Auschwitz-Gedenktag 2024 Asoziale NS-Sozialpolitik

27. Januar - Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus in der Antoniterkirche

Einladungsflugblatt zur Auschwitz-Gedenkstunde mit rückseitigem Text zur asozialen NS-Sozialpolitik.
Quelle: Einladungsflugblatt Erinnern - Eine Brücke in die Zukunft

«Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet.» 

Mit diesen Worten erkannte der Bundestag am 13. Februar 2020, also 75 Jahre nach Ende der NS-Diktatur, Tausende von Menschen als NS-Opfer an, die bis dahin als sogenannte «Asoziale» und «Berufsverbrecher» gegolten hatten. Für den Antrag auf Anerkennung als Opfer stimmten die Regierungsparteien und die Oppositionsfraktionen, nur die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die Betroffenen wurden in der Nachkriegszeit über Jahrzehnte aus der Entschädigung und dem Gedenken ausgegrenzt. Sie bekommen bis heute nur selten einen Stolperstein gesetzt. Für die meisten kommt jede Anerkennung zu spät.

Bereits im Kaiserreich hatten Ämter und Polizei vielen Menschen, die später als «Asoziale» oder «Berufsverbrecher» verfolgt wurden, ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Es kursierten schon «rassenhygienische» und kriminalbiologische Theorien wie die des «geborenen Verbrechers». Ab 1933 bildeten diese Vorstellungen die Grundlage der Arbeit der Wohlfahrtsstellen, des Gesundheitswesens und der Kriminalistik. Die fortschrittliche Sozialarbeit, die in Köln z.B. die Leiterin des Wohlfahrtsamtes Dr. Hertha Kraus in der Weimarer Zeit eingeführt hatte, wurde zunichtegemacht. 

Im September 1933 durchkämmten Polizei und SA tagelang Kneipen, Nachtasyle, öffentliche Orte wie den Hauptbahnhof und verhafteten Personen ohne festen Wohnsitz. Besonders die Wohnungslosen waren den Razzien schutzlos ausgeliefert. Eine begleitende Pressekampagne zeichnete das Zerrbild «berufsmäßiger Bettler», die nicht wirklich bedürftig seien, sondern sich an Almosen bereichern würden. Sie seien «Schädlinge», von denen die «Volksgemeinschaft» befreit werden müsse. Reichsweit wurden rund 10.000 Bettler*innen und Wohnungslose verhaftet.

Ab 1937 systematisierten Staat und Partei die Verfolgung von armen oder unangepassten Menschen, die nicht den Vorstellungen der «deutschen Volksgemeinschaft» entsprachen. Unterhaltssäumige, Wohnungslose, Wandergewerbetreibende, Suchtkranke, Frauen, die als Prostituierte arbeiteten oder von den Behörden für solche gehalten wurden, konnten ohne Gerichtsverfahren durch die Kriminalpolizei in Konzentrationslager deportiert werden. Nach Massenverhaftungen im Juni 1938 bildeten die Festgenommenen kurzzeitig die größte Häftlingsgruppe in den KZ – erkennbar am schwarzen («asozial») oder grünen (kriminell) Winkel an der Häftlingskleidung.

Ein Beispiel für die «Säuberungspolitik» der Nazis ist die Sanierung des Martinsviertels, das zu einer gehobenen Wohn- und Geschäftsgegend umgestaltet werden sollte, – 140 Kleinstwohnungen gingen dabei verloren. Die vertriebenen Menschen wurden am Stadtrand in Armensiedlungen untergebracht und polizeilich überwacht.

In der NS-Zeit konnte die Zuschreibung «asozial» zum Todesurteil werden. Doch auch heute noch dient der herabwürdigende Begriff dazu, Menschen auszugrenzen: unter Armut Leidende, Obdachlose oder Menschen, die angeblich nichts leisten – als wäre all dies kein überwiegend gesellschaftliches, sondern ihr privates Problem. An die Opfer zu erinnern heißt, auch heute deutlich gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung dieser Menschen einzutreten.

Der Schwur der Überlebenden des KZ Buchenwald vom April 1945 ist immer noch aktuell: 

«Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.»


Aufruf zur Auschwitz-Gedenkstunde