Geteilter Picasso, vielfältige Wirkungen
DKP Innenstadt sieht sich Picasso an

Foto: Klaus Stein
Die DKP Gruppe Köln Innenstadt geht ins Museum Ludwig. Wir sehen uns an: Der geteilte Picasso. Der Künstler und sein Bild in der BRD und der DDR. Der Ausstellung geht es um die Unterschiede der öffentlichen Wahrnehmung hüben und drüben.
Von den rund 150 Exponaten sind nur einige originale Werke von Picasso, bei den meisten handelt es sich um Plakate und Kataloge, Presseberichte, Briefe, Akten und Filme. Kuratorin ist Julia Friedrich.
Klaus organisiert sich einen Rollstuhl an der Garderobe und wird geschoben. Im Eingangsbereich hängen Plakate mit diversen Friedenstauben von Picasso. Sie kündigten Friedenskongresse der fünfziger Jahre an.
Eine Tafel zeigt ein Foto mit dem frühen Zustand des Gemäldes «Das Leichenhaus» von 1945. Daneben sehen wir das Foto eines Massengrabs aus der KPF-Zeitung L'Humanité vom 26. Dezember 1944. Es diente offenkundig als Vorlage. «Deutsche und Spitzel betrachten ihr Werk, die Leichen einer massakrierten Hochzeitsgesellschaft in Penmarch (Finistère/Bretagne) und lassen sich dabei fotografieren.»
Und hier hängt eine Tafel («Why I Became a Communist») mit der Erklärung des Künstlers: «Ein Kommunist bin ich geworden, weil unsere Partei mehr als andere sich darum bemüht, die Welt zu verstehen und zu bauen, und darum, dass Menschen klarer denken, freier und glücklicher sind. Ein Kommunist bin ich geworden, weil die Kommunisten in Frankreich, in der Sowjetunion wie in meinem eigenen Land, Spanien, am tapfersten sind.»
DKP Innenstadt sieht sich Picasso an
DKP Innenstadt sieht sich Picasso an. (weitere Fotos)
Der Erfolg des Berliner Volksentscheids
Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft
Wohnungen in öffentliche Hand

Foto: Klaus Stein
Der Erfolg des Berliner Volksentscheids
Wolfgang Reinicke-Abel, mittlerweile in Berlin ansässig und dort in der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» aktiv, hat als Gast unserer Kreisvorstandssitzung vom 9. November 2021 über den Erfolg des Volksentscheids berichtet.
Für die Enteignung stimmten am 26. September 57,6 Prozent (59,1 Prozent der gültigen Stimmen), dagegen 39,8 Prozent (40,9 Prozent). Mehr als eine Million Berliner sprachen sich für das Vorhaben aus. Die Initiative hatte bis zum 25. Juni 2021 mehr als 349.000 Unterschriften gesammelt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Volksentscheid waren damit übererfüllt. Er fand am 26. September 2021 statt. Der Senat ist nunmehr rechtlich verbindlich aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind.
Dies soll für Wohnimmobilien in Berlin sowie die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gehalten werden, der als «vergesellschaftungsreif» definiert wird. Diese Reife ist bei einem Umfang von 3000 Wohnungen pro Unternehmen vorausgesetzt.
Wir freuen wir uns mit den Berlinerinnen und Berlinern, dass der Volksentscheid mit einer derart deutlichen Mehrheit gesiegt hat. Damit wird die Forderung nach Vergesellschaftung großer Konzerne auch sonst in der öffentlichen Debatte erleichtert. Die Öffentlichkeit wird daran erinnert, dass das Grundgesetz solche Maßnahmen vorsieht.
Allerdings ist der Kampf in Berlin noch lange nicht gewonnen. Die Vergesellschaftung ist auch nach der mehrheitlichen Zustimmung zum Volksentscheid noch nicht gesichert. Das Abstimmungsergebnis ist indes eine wichtige Etappe im Kampf für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Es geht jetzt darum, mit politischen und juristischen Mitteln die Entschädigung gering zu halten. Alle Argumente sprechen für eine Orientierung an dem Preis, den die Konzerne einst im Zuge der Privatisierung gezahlt haben.
Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft - Wohnungen in öffentliche Hand
Die strategische Bedeutung des Berliner Volksentscheids
Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft - Wohnungen in öffentliche Hand (weitere Fotos)