rechts durch das Steu­er­re­form­ge­setz vom 3. August 1988. Es trat am 1. Januar 1990 in Kraft. Stol­ten­berg ver­sprach als Finanz­mi­nis­ter einen Gewinn von 100 Mil­lio­nen DM an zusätz­li­chen Steu­ern für den Fis­kus. Denn die Steu­er­pri­vi­le­gien der gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­men der Woh­nungs­wirt­schaft wur­den abge­schafft. Steu­er­be­frei­ung sei zur Schaf­fung gesun­der und preis­wer­ter Woh­nun­gen für breite Schich­ten der Bevöl­ke­rung weder erfor­der­lich noch geeig­net. Für eine beson­dere gemein­nüt­zig­keits­recht­li­che Miet­preis­bin­dung gäbe es keine Recht­fer­ti­gung mehr. Bestehende Miet­preis­bin­dun­gen und Woh­nungs­be­le­gungs­rechte wur­den abgebaut.

Wohn­geld­re­ge­lun­gen und sozi­al­hil­fe­recht­li­che Vor­schrif­ten, die sicher nicht abzu­leh­nen sind, aber alle­samt dazu die­nen, dem Ver­mie­ter die Miet­stei­ge­run­gen durch­zu­rei­chen, tra­ten an ihre Stelle. Womög­lich fiel die Abschaf­fung der Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit im Januar 1990 nicht ganz zufäl­lig mit der Abschaf­fung der DDR zusam­men. Das in der DDR-Ver­fas­sung nie­der­ge­legte Grund­recht auf Woh­nung ver­pflich­tete die dor­tige Woh­nungs­wirt­schaft auf ein Gemein­nüt­zig­keits­mo­dell. Das war jetzt aber schnell Ver­gan­gen­heit. Der Druck der Sys­tem­kon­kur­renz, die auch in ande­ren Fra­gen als drit­ter Tarif­part­ner gewirkt hat, ent­fiel. Ab 1990 wur­den kom­mu­nale Bestände, Wohm­gen von Post, Bahn und ande­ren öffent­li­chen Arbeit­ge­bern, Werks­woh­nun­gen und Genos­sen­schaf­ten auf den Finanz­markt gewor­fen. Über eine Mil­lion Woh­nun­gen. Sie hat­ten nun­mehr Ren­dite zu erwirt­schaf­ten. Erst sehr spät kam es zur Dis­kus­sion über eine Neue Gemein­nüt­zig­keit. Sie mün­dete in Vor­schläge von Grü­nen und Links­par­tei, die jewei­li­gen Gut­ach­ten stam­men von Jan Kuh­nert, bzw. Andrej Holm. Auch der DMB drängt auf ein Gesetz für eine Neue Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit. Bezüg­lich der Aus­ge­stal­tung der For­de­run­gen stützt er sich auf Kuh­nert und Holm. Nach der Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber 2017 waren die Dis­kus­sio­nen zu die­sem Thema abge­flaut. Die Neue Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit gehörte auch zu den For­de­run­gen der DKP anläß­lich der Land­tags­wahl. Schließ­lich schaffte es Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit in den Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel. Zitat: „Wir wer­den das Bauen und Woh­nen der Zukunft bezahl­bar, kli­ma­neu­tral, nach­hal­tig, bar­rie­re­arm, inno­va­tiv und mit leben­di­gen öffent­li­chen Räu­men gestal­ten. Dabei haben wir die Viel­falt der Rah­men­be­din­gun­gen und Wohn­for­men und indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse der Men­schen in länd­li­chen und urba­nen Räu­men im Blick. Dafür star­ten wir einen Auf­bruch in der Bau‑, Woh­nungs- und Stadt­ent­wick­lungs­po­li­tik. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Woh­nun­gen pro Jahr, davon 100.000 öffent­lich geför­derte Woh­nun­gen.“ (S. 88) Die Ampel will „neue Dyna­mik beim Bau“ sowie „dau­er­hafte Sozi­al­bin­dung bezahl­ba­ren Wohn­raums“. Das Ver­spre­chen einer „neuen Wohn­ge­mein­nüt­zig­keit mit steu­er­li­cher För­de­rung und Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen“ soll wohl an die alte Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keit erin­nern. Aber der Koali­ti­ons­ver­trag ver­langt: Sie – also die Wohn­ge­mein­nüt­zig­keit – „soll nach den Grund­sät­zen der Wirt­schaft­lich­keit die Struk­tur der eta­blier­ten Woh­nungs­wirt­schaft ergän­zen, ohne diese zu benach­tei­li­gen.“ (S. 88) Kon­se­quen­ter­weise kam dann bis zum Koali­ti­ons­bruch am 6. Novem­ber 2024 nichts mehr zu die­sem Thema. Auch auf dem soge­nann­ten Woh­nungs­gip­fel am 25. Sep­tem­ber 2023, zu dem Olaf Scholz ein­ge­la­den hatte, blieb dies­be­züg­lich stumm. Ohne­hin boy­kot­tier­ten Haus&Grund sowie der Bun­des­ver­band deut­scher Woh­nungs- und Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men GdW das soge­nannte Gip­fel­tref­fen. Die Bau­krise ver­schärfe sich von Tag zu Tag, ohne dass die Regie­rung wirk­sam und glaub­haft dage­gen vor­gehe, heißt es in der Begrün­dung, und: „Woh­nungs­su­chende sind ver­zwei­felt, doch ernst zu neh­mende poli­ti­sche Maß­nah­men blei­ben aus.“ Laut GdW seien För­de­run­gen und Impulse zu Bau­land und Bau­kos­ten des Bau­mi­nis­te­ri­ums rich­tig, aber zu gering. Der Ver­band for­derte eine Sen­kung der Mehr­wert­steuer von 19% auf 7% sowie staat­li­che För­der­dar­le­hen mit einem Zins­satz von einem Pro­zent. Haus&Grund lehnt das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz ab sowie Zwangs­sa­nie­run­gen, an denen die EU arbeite. Vom Kli­ma­geld zur Kom­pen­sa­tion des Koh­len­di­oxid­prei­ses sei nicht mehr die Rede. Seit Jah­ren werde das Miet­recht aus­schließ­lich zulas­ten der Ver­mie­ter ver­schärft, klag­ten Ver­tre­ter der Wohnungskonzerne.

Wir wol­len, daß öffent­li­che Woh­nungs­un­ter­neh­men nicht nach Pro­fit­ge­sichts­punk­ten wirt­schaf­ten, son­dern im Sinne ihrer Bewoh­ner für bezahl­ba­ren Wohn­raum sor­gen. Es gibt unter­des­sen nur noch wenige kom­mu­nale oder öffent­li­che Woh­nungs­un­ter­neh­men, die als Gemein­nüt­zige Woh­nungs­ge­sell­schaf­ten in Frage kom­men. Das müs­sen mehr wer­den. Große Woh­nungs­kon­zerne gehö­ren in öffent­li­che Hand.

Klaus, kom­mu­nal­po­li­ti­sche Bera­tung der DKP Köln, 9. Februar 2025