Kampf um Wochenarbeitszeitverkürzung

Aus­gangs­lage in den 70 iger Jahren

Mit dem Ein­satz von mikro­elek­tro­nisch gesteu­er­ten Robo­tern, Auto­ma­ten und Daten­ver­ar­bei­tungs­ver­fah­ren sowie durch eine erheb­li­che Ver­dich­tung der Arbeits­pro­zesse tru­gen die Unter­neh­men seit den 70ern ver­stärkt dazu bei, mensch­li­che Arbeits­kraft durch Maschi­nen zu erset­zen. Anders als in vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten schien der ratio­na­li­sie­rungs­ver­ur­sachte Stel­len­ab­bau nicht mehr durch Wachs­tums­ef­fekte aus­ge­gli­chen zu wer­den. Die Gewerk­schaf­ten begrüß­ten tech­ni­sche Pro­duk­ti­vi­täts­zu­wächse nicht mehr unein­ge­schränkt, son­dern pro­ble­ma­ti­sier­ten ver­mehrt indi­vi­du­elle wie gesamt­wirt­schaft­li­che Fol­gen ratio­na­li­sier­ter Arbeits­kraft.
Teile des bun­des­deut­schen Unter­neh­mer­la­gers reagier­ten auf die Wirt­schafts­krise der 1970er-Jahre mit der For­de­rung, die aus ihrer Sicht vor allem die angeb­lich von Gewerk­schaf­ten mit­ver­ur­sachte «Anspruchs­in­fla­tion» unter Kon­trolle zu brin­gen, sprich die Spiel­räume der Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen ein­zu­schrän­ken. Nur über eine anhal­tende Ver­bil­li­gung des Pro­duk­ti­ons­fak­tors Arbeit könn­ten die zu beträcht­li­chen Tei­len von Gewerk­schaf­ten und Sozi­al­staat ver­ant­wor­te­ten angeb­li­chen Inves­ti­ti­ons­hemm­nisse besei­tigt werden.

Inso­fern sie nied­ri­gere Tarif­ab­schlüsse hin­neh­men muss­ten und ihr Ein­fluss auf die Gestal­tung der Arbeits­be­din­gun­gen rück­läu­fig war, sahen sich Gewerk­schaf­ten durch die Mas­sen­ar­beits­lo­sig­keit in ihrer Kampf­kraft beein­träch­tigt. Inner­halb der Mit­glied­schaft führte die nach­las­sende Durch­set­zungs­kraft gewerk­schaft­li­cher Tarif­po­li­tik zu wach­sen­den Legitimationsproblemen.Die Pro­bleme, mit denen sich «Gewerk­schaf­ten in der Krise» kon­fron­tiert sahen, brachte der IG Metall-Vor­sit­zende Hans Mayr in sei­nem Geschäfts­be­richt zum Gewerk­schafts­tag 1983 auf den Punkt: «Wir brau­chen ja auch end­lich wie­der ein­mal ein Erfolgs­er­leb­nis, nach­dem wir in den letz­ten drei Jah­ren kaum noch etwas vor­zei­gen konn­ten.»
Schließ­lich waren die letz­ten Arbeits­zeit­kam­pa­gnen schon einige Jahre her. Die tarif­li­che Absi­che­rung der 40-Stun­den-Woche erfolgte weit­ge­hend in der Mitte der 60 iger Jahre, der ebenso tarif­lich ver­ein­barte freie Sams­tag wurde in vie­len Gewer­ken ab 1967 Rea­li­tät.
DGB-Gewerk­schaf­ten
In den frü­hen 1970er Jah­ren hat­ten die Gewerk­schaf­ten ihre Vor­schläge für kür­zere Arbeits­zei­ten vor allem mit der von ihnen gefor­der­ten «Huma­ni­sie­rung der Arbeits­welt» begrün­det. Der Trend zur Ver­dich­tung des Arbeits­ta­ges sollte sozial abge­fe­dert wer­den. Mit der Ver­schär­fung der Wirt­schafts­krise in der zwei­ten Hälfte der 1970er-Jahre tra­ten arbeits­markt­po­li­ti­sche Argu­mente stär­ker in den Vor­der­grund. Viele DGB-Gewerk­schaf­ten for­der­ten ange­sichts stei­gen­der Erwerbs­lo­sen­zah­len und einer gleich­zei­tig zuneh­men­den Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät eine Umver­tei­lung der vor­han­de­nen Arbeit. Arbeits­zeit­ver­kür­zun­gen wür­den aber nicht nur neue Arbeits­plätze schaf­fen, son­dern gerade auch die Ver­nich­tung bestehen­der ver­hin­dern. In der gewerk­schaft­li­chen Begrün­dung von Arbeits­zeit­ver­kür­zun­gen spielte ebenso der Zuwachs an frei ver­füg­ba­rer Zeit eine wich­tige Rolle, der den Beschäf­tig­ten bes­sere Mög­lich­kei­ten zur eigen­stän­di­gen Gestal­tung ihrer indi­vi­du­el­len und gesell­schaft­li­chen Lebens­par­ti­zi­pa­tion eröff­ne­ten.
Unter­neh­mer­ver­bände
Die Unter­neh­mer­ver­bände spra­chen sich dog­ma­tisch gegen eine wei­tere Redu­zie­rung der Wochen­ar­beits­zeit unter 40 Stun­den aus. In einem so genann­ten «Tabu-Kata­log» stellte die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Arbeit­ge­ber­ver­bände (BDA) 1978 fest, dass «eine wei­tere Redu­zie­rung des Arbeits­vo­lu­mens durch Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit unter 40 Stun­den kei­nes­falls zu ver­ant­wor­ten» sei. «Sie würde das not­wen­dige wirt­schaft­li­che Wachs­tum ernst­lich beein­träch­ti­gen und damit auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft gefähr­den.» Die­ter Kirch­ner, der Haupt­ge­schäfts­füh­rer von Gesamt­me­tall, brachte die ableh­nende Hal­tung zur 35-Stun­den-Woche auf die For­mel «Lie­ber 4 Wochen Streik als 1 Minute Arbeits­zeit­ver­kür­zung».
In den frü­hen 1980er-Jah­ren kom­bi­nierte die Unter­neh­mer­seite ihre Ableh­nung ver­kürz­ter Wochen­ar­beits­zei­ten immer häu­fi­ger mit Vor­schlä­gen für eine stär­kere «Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung».
Par­teien im Bun­des­tag
CDU/CSU: Die CDU lehnte die For­de­rung nach Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche als «undif­fe­ren­ziert» ab und sprach sich statt­des­sen für fle­xi­blere und weni­ger zen­tra­lis­ti­sche Struk­tu­ren auf dem Arbeits­markt aus. Hel­mut Kohl bezeich­nete die Gewerk­schafts­for­de­rung nach einer Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf 35 Stun­den als «absurd, dumm und töricht». Als Alter­na­tive zur Wochen­ar­beits­zeit­ver­kür­zung legte die Bun­des­re­gie­rung im Dezem­ber 1983 einen Gesetz­ent­wurf zur Erleich­te­rung tarif­li­cher Vor­ru­he­stands­re­ge­lun­gen vor.
FDP: In ihren Main­zer Beschlüs­sen zur Arbeits­zeit­ver­kür­zung vom Dezem­ber 1978 erklärte die FDP eine Sen­kung der Wochen­ar­beits­zeit noch für fami­li­en­po­li­tisch erwünscht. Bereits hier stand aber die Fle­xi­bi­li­sie­rung von Tages- und Wochen­ar­beits­zei­ten sowie die Locke­rung des Laden­schluss­ge­set­zes im Mit­tel­punkt des For­de­rungs­ka­ta­logs. Nach der Bon­ner Wende begrün­dete Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Otto Graf Lamb­s­dorff die Ableh­nung der 35-Stun­den-Woche mit «wett­be­werbs­schäd­li­chen und arbeits­platz­ver­nich­ten­den Fol­gen» ver­kürz­ter Wochen­ar­beits­zei­ten.
SPD: In der SPD wurde die Gewerk­schafts­for­de­rung nach einer 35-Stunde unter­schied­lich bewer­tet. In einer Rede vor Bun­des­wehr­of­fi­zie­ren sprach sich der ehe­ma­lige Bun­des­kanz­ler Hel­mut Schmidt gegen einen Lohn­aus­gleich aus. «Die 35-Stun­den-Woche kann nicht rea­li­siert wer­den, wenn man nicht gleich­zei­tig bereit ist, auch nur für 35 Stun­den Lohn zu erhal­ten. Sonst wer­den die deut­schen Pro­dukte noch teu­rer.» Willy Brandt dage­gen schien die Gewerk­schaf­ten in ihrem Kampf zur Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche unter­stüt­zen zu wol­len. Der Esse­ner Bun­des­par­tei­tag der SPD im Mai 1984 erklärte sich mit den für die 35-Stun­den-Woche strei­ken­den Gewerk­schaf­ten soli­da­risch. Große, auch inner­par­tei­li­che Kon­tro­ver­sen löste 1988 der Vor­schlag des dama­li­gen saar­län­di­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Oskar Lafon­taine aus, eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung auf zunächst 30 Stun­den durch Lohn­ver­zicht obe­rer Ein­kom­mens­grup­pen zu rea­li­sie­ren.
Die Grü­nen: Die seit 1983 im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Grü­nen spra­chen sich in den 80igern für eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit aus. Ihre Par­tei­nahme für die 35-Stun­den-Woche begrün­dete die Par­tei mit zu erwar­ten­den beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Effek­ten, mit wachs­tums­kri­ti­schen Argu­men­ten, mit durch redu­zierte Arbeits­be­las­tung erwei­ter­ten Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten sowie mit der Not­wen­dig­keit einer geschlech­ter­ge­rech­te­ren Auf­tei­lung von Repro­duk­ti­ons­ar­beit. Die Zeit­sou­ve­rä­ni­tät von Beschäf­tig­ten hoff­ten die Grü­nen mit einem garan­tier­ten Grund­ein­kom­men sowie mit einem «Recht auf selbst­be­stimmte Weni­ger­ar­beit» Rech­nung zu tra­gen.
Inner­ge­werk­schaft­li­che Dis­kus­sion
Begrün­dung von Arbeits­zeit­ver­kür­zung
Zu Beginn der 1970er-Jahre begrün­de­ten die Gewerk­schaf­ten in der Bun­des­re­pu­blik ihre For­de­rung nach wei­te­rer Ver­kür­zung der Arbeits­zeit (etwa über ver­län­gerte Aus­bil­dungs­zei­ten, die Absen­kung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters oder einen sechs­wö­chi­gen Jah­res­ur­laub) vor allem mit der aus ihrer Sicht not­wen­di­gen Huma­ni­sie­rung der Arbeitswelt.

Vor dem Hin­ter­grund einer mas­si­ven Unzu­frie­den­heit mit Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen beklagte der dama­lige DGB-Vor­sit­zende Heinz Oskar Vet­ter in einem 1973 ver­öf­fent­lich­ten Bei­trag für die Gewerk­schaft­li­chen Monats­hefte men­schen­un­wür­dige Lohn­sys­teme («Akkord ist Mord»), Schicht­ar­beit, einen durch gestie­gene Leis­tungs­an­for­de­run­gen und erhöh­tes Arbeits­tempo ver­ur­sach­ten Stress sowie andere gesund­heits­schäd­li­che Arbeits­be­din­gun­gen, die dazu führ­ten, dass es allein in der Bun­des­re­pu­blik jähr­lich 2,6 Mio. Arbeits­un­fälle gebe, davon 4.200 mit töd­li­chem Aus­gang.
Im Zuge der Wie­der­kehr der Mas­sen­ar­beits­lo­sig­keit seit Mitte der 1970er-Jahre wurde der Ver­weis auf eine not­wen­dige Huma­ni­sie­rung der Arbeits­welt in der gewerk­schaft­li­chen Dis­kus­sion zuse­hends durch die Hoff­nung auf beschäf­ti­gungs­po­li­ti­sche Wir­kun­gen von Arbeits­zeit­ver­kür­zung in den Hin­ter­grund gedrängt. In sei­nen Vor­schlä­gen zur Wie­der­her­stel­lung der Voll­be­schäf­ti­gung aus dem Jahr 1977 for­derte DGB nicht mehr nur staat­li­che Arbeits­be­schaf­fungs­maß­nah­men, son­dern auch eine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit. Wachs­tums­ra­ten, die mit­tel­fris­tig zu einer Besei­ti­gung der Mas­sen­ar­beits­lo­sig­keit füh­ren wür­den, erschie­nen den Gewerk­schaf­ten nun­mehr illu­sio­när und auch in öko­lo­gi­scher Hin­sicht frag­wür­dig.
Eine Min­der­heit inner­halb der Gewerk­schaf­ten ver­trat die Ansicht, dass enga­gier­tes Ein­tre­ten für Arbeits­zeit­ver­kür­zung auch ein Mit­tel sein könnte, in Zei­ten öko­no­mi­scher Struk­tur­kri­sen gewerk­schaft­li­che Hand­lungs­fä­hig­keit wie­der­zu­ge­win­nen, die sich von den restrik­ti­ven Vor­ga­ben von Staat und Unter­neh­men unab­hän­gig macht. Die For­de­rung nach der 35-Stun­den-Woche sei „Aus­druck des Bemü­hens um die Ent­wick­lung eigen­stän­di­ger Kampf­mit­tel gegen die Arbeits­lo­sig­keit“. Sie zeigt, dass die Gewerk­schaft sich nicht mehr dar­auf ver­las­sen kann und will, daß Staat und Regie­rung die anste­hen­den Pro­bleme lösen wer­den.
Stra­te­gien zur Arbeits­zeit­ver­kür­zung
Obwohl die deut­schen Gewerk­schaf­ten seit Ende der 1970er-Jahre über das Ziel wei­te­rer Arbeits­zeit­ver­kür­zung im Grund­satz über­ein­stimm­ten, waren sie uneins über die am bes­ten geeig­ne­ten Mit­tel. Auf dem DGB-Kon­gress von 1978 konnte keine Über­ein­kunft über die kon­krete tarif­po­li­ti­sche Umset­zung kür­ze­rer Arbeits­zei­ten erzielt wer­den.
In der IG Druck und Papier gehörte die For­de­rung nach der 35-Stun­den-Woche schon seit 1970 zur offi­zi­el­len Beschluss­lage. Mit der Deut­schen Post­ge­werk­schaft, der Gewerk­schaft der Eisen­bah­ner Deutsch­lands und der Gewerk­schaft Holz und Kunst­stoff plä­dier­ten ab Mitte der 1970er-Jahre wei­tere DGB-Ein­zel­ge­werk­schaf­ten für eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf 35 Stun­den. Die IG Metall dis­ku­tierte auf ihrem 12. Gewerk­schafts­tag im Sep­tem­ber 1977 ent­spre­chende For­de­run­gen sehr kon­tro­vers. Gegen den aus­drück­li­chen Wil­len des IG Metall-Vor­stands setz­ten sich 45 Ver­wal­tungs­stel­len für eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf 30–35 Stun­den ein. Mit knap­per Mehr­heit fand die For­de­rung nach der 35-Stun­den-Woche Auf­nahme in den gewerk­schaft­li­chen Ziel­ka­ta­log, eine Prio­ri­tä­ten­set­zung sollte aller­dings damit nicht ver­bun­den sein. Nach­dem die 35-Stun­den-Woche bereits im Stahl­ar­bei­ter­streik 1978/79 gefor­dert wor­den war, ent­schied sich der Vor­stand der IG Metall end­gül­tig erst im Sep­tem­ber 1982, mit der For­de­rung nach der 35-Stun­den-Woche in die nächste Tarif­aus­ein­an­der­set­zung zu gehen. Unter den Befür­wor­tern der 35-Stun­den-Woche wur­den auch die Moda­li­tä­ten ihrer kon­kre­ten Umset­zung dis­ku­tiert. Zur Debatte stan­den die Not­wen­dig­keit des vol­len Lohn­aus­gleichs bzw. die des Ver­zichts auf Ein­kom­mens­ver­bes­se­run­gen.
In Abgren­zung zum Kon­zept der 35-Stun­den-Woche mach­ten sich andere, stär­ker sozi­al­part­ner­schaft­lich ori­en­tierte DGB-Gewerk­schaf­ten für unter­schied­li­che Modelle ver­kürz­ter Lebens­ar­beits­zei­ten stark. Die Gewerk­schaf­ten IG Che­mie, NGG, Tex­til for­der­ten auf dem DGB-Kon­gress von 1982 ver­kürzte Arbeits­zei­ten für ältere Arbeit­neh­mer. Die IG Berg­bau und Ener­gie und die IG Bau-Steine-Erden gaben Vor­ru­he­stands­mo­del­len den Vor­zug vor der 35-Stun­den-Woche. Wäh­rend die IG Metall Vor­be­rei­tun­gen für die Aus­ein­an­der­set­zung um die 35-Stun­den-Woche traf, schloss die IG Che­mie-Papier-Kera­mik am 25. März 1983 einen Tarif­ver­trag ab, der die wöchent­li­che Arbeits­zeit für ältere Beschäf­tigte redu­zierte, an der 40-Stun­den-Woche aber öffent­lich­keits­wirk­sam fest­hielt.
Arbeits­kämpfe um die 35-Stun­den-Woche
Streik der IG-Metall 1978/79
Zwi­schen dem 28. Novem­ber 1978 und dem 10. Januar 1979 streik­ten Arbei­ter der nord­rhein-west­fä­li­schen Eisen- und Stahl­in­dus­trie für eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf 35 Stun­den. Seit Aus­bruch der Struk­tur­krise im Jahr 1975 waren in der west­deut­schen Stahl­in­dus­trie 40.000 Stel­len abge­baut wor­den. Die Stahl­un­ter­neh­men lehn­ten die von der IG Metall gefor­derte Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit ab. Bereits wäh­rend der Tarif­ver­hand­lun­gen berei­te­ten sich die Arbeit­ge­ber durch die Auf­sto­ckung von Vor­rä­ten inten­siv auf einen Arbeits­kampf vor.
Am 5. Dezem­ber stimmte die IG Metall der Unter­neh­mer­for­de­rung zu, den nord­rhein-west­fä­li­schen Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter Fried­helm Farth­mann, einen Befür­wor­ter ver­kürz­ter Lebens­ar­beits­zei­ten, mit der Ver­mitt­lung im Arbeits­kampf zu beauf­tra­gen. Im Zuge der Ver­mitt­lungs­ge­sprä­che wurde der Umstieg von einer weit­rei­chen­den Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf eine «stahl­ty­pi­sche» Lösung vor­be­rei­tet. In vie­len Stahl­be­trie­ben kam es in Folge zu hef­ti­gen Kon­flik­ten zwi­schen Streik­ak­ti­vis­ten und Gewerk­schafts­füh­rung.
Der am 6. Januar 1979 den Ver­hand­lungs­kom­mis­sio­nen auf Gewerk­schafts- und Unter­neh­mer­seite vor­ge­legte Kom­pro­miss­vor­schlag sah keine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit vor. Neben 4 % mehr Lohn soll­ten Arbeit­neh­mer statt­des­sen Frei­schich­ten und mehr Urlaubs­tage erhal­ten. Nach sechs Wochen Streik stimm­ten in der Urab­stim­mung 54,47 % der Gewerk­schafts­mit­glie­der für das Ergeb­nis, 45,53 % dage­gen. «Der Arbeits­kampf in der Stahl­in­dus­trie […] endete gemes­sen am Ziel des Ein­stiegs in die 35-Stun­den-Woche mit einer Nie­der­lage. Fest­ge­schrie­ben wur­den die gül­ti­gen Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen auf wei­tere 5 Jahre.
Streik IG Druck und Papier 1984
Zwi­schen dem 12. April und dem 5. Juli 1984 führte die IG Druck und Papier einen 13-wöchi­gen Streik zur Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche durch. Wäh­rend die IG Druck und Papier die Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche bei vol­lem Lohn­aus­gleich for­derte, wollte der Bun­des­ver­band Druck (BVD) die 40-Stun­den-Woche bis zum 31. Dezem­ber 1987 fest­schrei­ben las­sen.
Von Anfang an rech­nete die IG Druck und Papier damit, dass ihr Streik nicht vor dem Arbeits­kampf der IG Metall been­det wer­den würde. Sie ver­suchte zudem, Aus­sper­rungs­maß­nah­men von Unter­neh­mer­seite nach Mög­lich­keit zu ver­hin­dern. Aus die­sen Grün­den setzte sie nach den Wor­ten ihres Vor­sit­zen­den Erwin Fer­le­mann auf eine «fle­xi­ble Arbeits­kampf­füh­rung».
Kurt Bie­den­kopf, der am 3. Juni 1984 von bei­den Tarif­par­teien benannte Schlich­ter, schei­terte am 21. Juni mit sei­nem Eini­gungs­vor­schlag am Wider­stand des Bun­des­ver­ban­des Druck. Das am 30. Juni unter­brei­tete Unter­neh­mer­an­ge­bot, den Schlich­tungs­spruch aus der Metall­in­dus­trie zu über­neh­men, lehnte wie­derum die IG Druck und Papier ab. «Für die Druck­in­dus­trie sollte die Arbeits­zeit für jeden Beschäf­tig­ten und nicht nur im Durch­schnitt des ein­zel­nen Betriebs ver­kürzt wer­den.» Zwar konnte eine indi­vi­du­elle Ver­kür­zung der Arbeits­zeit in der Tarif­ei­ni­gung tat­säch­lich durch­ge­setzt wer­den. Auch das Unter­neh­mer­dogma der 40-Stun­den-Woche wurde gebro­chen. Anstelle von 35 Stun­den muss­ten die Beschäf­tig­ten der Druck­in­dus­trie fortan aber immer noch 38,5 Stun­den arbei­ten. Außer­dem sah der Tarif­ver­trag, dem am 12. Juli 1984 60,8 % von 52.388 Mit­glie­dern der IG Druck und Papier zustimm­ten, eine Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zei­ten vor.
Streik in der Metall­in­dus­trie 1984
Zwi­schen dem 14. Mai 1984 und dem 4. Juli 1984 streik­ten die Arbei­ter der baden-würt­tem­ber­gi­schen und hes­si­schen Metall­in­dus­trie für die Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche. Zuvor waren mehr­mo­na­tige Tarif­ver­hand­lun­gen sowie Spit­zen­ge­sprä­che zwi­schen Gewerk­schaf­ten und Unter­neh­mern ohne Eini­gung ver­lau­fen. Der Unter­neh­mer­ver­band Gesamt­me­tall lehnte ver­kürzte Wochen­ar­beits­zei­ten ab und schlug statt­des­sen eine Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit vor. Zu die­sem Zweck soll­ten u.a. die Teil­zeit­ar­beit aus­ge­dehnt und Vor­ru­he­stands­re­ge­lun­gen für aus­ge­wählte Geburts­jahr­gänge ein­ge­führt wer­den. Die Gewerk­schaf­ten deu­te­ten zwar ein Ent­ge­gen­kom­men in der Frage der Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung an, beharr­ten aber auch einem Ein­stieg in die 35-Stun­den-Woche. Zur Bekräf­ti­gung ihrer Gegen­po­si­tio­nen führte die Gewerk­schaft ab dem 12. März 1984 bun­des­weit Warn­streiks durch, an denen sich 367.000 Beschäf­tigte betei­lig­ten. Am 25. April 1985 erklärte die IG Metall die Tarif­ver­hand­lun­gen offi­zi­ell für geschei­tert und lei­tete in den Tarif­be­zir­ken Nordwürttemberg/Nordbaden und Hes­sen Urab­stim­mun­gen ein. Über 80 % der Gewerk­schafts­mit­glie­der spra­chen sich für die Auf­nahme eines Arbeits­kamp­fes aus.
Unmit­tel­bar nach Beginn des Streiks kün­dig­ten die Unter­neh­mer Aus­sper­run­gen an. Auf dem Höhe­punkt des Streiks leg­ten 57.500 Mit­glie­der der IG Metall die Arbeit nie­der. 147.000 Metall­ar­bei­ter waren nach Unter­neh­mer­an­ga­ben von «hei­ßen» Abwehraus­sper­run­gen betrof­fen, 396.000 wei­tere Beschäf­tigte von «kal­ter Aus­sper­rung». Die IG Metall ver­folgte die Streik­tak­tik, mit mög­lichst gerin­gem Auf­wand mög­lichst gro­ßen Druck auf die Metall­in­dus­tri­el­len aus­zu­üben («Mini-Max»). Umge­kehrt war der Unter­neh­mer­ver­band daran inter­es­siert, den Streik durch Aus­sper­rungs­maß­nah­men für die Gewerk­schaft mög­lichst schnell zu kost­spie­lig wer­den zu las­sen.
Beson­ders wir­kungs­voll war die Beglei­tung der Tarif­aus­ein­an­der­set­zun­gen durch Mas­sen­ak­tio­nen in der Bevöl­ke­rung zur Unter­stüt­zung der For­de­rung der strei­ken­den Arbei­te­rIn­nen, durch breite Unter­stüt­zung kul­tur­schaf­fen­der Men­schen und ein brei­tes Echo in den Medien. Linke Sozi­al­de­mo­kra­ten, Kom­mu­nis­ten, Chris­ten und Sozial- sowie Jugend­ver­bände stell­ten eine breite soli­da­ri­sche Öffent­lich­keit her.
Nach­dem die Tarif­par­teien das Schei­tern der freien Ver­hand­lun­gen fest­ge­stellt hat­ten, einig­ten sie sich auf das Ver­fah­ren der beson­de­ren Schlich­tung und auf den ehe­ma­li­gen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter und Gewerk­schafts­vor­sit­zen­den Georg Leber und den Kon­stan­zer Arbeits­recht­ler Bernd Rüt­hers als Schlich­ter. Unter ihrem Ein­fluß kris­tal­li­sierte sich eine Kom­pro­miss­li­nie im Arbeits­kampf her­aus, der zufolge die IG Metall-For­de­rung nach einer all­ge­mei­nen Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit mit der Gesamt­me­tall-For­de­rung nach einer betrieb­li­chen Fle­xi­bi­li­sie­rung der Regel­ar­beits­zeit ver­knüpft wer­den sollte. Der Eini­gungs­vor­schlag sah vor, die Wochen­ar­beits­zeit im betrieb­li­chen Durch­schnitt auf 38,5 Stun­den zu ver­kür­zen. In einer Spanne zwi­schen 37 und 40 Stun­den sollte diese Wochen­ar­beits­zeit fle­xi­bel auf die Beschäf­tig­ten ver­teilt wer­den kön­nen. Sowohl der Gesamt­me­tall-Vor­stand als auch die große Tarif­kom­mis­sion der IG Metall stimm­ten die­sem Schlich­tungs­spruch zu.
Wei­tere Tarif­aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche
Im Umfeld der Streik­aus­ein­an­der­set­zun­gen um die 35-Stun­den-Woche wur­den 1984 noch in einer Reihe wei­te­rer Bran­chen Tarif­ab­schlüsse mit Aus­wir­kun­gen auf die Wochen­ar­beits­zeit erzielt. Ohne einen Arbeits­kampf wur­den noch vor dem Ende des Arbeits­kamp­fes in der Metall­in­dus­trie ein Tarif­ab­schluss in der Holz- und Kunst­stoff-ver­ar­bei­ten­den Indus­trie von Rhein­land-Pfalz erzielt, der eine Wochen­ar­beits­zeit­ver­kür­zung mit einer erheb­li­chen Fle­xi­bi­li­sie­rung der betrieb­li­chen Arbeits­zei­ten ver­knüpfte. Im Okto­ber 1984 wurde in der nord­rhein-west­fä­li­schen Stahl­in­dus­trie die 38-Stun­den-Woche ein­ge­führt, ohne dass Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­run­gen über das bis dahin übli­che Maß hin­aus ver­ein­bart wor­den wären.
Im Groß- und Ein­zel­han­del wurde die 38,5‑Stunden-Woche in 1986 ein­ge­führt, in der Papier­ver­ar­bei­tung und im Metall­hand­werk in 1986 bzw. 1987. Im Bank- und Ver­si­che­rungs­ge­werbe galt eben­falls ab dem 1. Januar 1987 die 38,75-Stunden-Woche.
Damit gal­ten im Jahr 1987 für fast die Hälfte aller von DGB-Tarif­ver­trä­gen begüns­tig­ten Beschäf­tig­ten Regel­ar­beits­zei­ten von unter 40 Wochen­stun­den.
1987 erreich­ten die Gewerk­schaf­ten in der Metall- und Druck­in­dus­trie in einem zwei­ten Schritt eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit auf 37 Stun­den.
1990 erziel­ten die Tarif­par­teien in der Metall- und Druck­in­dus­trie eine Eini­gung hin­sicht­lich der schritt­wei­sen Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche bis 1995.
2003 kön­nen die Beschäf­tig­ten der ost­deut­schen Stahl­in­dus­trie einen Stu­fen­plan für die 35-Stun­den-Woche durch­set­zen. Der wochen­lange Streik für kür­zere Arbeits­zei­ten in der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie im Osten endet nach vier Wochen mit einer her­ben Nie­der­lage. Dort arbei­ten die Beschäf­tig­ten immer noch 38 Stun­den in der Woche.
Die­ser fehl­ge­schla­gene Streik war auch dem Umstand zu ver­dan­ken, dass es bereits im Vor­feld zu einer hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen dem streik­be­für­wor­ten­dem 1. Vor­sit­zen­den Jür­gen Peters und sei­nem Stell­ver­tre­ter und desi­gnier­ten Nach­fol­ger Bert­hold Huber kam. Letz­te­rer sprach sich kri­tisch zu Streik­maß­nah­men aus und äußerte dies auch im Ver­bund mit maß­geb­li­chen sozi­al­part­ner­schaft­li­chen Betriebs­rats­grö­ßen im Auto­mo­bil­be­reich z.B. von Daim­ler, VW und Opel. Die Folge war ein her­ber Ver­trau­ens­ver­lust unter den kämp­fen­den Kol­le­gIn­nen in den neuen Bun­des­län­dern und ein öffent­li­ches Lob­lied der Wirt­schafts­me­dien und der poli­ti­schen Ver­ant­wort­li­chen in SPD, CDU und FDP zuguns­ten des „Moder­ni­sie­rers und Co- Mana­gers“ Bert­hold Huber. Jür­gen Peters wurde als „Tra­di­tio­na­list“ ver­ächt­lich gemacht, der Streik als wenig sinn­voll ver­un­glimpft.
Mehr und mehr wurde das Lob­lied auf die „Sozi­al­part­ner­schaft“ und das „Co-Manage­ment“ gesun­gen. Aus­ge­blen­det wurde dabei die Tat­sa­che, dass wir in einer Klas­sen­ge­sell­schaft leben, deren Wesen sich nur durch kol­lek­ti­ven Wider­stand der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bekämp­fen läßt. Beson­ders deut­lich wurde dass durch die Ver­ur­tei­lung des einst durch VW und IG-Metall aufs Schild geho­be­nen Vor­sit­zen­den des VW- Gesamt­be­triebs­ra­tes Klaus Vol­kert. Er stol­perte über mas­sive Bestechungs­vor­würfe und seine zu große Nähe zum VW-Vor­stand. War er bis­lang hilf­reich bei Lohn­ver­zicht (Kon­zept zur Beschäf­ti­gungs­si­che­rung bei VW) und Tarif­un­ter­schrei­tung (Pro­jekt 5000x5000) im Ein­ver­neh­men zwi­schen IG-Metall und VW, stürzte er jetzt bei bei­den jäh und wurde rechts­kräf­tig in 2006 zu einer Haft­strafe ver­ur­teilt.
Nun­mehr gel­ten seit 1995 in der west­deut­schen Metall- und Elek­tro­in­dus­trie damit die 35 Stun­den. Soweit die Theo­rie. Denn in der Pra­xis haben heute 45 Pro­zent der Beschäf­tig­ten der Bran­che einen Ver­trag, der eine län­gere Arbeits­zeit vor­sieht. Ein knap­pes Vier­tel arbei­tet gar 40 Stun­den oder län­ger. Aber auch im 35-Stun­den-Flä­chen­ta­rif arbei­ten heute mehr als drei von zehn Beschäf­tig­ten län­ger als 35 Stunden.Das zeigt die aktu­elle Beschäf­tig­ten­be­fra­gung zum Thema Arbeits­zeit,
Der Vor­sit­zende der IG-Metall, Jörg Hof­mann führt dies unter ande­rem auf Öff­nungs­klau­seln in den Tarif­ver­trä­gen zurück, die die Unter­neh­men ver­stärkt in Anspruch neh­men.  So kann etwa die Arbeits­zeit mit Zustim­mung des Arbeit­neh­mers auf bis zu 40 Stun­den aus­ge­dehnt wer­den, im Regel­fall aller­dings maxi­mal für 18 Pro­zent der Beschäf­tig­ten eines Betriebs.
Her­vor­zu­he­ben sind beson­ders der gemein­same Ent­gelt­rah­men-Tarif­ver­trag für Arbei­ter und Ange­stellte (ERA-TV) 2003 und das „Pforz­hei­mer Abkom­men“ 2004, das zur Absi­che­rung von Beschäf­ti­gung und Inves­ti­tio­nen befris­tete Abwei­chun­gen vom Tarif­ver­trag mög­lich macht.

Im Zuge des Pforz­hei­mer Abkom­mens wur­den 2004 von der IG Metall Baden-Würt­tem­berg und Süd­west­me­tall Rege­lun­gen für den Pro­zess der Abwei­chung von Tarif­ver­trä­gen (Öff­nungs­klau­seln) ein­ge­führt. Die ver­ein­bar­ten Eck­punkte sol­len Druck von den Beschäf­tig­ten und den Betriebs­rä­ten neh­men und eine «kon­trol­lierte Dezen­tra­li­sie­rung» ermög­li­chen.
Diese von vie­len als Auf­wei­chung der 35-Stun­den-Woche ange­se­hene Ver­ein­ba­rung wurde damals maß­geb­lich mit erar­bei­tet von Jörg Hof­mann, dem heu­ti­gen 1. Vor­sit­zen­den der IG-Metall. Und immer wie­der grüßt die „Sozi­al­part­ner­schaft“.….
An vie­len Ecken sei es den Arbeit­ge­bern in den letz­ten Jah­ren gelun­gen, „unsere erfolg­rei­che Arbeits­zeit­po­li­tik der Arbeits­zeit­ver­kür­zung“ durch „Mehrarbeits‑, Schicht- und Wochen­end­zu­schläge auf­zu­wei­chen“, kri­ti­siert IG-Metall-Chef Jörg Hof­mann. Und spricht gleich­zei­tig einen wun­den Punkt an. Denn die Mehr­ar­beit zahlt sich für die Metal­ler im Porte­mon­naie aus. Das ist auch ein Grund dafür, dass die tat­säch­lich geleis­tete Arbeits­zeit teils deut­lich über die ver­trag­lich ver­ein­barte hin­aus­geht.
Die Befra­gung der IG Metall zeigt aber auch, dass sie­ben von zehn und damit eine deut­li­che Mehr­heit der Beschäf­tig­ten mit ihrer Arbeits­zeit zufrie­den sind – vor allem in Unter­neh­men, in denen Tarif­ver­träge gel­ten. Für Unmut sor­gen neben über­lan­gen Arbeits­zei­ten vor allem regel­mä­ßige Wochen­end­ar­beit oder unvor­her­ge­se­hene Schicht­wech­sel. Plan­bare Arbeits­zei­ten tra­gen ent­schei­dend mit zur Zufrie­den­heit der Beschäf­tig­ten bei, wie auch die Mög­lich­keit, kurz­fris­tig für ein paar Stun­den zu gehen, um zum Bei­spiel das kranke Kind aus der Kita abzu­ho­len.
Die befrag­ten Metal­ler set­zen dabei vor allem auf eine Umver­tei­lung des Arbeits­vo­lu­mens ent­lang des Lebens­ver­laufs – also die Mög­lich­keit, etwa für Kin­der­er­zie­hung oder die Pflege von Ange­hö­ri­gen zeit­weise beruf­lich kür­zer zu tre­ten. Für mehr als 8 von 10 Befrag­ten ist dabei ein Ent­gelt­aus­gleich wich­tig. Eine all­ge­meine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit hat dage­gen für eine knappe Mehr­heit der Befrag­ten keine Prio­ri­tät, wenn sie mit Geld­ver­zicht ver­bun­den wäre.
Für Gewerk­schaf­ter Hof­mann soll die hart erkämpfte 35-Stun­den-Woche auch künf­tig die Richt­schnur blei­ben. Denn für immer­hin knapp die Hälfte der Beschäf­tig­ten spiegle sie die Wunsch­ar­beits­zeit wider. Ein Fünf­tel der Metal­ler würde gerne kür­zer arbei­ten, immer­hin ein Drit­tel wünscht sich aber mehr Wochen­stun­den – auch, um das Gehalt auf­zu­bes­sern. Auch ihnen will Hof­mann ent­ge­gen­kom­men. Der­zeit arbei­te­ten vor allem ver­meint­li­che „Leis­tungs­trä­ger“ län­ger als 35 Stun­den, wäh­rend das „Fuß­volk“ das Nach­se­hen habe, kri­ti­siert der IG-Metall-Chef. Die Ent­schei­dung über Arbeits­zeit dürfe des­halb nicht län­ger den Arbeit­ge­bern über­las­sen wer­den.
Ent­gelte
Die IG Metall for­dert für die rund 3,9 Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten in der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie eine Erhö­hung der Ent­gelte und Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen von 6 Pro­zent für eine Lauf­zeit von 12 Mona­ten. Zudem will die IG Metall einen indi­vi­du­el­len Anspruch auf Redu­zie­rung der wöchent­li­chen Arbeits­zeit auf bis zu 28 Stun­den für einen Zeit­raum von bis zu 24 Mona­ten durch­set­zen. Die For­de­rung der IG Metall zur Arbeits­zeit sieht vor, dass die Beschäf­tig­ten ihre regel­mä­ßige Arbeits­zeit künf­tig für bis zu zwei Jah­ren auf bis zu 28 Stun­den in der Woche redu­zie­ren kön­nen. Danach besteht der Anspruch, auf die ursprüng­li­che Arbeits­zeit zurück­zu­keh­ren. Dies soll für alle Tarif­ge­biete in West- und Ost­deutsch­land gel­ten.
Ent­gelt­zu­schuss für Fami­lie und Gesund­heit
Beschäf­tigte, die ihre Arbeits­zeit redu­zie­ren, um Kin­der unter 14 Jah­ren im Haus­halt zu betreuen oder Fami­li­en­an­ge­hö­rige zu pfle­gen, sol­len einen fixen Zuschuss von 200 Euro pro Monat von ihrem Arbeit­ge­ber erhal­ten.
Beschäf­tigte in Schicht­ar­beit oder ande­ren gesund­heit­lich belas­ten­den Arbeits­zeit­mo­del­len, die ihre Wahl­op­tion nut­zen und ihre Arbeits­zeit ver­kür­zen, sol­len eben­falls einen Ent­gelt­zu­schuss erhal­ten. Er soll bei 750 Euro im Jahr lie­gen. «Damit wird auch für weni­ger gut Ver­die­nende die Arbeits­zeit­re­du­zie­rung eine reale Option», meinte Hof­mann. 750:12= € 62,50 monat­lich…
IG Metall will über Per­so­nal­aus­gleich und Anglei­chung Ost „reden“
Neben der For­de­rung zu Ent­gelt und Arbeits­zeit will die IG Metall auch fol­gende The­men in den Ver­hand­lun­gen anspre­chen:
Die Redu­zie­rung der Arbeits­zeit von Beschäf­tig­ten darf nicht zu mehr Leis­tungs­druck füh­ren, indem die übri­gen Beschäf­tig­ten ihre Arbeit zusätz­lich mit­erle­di­gen müs­sen. Daher soll in den Ver­hand­lun­gen mit den Arbeit­ge­bern über Rege­lun­gen zum Per­so­nal­aus­gleich gespro­chen werden.Es soll zudem erreicht wer­den, dass die Aus­zu­bil­den­den und dual Stu­die­ren­den zur Vor­be­rei­tung auf Prü­fun­gen einen bezahl­ten freien Tag vor jeder Prü­fung erhal­ten.
Für die ost­deut­schen Tarif­ge­biete will die IG Metall ledig­lich eine belast­bare Ver­hand­lungs­ver­pflich­tung für einen Pro­zess zur Anglei­chung der Ent­gelte, Arbeits­zei­ten und Arbeits­be­din­gun­gen errei­chen.
Die Ver­hand­lun­gen mit den Arbeit­ge­bern star­te­ten ab dem 15./16. Novem­ber in den regio­na­len Tarif­ge­bie­ten der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie. Die Tarif­ver­träge sowie die Frie­dens­pflicht lau­fen am 31. Dezem­ber 2017 aus. Ab dem 1. Januar 2018 wur­den dann Warn­streiks mög­lich.
Gros­ser Wurf oder „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“?
Auf einer Tagung von gewerk­schaft­li­chen haupt- und ehren­amt­li­chen Bil­dungs­re­fe­ren­ten Anfang 2017 zum Thema „Arbeits­zeit­kam­pa­gne“ in Sprock­hö­vel wurde kon­tro­vers über die Frage einer wei­te­ren Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit in Rich­tung einer gene­rel­len 30-Stun­den-Woche dis­ku­tiert. Beglei­tet wur­den dies auch durch die For­de­rung nach einer unmit­tel­ba­ren Umset­zung der bestehen­den 35-Stun­den-Woche in allen Gewer­ken der IG-Metall in Ost und West. Schließ­lich gilt auch diese Rege­lung vor­wie­gend nur in der Elek­tro/­Me­tall- Indus­trie.
Mehr­heit­li­che Teile der Mit­glie­der fin­den sich jedoch in ande­ren Metall-Gewer­ken wie­der, die abwei­chende und höhere Wochen­ar­beits­zei­ten haben. Bei­spiel: KFZ-Hand­werk mit einer Viel­zahl von klei­ne­ren und mitt­le­ren Betrie­ben, teil­weise wegen Tarif­flucht der Arbeit­ge­ber ohne Tarif­ver­trags­bin­dung oder mit unzu­rei­chen­den Haus­ta­rif­ver­trä­gen. In die­sem Tarif­be­reich gilt laut wei­ter wir­ken­dem Man­tel­ta­rif­ver­trag bes­ten­falls die 36 – Stun­den-Woche.
In den neuen Bun­des­län­dern ist wei­ter­hin die 38-Stun­den-Woche die (theo­re­ti­sche) Norm und durch zahl­rei­che Haus­ta­rif­ver­träge, Sanie­rungs­ta­rif­ver­träge, Ver­träge zur Siche­rung von Beschäf­ti­gung und Inves­ti­tion etc. wur­den selbst die bestehen­den Absi­che­run­gen zur Arbeits­zeit­ver­kür­zung auf­ge­weicht (siehe „Pforz­hei­mer Abkom­men“).
Selbst anwe­sende Ver­tre­te­rIn­nen des Haupt­vor­stan­des der IG-Metall muß­ten auf die­ser Tagung zuge­ben, dass die IGM seit Mitte der Neun­zi­ger die „Luft­ho­heit“ über die Frage der Arbeits­zeit ver­lo­ren hat. Statt des­sen stan­den vor allem Fra­gen der Ein­kom­mens­zu­wächse, eines ein­heit­li­chen Ent­gelt­rah­men­ta­rif­werks für Arbei­ter und Angestellte,Gestaltungen Alters­teil­zeit, betrieb­li­che Alters­vor­sorge, Gestal­tun­gen von Ruf­be­reit­schaf­ten etc. im Vor­der­grund der Tarif­ver­hand­lun­gen.
Einer von Teil­neh­me­rIn­nen geäu­ßer­ten For­de­rung nach Kün­di­gung der gel­ten­den Man­tel­ta­rif­ver­träge zur Arbeits­zeit und damit ver­bun­de­ner Tarif­for­de­run­gen nach einer kol­lek­ti­ven 30-Stun­den-Woche (gfls. im Stu­fen­plan über 32 Stun­den) wurde eine Abfuhr erteilt. Laut einer bereits in 2013 erst­ma­lig durch­ge­führ­ten Arbeit­neh­mer­be­fra­gung zur Folge (der dann in 2017 eine wei­tere folgte) würde die Mehr­zahl der befrag­ten Arbeit­neh­me­rin­nen mit der der­zei­ti­gen Stun­den­an­zahl zufrie­den sein.Dieses ist auch kein Wun­der, wurde die Frage nach einer wei­te­ren Arbeits­zeit­ver­kür­zung doch nicht im Zusam­men­hang mit einem vol­len Ent­gelt­aus­gleich gestellt, son­dern in Bezie­hung zu einem mög­li­chen (teil­wei­sen) Abbau von Ent­gelt­an­tei­len for­mu­liert.
Zudem ver­wies man auf die offen­sicht­lich „trau­ma­ti­schen“ Erfah­run­gen mit dem Abbrö­ckeln der Streik­be­reit­schaft im Zuge der Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Arbeits­zeit­an­pas­sung „Ost“ in 2003 und die Gefahr der Ver­schlech­te­rung von Man­tel­ta­rif­ver­trä­gen bei deren Kün­di­gung (obwohl in die­sem Fall alte Man­tel­ta­rif­ver­träge bis zum Abschluß eines neuen voll­um­fäng­lich wei­ter­gel­ten).
Auf Basis der Beschäf­tig­ten­be­fra­gung ent­schied sich die IG-Metall daher, die 35-Stun­den-Woche nicht in Frage zu stel­len, son­dern die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen von Wochenend‑, Schicht‑, Nacht- und Mehr­ar­beit auf Indi­vi­duum, Gesund­heit, Fami­lie und Beruf stär­ker in den Vor­der­grund zu stel­len und mit­tels der bereits genann­ten For­de­run­gen anzu­ge­hen. Flan­kiert wurde das Ganze durch eine rela­tiv hohe For­de­rung nach Ent­gelt­zu­wäch­sen von 6%.
Letz­tere waren für die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vor allem attrak­tiv, wäh­rend nicht wenige unzu­frie­den sind mit den Rege­lun­gen zur Ver­kür­zung der Arbeits­zeit, weil diese vor­ran­gig bestimmte Grup­pen trifft, ent­gelt­mä­ßig zu schwach abge­fe­dert wird und eine restrik­tive Befris­tung ent­hält.
Selbst die Anglei­chung der Arbeits­zei­ten zwi­schen Ost und West auf Basis einer 35-Stun­den-Woche bei vol­lem Ent­gelt­aus­gleich fin­den sich nur als For­de­rung nach einer (künf­ti­gen) belast­ba­ren Ver­hand­lungs­zu­sage sei­tens der Arbeit­ge­ber wie­der, nicht jedoch als Sofort­maß­nahme.
Fest­zu­hal­ten bleibt daher:
Eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Dis­kus­sion über eine Ver­kür­zung der Arbeits­zei­ten ‑ver­gleich­bar zu der in den 80i­gern- bleibt wei­test­ge­hend aus. Viel­mehr scheint eine breite Öffent­lich­keit die Kam­pa­gne der­zeit nicht gerade vor­ran­gig zur Kennt­nis zu neh­men.
Die dies­jäh­ri­gen For­de­run­gen der IG-Metall sind durch­aus berech­tigt und für sich gese­hen posi­tiv, aber lei­der nur auf die Behand­lung eini­ger Sym­ptome der der­zei­ti­gen nega­ti­ven Aus­wir­kung der Arbeits­zei­ten aus­ge­rich­tet.
Der „Wild­wuchs“ von abwei­chen­den Tarif­ver­trä­gen und Ver­ein­ba­run­gen wird damit nicht aus­rei­chend berührt. Eine Ost/­West-Anglei­chung ist wei­ter­hin Zukunfts­mu­sik.
Die Ein­gangs­for­de­rung nach über­schau­ba­rem antei­li­gen Ent­gelt­aus­gleich für eine auf 2 Jahre maxi­mal befris­tete Redu­zie­rung der Arbeits­zeit ist sehr gering. Ein vol­ler Ent­gelt­aus­gleich sollte wei­ter­hin ‑wie in den 80i­gern- Kern­for­de­rung blei­ben.
Eine posi­tive Aus­wir­kung auf den Bestand und Zuwachs von Arbeits­plät­zen ist mar­gi­nal.
Einer zu erwar­ten­den hef­ti­gen Ver­nich­tung von Arbeits­plät­zen im Zuge der Digi­ta­li­sie­rung wird damit kaum Ein­halt gebo­ten. Schon jetzt sind ca. 5 Mil­lio­nen Arbeits­plätze in Gefahr.
Die „Sys­tem­frage“ über eine selbst­be­stimmte Aus­rich­tung von Lebens- und Arbeits­zeit wird nicht gestellt. Die Ober­ho­heit haben wei­ter­hin die Arbeit­ge­ber, der Inves­ti­ti­ons­stand­ort Deutsch­land bleibt der ent­schei­dende Grad­mes­ser. Kos­me­tik ersetzt Ver­än­de­rung.
Eine gesetz­li­che Rege­lung kür­ze­rer Arbeits­zei­ten zur Flan­kie­rung bleibt eine Uto­pie. Die gesetz­li­che Arbeits­zeit sieht wei­ter­hin einen 8‑Stun­den-Tag bei 6 Werk­ta­gen vor, das heißt bis zu 48 Stun­den in der Woche. Dies ist der aktu­elle Stand des Arbeitszeitgesetzes.

Wir Kom­mu­nis­tIn­nen unter­stüt­zen selbst­ver­ständ­lich den Kampf der Gewerk­schaf­ten um jeg­li­che Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen. Aller­dings sehen wir nicht unkri­tisch zu, wenn Ver­ant­wort­li­che in den Gewerk­schaf­ten Élan ver­mis­sen las­sen, um im Zei­chen ihrer Ver­bun­den­heit zur wei­test­ge­hend neo­li­be­ral gepräg­ten CDU/SPD eine fal­sche Poli­tik der den Klas­sen- und Inter­es­sen­ge­gen­satz negie­ren­den Sozi­al­part­ner­schaft zu betrei­ben.
Bis zum 30.01.2018 kämpf­ten fast eine Mil­lion Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen für den Ein­stieg in die wei­tere Ver­kür­zung der Arbeits­zei­ten durch stun­den­weise Warn­streiks. Ganz­tä­gige Warn­streiks in der Flä­che folg­ten, eine halbe Mil­lion Beschäf­tigte zeig­ten hier in den fol­gen­den Tagen bewun­ders­werte Kampf­be­reit­schaft.
Eine macht­volle Mani­fes­ta­tion, deren Schwung aus­ge­reicht hätte, auch über das Niveau der letzt­end­lich erreich­ten Ergeb­nisse hin­aus zu gehen. Vor­aus­set­zun­gen für Urab­stim­mun­gen und unbe­fris­tete Streiks wur­den offen­sicht­lich voll erfüllt, aber lei­der nicht wahr­ge­nom­men.
Aber auch wir sind gefor­dert, eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Dis­kus­sion über eine eman­zi­pa­to­ri­sche, selbst­be­stimmte Arbeits­zeit auf allen gesell­schaft­li­chen Ebe­nen zu füh­ren. Lebens­zeit muss genü­gend Platz las­sen für Teil­habe am kul­tu­rel­len Leben, per­sön­li­che Bil­dung, Repro­duk­tion und gesell­schaft­lich ver­ant­wor­tungs­volle und nütz­li­che Arbeit! Arbeits­zeit ist Lebens­zeit und als sol­che nicht nur ein­sei­tig als Erwerbs­ar­beit defi­nier­bar.
Es gilt wei­ter­hin das von den kämp­fe­ri­schen IG-Metall-Frauen for­mu­lierte Motto von 1984, als es um die 35-Stun­den-Woche ging. Laßt uns diese Losung wie­der mit Leben fül­len:
„Mehr Zeit zum Leben, Lie­ben, Lachen, Lernen !“

Nach­be­trach­tung zum Abschluß in Baden-Würt­tem­berg v. 06.02.2018

Die „Initia­tive zur Ver­net­zung der Gewerk­schafts­lin­ken“ (gegrün­det von ca.100 haupt­amt­li­chen Gewerk­schafts­funk­tio­nä­ren vor allem der IGM in 10/2017) hat eine Ein­schät­zung der aktu­el­len Abschlüße in der Elek­tro-/Me­tall­in­dus­trie im Rah­men ihrer Erklä­rung „Für eine kämp­fende Gewerk­schaft“ wie folgt auf den Punkt gebracht:
In der ober­fläch­li­chen Betrach­tung des jüngs­ten IG-Metall-Tarif­ab­schlus­ses durch die Medien wird ein voll­kom­men fal­sches Bild der rea­len Aus­wir­kun­gen gezeich­net. Auf das Jahr umge­rech­net bringt der Abschluss etwa eine 3,5prozentige Erhö­hung der Ent­gelte. Das deckt gerade mal die Teue­rungs­rate und einen Teil des Pro­duk­ti­vi­täts­fort­schritts ab.

Bei einer befris­te­ten Arbeits­zeit­ab­sen­kung auf bis zu 28 Stun­den gibt es über­haupt kei­nen Lohn­aus­gleich, nur den Anspruch auf die Absen­kung und die Zusage, danach wie­der auf die vor­he­rige Arbeits­zeit zurück­keh­ren zu kön­nen. Fak­tisch ist dies eine Abkehr vom Ziel des Lohn­aus­gleichs und ein schlech­tes Signal für die künf­tige Tarifpolitik.

Nur wenn das Tarif­li­che Zusatz­geld (T‑ZuG) in Höhe von 27,5 Pro­zent eines Monats­ein­kom­mens in Zeit umge­wan­delt wird, was nur wegen Kin­der­be­treu­ung, Pflege oder Schicht­ar­beit über­haupt geht, wer­den zwei Tage mehr gewährt, als die 27,5 Pro­zent wert sind, näm­lich acht statt sechs freie Tage. Also ein ganz klei­nes Zücker­chen für diese drei Beschäftigtengruppen.

Auch sonst wird der neue Ver­trag in kei­ner Weise den objek­ti­ven Her­aus­for­de­run­gen gerecht, son­dern öff­net dem Kapi­tal wei­tere Türen für eine Dif­fe­ren­zie­rung der Beschäf­tig­ten­grup­pen: In dem Maße, wie ein­zelne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ihre Arbeits­zeit ver­kür­zen, kann die Unter­neh­mens­lei­tung andere län­ger arbei­ten las­sen. Die Quo­ten der­je­ni­gen, die län­ger als 35 Stun­den arbei­ten, kön­nen erhöht wer­den von 13 Pro­zent (bzw.
18 Pro­zent in Baden-Würt­tem­berg) bis auf 30 Pro­zent per Betriebs­ver­ein­ba­rung, wenn ein Fach­kräf­te­man­gel nach­ge­wie­sen wer­den kann, und auf 50 Pro­zent (»Struk­tur­quote«) für Technologiebetriebe.

Mit dem Modell des »kol­lek­ti­ven betrieb­li­chen Arbeits­zeit­vo­lu­mens« kann die Geschäfts­lei­tung für jeden Teil­zeit­be­schäf­tig­ten mit ande­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen eine Ver­län­ge­rung auf 40 Stun­den ver­ein­ba­ren. Dafür wird der Chef schon genü­gend Schwa­che oder Erpress­bare fin­den. Wenn dem­nach eine Kol­le­gin auf 20 Stun­den redu­ziert, kön­nen die Arbeits­ver­träge von drei ande­ren auf 40 Stun­den ver­län­gert wer­den. Im Resul­tat fin­det also über­haupt keine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit der Gesamt­be­leg­schaft statt, sie wird nur anders ver­teilt. Nicht umsonst sagte der Ver­hand­lungs­füh­rer für Süd­west­me­tall, Ste­fan Wolf: »Wir haben sehr viel bekom­men, näm­lich sehr viel Öff­nung bei den Arbeits­zei­ten nach oben.«

Die gesamte Erklä­rung „Für eine kämp­fende Gewerk­schaft“ kann in der „Junge Welt“ vom 14.02.2018, Seite 12 oder unter fol­gen­dem Link nach­ge­le­sen werden:

https://www.jungewelt.de/m/artikel/327264.f%C3%BCr-eine‑k%C3%A4mpfende-gewerkschaft.html

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