Das neue Polizeigesetz vom 13. Dezember 2018
Referat auf der Mitgliederversammlung der DKP-Gruppe Köln Innenstadt am 15. Januar 2019 Wir reden hier über das, wie es offiziell heißt, «Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen» vom 13. Dezember 2018. Am 11. April 2018 hatte die Landesregierung die Initiative für ein neues Polizeigesetz ergriffen. In der Intention ähnelt es den Gesetzentwürfen, die in der gleichen Zeit in den meisten Bundesländern (bis auf Thüringen) zur Debatte standen. Besonders viel Empörung erregte die bayrische Fassung, die im Mai auch tatsächlich beschlossen wurde. Gemeinsam ist den Entwürfen die Konstruktion einer „drohenden Gefahr“,